In o.a. EU-Verordnung befindet sich die schwammige "sollte"-Bestimmung .Aus dem Text den llinde hier reingepostet hat ist zu vernehmen.
"Die Ausgabe einer Gedenkmünze trägt nicht dazu bei. Die Präambel der Verordnung (EU) Nr. 651/2012 zeigt, dass eine Gedenkmünze tatsächlich in Umlauf gebracht werden sollte und nicht bei Sammlern alleine landen sollte."
Frankreich und Belgien sind solche (schurken-) Staaten die sich nicht daran halten. Aber über jeden anderen Unsinn ist die EU stärker dahinter, dass deren Vorgaben eingehalten werden.
Eine Verpflichtung, 2-€-Gedenkmünzen auch für den Umlauf auszugeben, ist damit nicht verbunden … - leider.
Hier nochmals die schon öfters verlinkte Verordnung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012R0651