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Meiner Meinung hast hast Du das richtig gemacht. Du hast die Ware zurückgeschickt und dafür einen Nachweis.
Ob das Beförderungsunternehmen und die Art des Versandes die richtige war, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das ist ein Thema, wenn es darum geht, ob es Regressforderungen an die Post gibt.
Ein Widerruf ist nicht zu begründen. Das Zurücksenden reicht aus. Gleichwohl teile ich es dem jeweiligen Händler per Mail mit und kündige an, dass ich die Ware zurückschicke. Ich persönliche mache das stets in einem Paket zu 2kg.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist das natürlich optimal. Du kannst Dich ja auch mal bei denen erkundigen, wie Deine nächsten Schritte sein sollten. Der erste Schritt sollte es sein, dem Händler, wie oben beschrieben, eine Frist zu setzen (Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung). Auf der sicheren Seite ist man da mit 3 Wochen. Wichtig: ein genaues Datum und keinen Zeitraum angeben. Also: ich erwarte die Rücküberweisung des Kaufbetrages bis spätestens zum Ablauf des xx.xx.2021 auf mein Konto xxxxxx. Sollte die Rücküberweisung bis zum Ablauf der Frist nicht auf meinem Konto eingegangen sein, werde ich anwaltliche Hilfe zur Realisierung meiner Forderung in Anspruch nehmen (oder so ähnlich).
Die Kosten des weiteren Verfahrens trägt dann in aller Regel derjenige, der wirksam in Verzug gesetzt wurde (sofern die Forderung berechtigt ist natürlich).
Das ist jetzt natürlich keine Rechtsberatung. Aber so bin ich bislang vorgegangen.
Ob das Beförderungsunternehmen und die Art des Versandes die richtige war, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das ist ein Thema, wenn es darum geht, ob es Regressforderungen an die Post gibt.
Ein Widerruf ist nicht zu begründen. Das Zurücksenden reicht aus. Gleichwohl teile ich es dem jeweiligen Händler per Mail mit und kündige an, dass ich die Ware zurückschicke. Ich persönliche mache das stets in einem Paket zu 2kg.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist das natürlich optimal. Du kannst Dich ja auch mal bei denen erkundigen, wie Deine nächsten Schritte sein sollten. Der erste Schritt sollte es sein, dem Händler, wie oben beschrieben, eine Frist zu setzen (Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung). Auf der sicheren Seite ist man da mit 3 Wochen. Wichtig: ein genaues Datum und keinen Zeitraum angeben. Also: ich erwarte die Rücküberweisung des Kaufbetrages bis spätestens zum Ablauf des xx.xx.2021 auf mein Konto xxxxxx. Sollte die Rücküberweisung bis zum Ablauf der Frist nicht auf meinem Konto eingegangen sein, werde ich anwaltliche Hilfe zur Realisierung meiner Forderung in Anspruch nehmen (oder so ähnlich).
Die Kosten des weiteren Verfahrens trägt dann in aller Regel derjenige, der wirksam in Verzug gesetzt wurde (sofern die Forderung berechtigt ist natürlich).
Das ist jetzt natürlich keine Rechtsberatung. Aber so bin ich bislang vorgegangen.