Monnaie de Paris versucht gegen colorierte 2 Euro Münzen vorzugehen

Es ist einfach die Logik:

Die Schleife an sich ist urheberrechtlich geschützt: Die Erlaubnis hat Karsten sich eingeholt. Eine Münze an sich ist mein Besitz, mit der ich machen kann, was ich will: Also auch anmalen.
Und verkaufen kann ich, was mir gehört, ich muss es dann nur richtig ausweisen, in diesem Fall eben als nicht gültiges Zahlungsmittel sondern Kunst, Medaille oder sonst was. Und damit hat die MdP hier keinerlei Rechte mehr an dem Stück oder dessen Veränderung.

Sie sieht dann aber so aus wie die von der MdP hergestellte und geschützte Münze. Da liegt wohl das Problem. Stichwort Urheberschutzrecht. Darauf verweisen die auch mehrfach. Ob das nun noch ein offizielles Zahlungsmittel ist oder nicht ist da zweitrangig.
 
Meiner Meinung nach nennt die MdP doch explizit, was sie unterbunden haben möchte und was sie angreift:

Auf Seite 8 von 9 schreibt sie:

"Die Herstellung und der Verkauf von verfälschten Münzen, stellen einen unlauteren Wettbewerb dar."

am Ende dieser Seite findet sich:

"Wenn Sie in der Herstellung, der Verkaufsförderung und dem Vertrieb von durch La Monnai de Paris ausgegebenen Münzen tätig sind, die gefärbt, vergoldet oder auf andere Weise verfälscht wurden, werden Sie aufgefordert, dies innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen ab Empfang des vorliegenden Schreibens einzustellen."QUOTE]

Das sagt die MdP, das ist aber aus meiner Sicht Blödsinn.
 
Wieso "nur" gewerblicher Verkauf ? Würde / müsste für den "privaten" Verkauf genauso gelten

Nein, Privatverkäufe unterliegen (soweit sie denn wirklich rein Privat sind) meist anderen Regularien.

Aber nochmals, die MdP bezieht sich ja auch nicht auf deutsches Recht. Es werden ausdrücklich französisches Recht oder aber Verordnungen bzw. Spezifikationen genannt. Ich lese im Schreiben kein Bezug zum deutschen Recht.

Wir können jetzt diskutieren wie wir wollen, an diesem Punkt bin ich definitiv raus und daher klinke ich mich aus. Denn zu französichen Recht und dergleichen reicht nicht einmal mein laienhaftes Rechtsempfinden;)
 
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Wettbewerb

Ich werde demnächst wohl auch mal alle Kollegen anschreiben, sie sollen aus diesen und jenen Gründen den Verkauf einstellen, weil sie ein von mir gepachtetes Geschäftsmodell haben, mir fällt da schon was ein .... :lachtot:

Nebenbei bemerkt, dürfe die Problematik bei RECHTMÄSSIGKEIT die fremdbefärbten Münzen ALLER Länder betreffen.
 
Vielleicht ist das juristisch ja wirklich kompliziert.
Wir haben doch hier so einige im Forum - andererseits habe ich gerade von Juristen selten mal eine eindeutige Stellungnahme zu hören bekommen :)
 
Meiner Meinung nach nennt die MdP doch explizit, was sie unterbunden haben möchte und was sie angreift:

Auf Seite 8 von 9 schreibt sie:

"Die Herstellung und der Verkauf von verfälschten Münzen, stellen einen unlauteren Wettbewerb dar."

am Ende dieser Seite findet sich:

"Wenn Sie in der Herstellung, der Verkaufsförderung und dem Vertrieb von durch La Monnai de Paris ausgegebenen Münzen tätig sind, die gefärbt, vergoldet oder auf andere Weise verfälscht wurden, werden Sie aufgefordert, dies innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen ab Empfang des vorliegenden Schreibens einzustellen."

Das sagt die MdP, das ist aber aus meiner Sicht Blödsinn.

Wenn Du es als "Blödsinn" bezeichnest, mag Dir das unbenommen sein. Ich kann es einfach nicht richtig beurteilen und gebe lediglich das meiner Meinung nach von der MdP geforderte wieder.

Und nun Ende Gelände, möchte mich ja gar nicht gegen Dich stellen oder gar streiten:) ich weiß es einfach nicht besser:eek:
 
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Sie sieht dann aber so aus wie die von der MdP hergestellte und geschützte Münze. Da liegt wohl das Problem. Stichwort Urheberschutzrecht. Darauf verweisen die auch mehrfach. Ob das nun noch ein offizielles Zahlungsmittel ist oder nicht ist da zweitrangig.

Sie sieht eben nicht aus wie die Münze der MdP
Im Fall Karsten ist es ja der Unterschied "Riffelung ja oder nein".

Außerdem will ich mich an dem Fall gar nicht aufhängen, den haben wir ja woanders lang genug diskutiert, insbesondere was die Frage der Lizenz dazu betrifft

Aber wenn ich z.B. in die "Coubertin" irgendwelche verzierten Olympischen Ringe einbastle, ist dies auch in der Gestaltung bzw. im Aussehen eine andere Münze als die der MdP
 
(...)

Aber wenn ich z.B. in die "Coubertin" irgendwelche verzierten Olympischen Ringe einbastle, ist dies auch in der Gestaltung bzw. im Aussehen eine andere Münze als die der MdP

Kein Recht im Unrecht. Wie du ja auch schon geschrieben hast, hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und ob ich im Falle Coubertin Schadensersatzansprüche geltend machen oder nicht, hat nichts mit der von uns diskutierten Münze zu tun:)

Sei es wie es ist, wünsche allen noch einen schönen Rest(arbeits)tag.
 
Aber wenn ich z.B. in die "Coubertin" irgendwelche verzierten Olympischen Ringe einbastle, ist dies auch in der Gestaltung bzw. im Aussehen eine andere Münze als die der MdP

Nein, das ist dann keine Münze mehr.

Wenn du mit solchen Dingern oder ich mit meinem kunstvoll bemalten 500 Euro Schein bei einer Bundesbankfiliale auftauchst und dieses Zeug gegen neue Münzen oder Scheine eintauschen willst, hängt das Ohr.

Die Münzen und der Schein werden nämlich eingezogen und der Vernichtung zugeführt und es gibt keinen Ersatz dafür. Jeder muß halt aufpassen, was er sich andrehen läßt.

Gruß
Michael
 
Nein, das ist dann keine Münze mehr.

Wenn du mit solchen Dingern oder ich mit meinem kunstvoll bemalten 500 Euro Schein bei einer Bundesbankfiliale auftauchst und dieses Zeug gegen neue Münzen oder Scheine eintauschen willst, hängt das Ohr.

Die Münzen und der Schein werden nämlich eingezogen und der Vernichtung zugeführt und es gibt keinen Ersatz dafür. Jeder muß halt aufpassen, was er sich andrehen läßt.

Gruß
Michael

Das stimmt. Aber dennoch DARFST Du das - und darum geht's ja.
Und verkaufen darfst Du das Gelumpe auch, wenn Du es richtig deklarierst.
 
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