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Münze gefunden, wer kann helfen

Hallo. Danke für Eure antworten. Also man sieht auf jeden Fall, dass es eine Münze mit Legierung ist. Allerdings scheint diese sehr dick zu sein, so dass auf der Rückseite nur wenige Stellen abgeplatzt sind. Denke die Münze an sich ist eigentlich in einem guten Zustand. Würde sie gerne in ein Museum bringen o-ä. Finde das schon spannend. Aber aus dem von dir genannten Grund mache ich es nicht. Wie oft im Leben findet man so etwas schon? Gäbe es da eine Art Entschädigung, könnte man sich das ganze ja noch überlegen...aber so.
 
Die Münze wurde übrigens am Schmittenstollen gefunden und nicht ausgegraben. Ich habe mit meinem Sohn Steine geworfen und unter einem sah ich etwas Glänzendes....das war sie
 
[...] Gäbe es da eine Art Entschädigung, könnte man sich das ganze ja noch überlegen...aber so.

§ 20 Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz

Schatzregal

(1)
Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind oder bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten (§ 22) entdeckt werden.

(2)
Der Finder soll im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts eine
Belohnung erhalten. Über die Höhe entscheidet die Denkmalfachbehörde unter
Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.

(Hier als .pdf-Datei. Hier der Artikel auf Wikipedia dazu sowie hier allgemein zum Schatzregal in Deutschland.)
 
Aber wenn es keine Münze ist, was ist es dann?

Möglich wären u.a.: Plombe, Spielstein, Gewicht, Talisman.:D

P.S. nur zur Info: Raubgräberei ist es nicht nur, wenn man was ausbuddelt, sondern auch dann, wenn man einen (archäologisch bzw. historisch interessanten) Gegenstand vom Boden aufliest (sogenannter Lesefund), welcher durch die Witterung (Regen, Wind), Natur (z.B. Tiere) oder bei der "Bodenbearbeitung" (Pfügen, Ausheben einer Baugrube) freigelegt wurde. Da mir jetzt unbekannt ist, ob der Fundort in einem Grabungsschutzgebiet liegt bzw. ob das Teil von "besonderer wissenschaftlicher Bedeutung" ist [in beiden Fälle wäre die "Nichtanzeige des Fundes" eine Straftat!], wäre der Kontakt zum "Ortsarchäologen", nächsten Museum bzw. zur Denkmalschutzbehörde eine u.U. doch sinnvolle Überlegung.
 
Also im Internet finde ich nichts, dass es in RLP einen Finderlohn gäbe. Nur eine Menge Seiten die "Der Ehrliche ist der Dumme" im Titel tragen. Es geht hier nicht um einen materiellen, sondern vielmehr einen ideellen Wert. Einmal aus der Hand gegeben ist es weg...
 
Also im Internet finde ich nichts, dass es in RLP einen Finderlohn gäbe. Nur eine Menge Seiten die "Der Ehrliche ist der Dumme" im Titel tragen. Es geht hier nicht um einen materiellen, sondern vielmehr einen ideellen Wert. Einmal aus der Hand gegeben ist es weg...

Bitte Lesen :)mad:):

§ 20 Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz

Schatzregal

(1)
Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind oder bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten (§ 22) entdeckt werden.

(2)
Der Finder soll im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts eine Belohnung erhalten. Über die Höhe entscheidet die Denkmalfachbehörde unter
Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.

(hier allgemein zum Schatzregal in Deutschland.)
[Hervorhebung von mir.]

"... im Rahmen der verfügbaren Mittel ...", heißt in nicht-juristen-deutsch, wenn das Land Geld hat, dann gibt es einen Finderlohn und wenn das Land kein Geld hat, dann halt nicht; und da RP unter chronischer Geldnot leidet ....:eek2:
 
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