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Von der Reichsmark abwärts sollte (ich nutze hier den Konjunktiv bewusst) das Nachprägen kein Problem sein, wenn die Stücke, wie Du selbst geschrieben hast, als solche gekennzeichnet sind oder in Größe, Form oder Metall vom Original abweichen. Dies ist keine Rechtsberatung, nur der Versuch, das Gesetz zu interpretieren.
Deinem Usernamen nach zu urteilen möchtest Du alte Denare oder Pfennige aus dem Mittelalter nachmachen?
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