Münze zurück - Händler erstattet Kaufpreis nicht

Meiner Meinung hast hast Du das richtig gemacht. Du hast die Ware zurückgeschickt und dafür einen Nachweis.

Ob das Beförderungsunternehmen und die Art des Versandes die richtige war, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das ist ein Thema, wenn es darum geht, ob es Regressforderungen an die Post gibt.

Ein Widerruf ist nicht zu begründen. Das Zurücksenden reicht aus. Gleichwohl teile ich es dem jeweiligen Händler per Mail mit und kündige an, dass ich die Ware zurückschicke. Ich persönliche mache das stets in einem Paket zu 2kg.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist das natürlich optimal. Du kannst Dich ja auch mal bei denen erkundigen, wie Deine nächsten Schritte sein sollten. Der erste Schritt sollte es sein, dem Händler, wie oben beschrieben, eine Frist zu setzen (Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung). Auf der sicheren Seite ist man da mit 3 Wochen. Wichtig: ein genaues Datum und keinen Zeitraum angeben. Also: ich erwarte die Rücküberweisung des Kaufbetrages bis spätestens zum Ablauf des xx.xx.2021 auf mein Konto xxxxxx. Sollte die Rücküberweisung bis zum Ablauf der Frist nicht auf meinem Konto eingegangen sein, werde ich anwaltliche Hilfe zur Realisierung meiner Forderung in Anspruch nehmen (oder so ähnlich).

Die Kosten des weiteren Verfahrens trägt dann in aller Regel derjenige, der wirksam in Verzug gesetzt wurde (sofern die Forderung berechtigt ist natürlich).

Das ist jetzt natürlich keine Rechtsberatung. Aber so bin ich bislang vorgegangen.
 
Im Grunde ist es eigentlich eindeutig, es kann aber dennoch „schwierig“ werden, denn laut BGB muss der Verbraucher im Zweifelsfall nicht nur beweisen, dass er (irgend-)ein Paket/Einschreiben versandt hat, hier reicht der Einlieferungsbeleg, sondern auch, dass das Paket/Einschreiben die Ware auch tatsächlich enthielt, da kann es leider kompliziert werden. Eine Rücksendung im vollumfänglich versicherten Paket wäre hier besser gewesen, im Zweifelsfall kann und muss sich der Händler hier mit dem Versanddienstleister auseinandersetzen, da wärst du komplett raus, im Brief/Einschreiben meines Erachtens nicht zu 100%, aber 95 ;)
Bei Post/DHL muss immer der Einlieferer eine Nachforschung / Reklamation auslösen, selbst wenn es sich um eine Rücksendung handelt. Oft tauchen Sendungen dann auch urplötzlich auf....
Wenn @starro der Verlust von >400 Euro eines Händlers nicht völlig am xxx vorbeigeht, sollte er sich wenigstens hier durchkämpfen: Nachforschung Einschreiben National | Deutsche Post | MeinKundenservice
Aber spätestens bei der Inhaltsangabe wird es schwierig...
 
Ich hatte vor 2-3 Jahren ähnlichen Fall, nur dass ich der Empfänger war. Der Tauschpartner hatte mir die Sendungsverfolgung mitgeteilt. Auf der Arbeit habe ich gesehen, dass der Brief da ist, nur zu Hause war der Briefkasten leer. Zum Glück hat er sich erbarmt und eine Nachforschung angestossen, dann war der Brief 1-2 Wochen später plötzlich da. Insofern schliesse ich mich DDresdner an, eine Nachforschung sollte man anstossen.
 
Ja, danke, ich finde, das ist ein ganz wichtiger Hinweis!
Der konkrete Fall hat sich heute im Laufe des Tages allerdings geklärt: Nach einem Hinweis meinerseits auf den Rechtsschutz ist dann heute die Sendung spontan - o Wunder! - nach einer Woche im Briefkasten entdeckt worden, wo sie zuvor übersehen wurde. Na Gott sei Dank .....
 
Jetzt wird es wirklich interessant, welcher Händler Ware unter angegebener Qualität versendet und dann die Rücksendung im Briefkasten übersieht. Vielleicht liegts ja an den Augen...
 
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