Monnaie de Paris versucht gegen colorierte 2 Euro Münzen vorzugehen

Ich hatte das weiter oben schon geschrieben:
Er kann das Zeug auch verkaufen, solange er es eben nicht als offizielles Zahlungsmittel deklariert.
Ich bin auch kein Jurist, aber das ist mein Rechtsempfinden dazu.
 
Ich würde sogar soweit gehen, dass die Auffassung der MdP unabhängig von einem Anbieten (und der Bezichnung) der Machwerke als offizielle Zahlungsmittel ist. Kann aber unter Umständen erschwerend sein.

Für mich ist der Standpunkt der MdP, unsere offiziell ausgegebenen (uncolorierten) Münzen dürfen nicht nachträglich angemalt werden UND gewerblich sodann colloriert verkauft werden!

:confused:
wenn ich´s richtig verstehe, geht´s nicht allein darum wer verkauft (ob gewerblich oder privat), sondern als was er die Münze bezeichnet, die verkauft.
Sprich: verkauft er sie als "offizielles Zahlungsmittel" oder als "Gedenkprägung" / "Unikat aus eigener Herstellung" oder was auch immer.
 
Ich hatte das weiter oben schon geschrieben:
Er kann das Zeug auch verkaufen, solange er es eben nicht als offizielles Zahlungsmittel deklariert.
Ich bin auch kein Jurist, aber das ist mein Rechtsempfinden dazu.

Ich bin auch kein Jurist - teile aber ein Rechtsempfinden.

nach meinem Wissen (so hat´s mir zumindest nen Jurist aus meinem Freundeskreis mal erzählt) liegt man mit dem "gesunden Menschenverstand" eingentlich meistens auch juristisch richtig...
;)
 
Ich hatte das weiter oben schon geschrieben:
Er kann das Zeug auch verkaufen, solange er es eben nicht als offizielles Zahlungsmittel deklariert.
Ich bin auch kein Jurist, aber das ist mein Rechtsempfinden dazu.

Sieht zumindest die MdP mal komplett anders;)

Wie kommst Du zu Deiner Meinung bezüglich - auch - des gewerblichen Weiterverkaufs?
 
Sieht zumindest die MdP mal komplett anders;)

Wie kommst Du zu Deiner Meinung bezüglich - auch - des gewerblichen Weiterverkaufs?

:confused::confused:
wie sieht denn die MdP das Deiner Meinung nun genau ?

ich dachte, es geht zunächst mal um den Zahlungsmittelcharakter bzw. darum, dass der Zahlungsmittelcharakter verloren geht und dann (unter Umständen !!) auch das Ganze auch strafrechtlich relevant wird

oder was verstehe ich jetzt falsch ???
 
:confused:
wenn ich´s richtig verstehe, geht´s nicht allein darum wer verkauft (ob gewerblich oder privat), sondern als was er die Münze bezeichnet, die verkauft.
Sprich: verkauft er sie als "offizielles Zahlungsmittel" oder als "Gedenkprägung" / "Unikat aus eigener Herstellung" oder was auch immer.

Nein, zumindest ich lese das Schreiben der MdP so (mag aber wie gesagt meinem geringen Rechtsverständnis in der Angelegenheit geschuldet sein), dass die Bezeichnung dieser Machwerke als offizielle Münzen (bzw. Zahlungsmittel) sicherlich zusätzlich erschwerend hinzukommt, aber der grundsätzliche angegriffene Sachverhalt der ist:

Nachträgliches collorieren einer uncollorierten offiziellen Gedenkmünze der MdP UND sodann der gewerbliche Weiterverkauf dieser nachträglich collorierten Machwerke
 
Sieht zumindest die MdP mal komplett anders;)

Wie kommst Du zu Deiner Meinung bezüglich - auch - des gewerblichen Weiterverkaufs?

Es ist einfach die Logik:

Die Schleife an sich ist urheberrechtlich geschützt: Die Erlaubnis hat Karsten sich eingeholt. Eine Münze an sich ist mein Besitz, mit der ich machen kann, was ich will: Also auch anmalen.
Und verkaufen kann ich, was mir gehört, ich muss es dann nur richtig ausweisen, in diesem Fall eben als nicht gültiges Zahlungsmittel sondern Kunst, Medaille oder sonst was. Und damit hat die MdP hier keinerlei Rechte mehr an dem Stück oder dessen Veränderung.
 
Es ist einfach die Logik:

Die Schleife an sich ist urheberrechtlich geschützt: Die Erlaubnis hat Karsten sich eingeholt. Eine Münze an sich ist mein Besitz, mit der ich machen kann, was ich will: Also auch anmalen.
Und verkaufen kann ich, was mir gehört, ich muss es dann nur richtig ausweisen, in diesem Fall eben als nicht gültiges Zahlungsmittel sondern Kunst, Medaille oder sonst was. Und damit hat die MdP hier keinerlei Rechte mehr an dem Stück oder dessen Veränderung.

genau so habe ich es auch verstanden - aber wenn ich caemmy richtig verstehe, scheint der die Meinung der MdP anders verstanden zu haben
 
:confused::confused:
wie sieht denn die MdP das Deiner Meinung nun genau ?

ich dachte, es geht zunächst mal um den Zahlungsmittelcharakter bzw. darum, dass der Zahlungsmittelcharakter verloren geht und dann (unter Umständen !!) auch das Ganze auch strafrechtlich relevant wird

oder was verstehe ich jetzt falsch ???

Meiner Meinung nach nennt die MdP doch explizit, was sie unterbunden haben möchte und was sie angreift:

Auf Seite 8 von 9 schreibt sie:

"Die Herstellung und der Verkauf von verfälschten Münzen, stellen einen unlauteren Wettbewerb dar."

am Ende dieser Seite findet sich:

"Wenn Sie in der Herstellung, der Verkaufsförderung und dem Vertrieb von durch La Monnai de Paris ausgegebenen Münzen tätig sind, die gefärbt, vergoldet oder auf andere Weise verfälscht wurden, werden Sie aufgefordert, dies innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen ab Empfang des vorliegenden Schreibens einzustellen."

Eine Bezeichnung der Machwerke als Münzen oder offizielle Zahlungsmittel (was ja auch durchaus auf dem Markt vorgekommen ist) sehe ich in diesen "Sätzen" nicht. Wie bereits geschrieben, mag dieser zusätzliche Sachverhalt aber unter Umständen eine weitere Sanktionsnorm betreffen oder den ursprünglichen Sachverhalt erschweren.
 
Nein, zumindest ich lese das Schreiben der MdP so (mag aber wie gesagt meinem geringen Rechtsverständnis in der Angelegenheit geschuldet sein), dass die Bezeichnung dieser Machwerke als offizielle Münzen (bzw. Zahlungsmittel) sicherlich zusätzlich erschwerend hinzukommt, aber der grundsätzliche angegriffene Sachverhalt der ist:

Nachträgliches collorieren einer uncollorierten offiziellen Gedenkmünze der MdP UND sodann der gewerbliche Weiterverkauf dieser nachträglich collorierten Machwerke

Wieso "nur" gewerblicher Verkauf ? Würde / müsste für den "privaten" Verkauf genauso gelten
 
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