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Ich würde sogar soweit gehen, dass die Auffassung der MdP unabhängig von einem Anbieten (und der Bezichnung) der Machwerke als offizielle Zahlungsmittel ist. Kann aber unter Umständen erschwerend sein.
Für mich ist der Standpunkt der MdP, unsere offiziell ausgegebenen (uncolorierten) Münzen dürfen nicht nachträglich angemalt werden UND gewerblich sodann colloriert verkauft werden!
Ich hatte das weiter oben schon geschrieben:
Er kann das Zeug auch verkaufen, solange er es eben nicht als offizielles Zahlungsmittel deklariert.
Ich bin auch kein Jurist, aber das ist mein Rechtsempfinden dazu.
Ich hatte das weiter oben schon geschrieben:
Er kann das Zeug auch verkaufen, solange er es eben nicht als offizielles Zahlungsmittel deklariert.
Ich bin auch kein Jurist, aber das ist mein Rechtsempfinden dazu.
Sieht zumindest die MdP mal komplett anders
Wie kommst Du zu Deiner Meinung bezüglich - auch - des gewerblichen Weiterverkaufs?
wenn ich´s richtig verstehe, geht´s nicht allein darum wer verkauft (ob gewerblich oder privat), sondern als was er die Münze bezeichnet, die verkauft.
Sprich: verkauft er sie als "offizielles Zahlungsmittel" oder als "Gedenkprägung" / "Unikat aus eigener Herstellung" oder was auch immer.
Sieht zumindest die MdP mal komplett anders
Wie kommst Du zu Deiner Meinung bezüglich - auch - des gewerblichen Weiterverkaufs?
Es ist einfach die Logik:
Die Schleife an sich ist urheberrechtlich geschützt: Die Erlaubnis hat Karsten sich eingeholt. Eine Münze an sich ist mein Besitz, mit der ich machen kann, was ich will: Also auch anmalen.
Und verkaufen kann ich, was mir gehört, ich muss es dann nur richtig ausweisen, in diesem Fall eben als nicht gültiges Zahlungsmittel sondern Kunst, Medaille oder sonst was. Und damit hat die MdP hier keinerlei Rechte mehr an dem Stück oder dessen Veränderung.
wie sieht denn die MdP das Deiner Meinung nun genau ?
ich dachte, es geht zunächst mal um den Zahlungsmittelcharakter bzw. darum, dass der Zahlungsmittelcharakter verloren geht und dann (unter Umständen !!) auch das Ganze auch strafrechtlich relevant wird
oder was verstehe ich jetzt falsch ???
Nein, zumindest ich lese das Schreiben der MdP so (mag aber wie gesagt meinem geringen Rechtsverständnis in der Angelegenheit geschuldet sein), dass die Bezeichnung dieser Machwerke als offizielle Münzen (bzw. Zahlungsmittel) sicherlich zusätzlich erschwerend hinzukommt, aber der grundsätzliche angegriffene Sachverhalt der ist:
Nachträgliches collorieren einer uncollorierten offiziellen Gedenkmünze der MdP UND sodann der gewerbliche Weiterverkauf dieser nachträglich collorierten Machwerke
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