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Es ist einfach die Logik:
Die Schleife an sich ist urheberrechtlich geschützt: Die Erlaubnis hat Karsten sich eingeholt. Eine Münze an sich ist mein Besitz, mit der ich machen kann, was ich will: Also auch anmalen.
Und verkaufen kann ich, was mir gehört, ich muss es dann nur richtig ausweisen, in diesem Fall eben als nicht gültiges Zahlungsmittel sondern Kunst, Medaille oder sonst was. Und damit hat die MdP hier keinerlei Rechte mehr an dem Stück oder dessen Veränderung.
Sie sieht dann aber so aus wie die von der MdP hergestellte und geschützte Münze. Da liegt wohl das Problem. Stichwort Urheberschutzrecht. Darauf verweisen die auch mehrfach. Ob das nun noch ein offizielles Zahlungsmittel ist oder nicht ist da zweitrangig.