Münzgesetz

Man darf bei all dem nicht vergessen, dass es kenntlich gemachte Nachprägungen ging, dass es auch noch andere Gesetze gibt m wie z.b Betrug und das Gesetze sich natürlich auch ändern. Auch darf man nicht hergeben und alles über einen Kamm scheren. Medaille, Token, Nachprägung und Fälschung.

Die Geschichte zeigt, dass man Fälle konstruieren, welche immer schwieriger werden und irgendwann nur noch per Interpretation entscheiden werden können. So kann es dann auf einmal doch Falschgeld werden, weil kein offizieller Prägeauftrag vorhanden ist.

Und noch mal, die aktuellen Gesetze und Verordnungen aus Deutschland, betreffen auch nur Deutschland und dienen in erster Linie dem Schutz des kursgültigen bzw umtauschfähigen Geldes.
Eine Wikingermünze fällt eher weniger darunter. Dafür gibt es dann eventuell andere Paragraphen die einen zwischen die Hörner geben.
Überspitzt ausgedrückt, ist egal für was man 5 Jahre bekommt.
 
Der Zusatz gilt für Nachahmungen, die vor 1850 hergestellt wurden.
Wir sprechen hier in der Regel dann von "zeitgenössischen Fälschungen".
 
Hallo,

eine kleine Präzisierung:


Die Vorlage für die Nachprägung (das Original) muss vor 1850 herausgegeben worden sein. Daher einen Thaler von 1849 dürfte man nach dem Gesetz kopieren, einen Thaler von 1850 jedoch nicht.

Grüße pingu

Natürlich. Wobei dann auch wieder genau differenziert werden müßte. Offizielle Nachprägung wie der MTT oder eine Medaille 5DM 1952 wo fett in der Mitte Kopie drauf steht.

Schwierig wie man so komplexe Sachen erläutern kann und dabei die unterschieden Begriffe verwenden so das alle Kenntnisstände abgedeckt sind.
 
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