Nachnamegeld weg- und nun?

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Arbeitet zufällig jemand bei der Post und kann mir sagen, ob man normalerweise eine Quittung bekommt, wenn man als Empfänger den NN-Betrag bezahlt hat?

Ich habe mir einen Lap-Top per NN schicken lassen, bar bezahlt, und dafür das Paket bekommen.

Nach über einem Monat bekomme ich ein DHL-Schreiben, daß das Paket abhanden gekommen sei.

Auf Nachfrage beim Verkäufer wurde mir gesagt, daß er das Geld immer noch nicht bekommen hat, und deswegen eine Recherche in Auftrag gegeben hat.

Meine Sorge ist, daß ich den Betrag nochmal zahlen muß, denn ich habe keine Quittung über den Betrag erhalten. Eben nur das Paket :schaem:
Oder geht das immer so?
 
Sonja schrieb:
Arbeitet zufällig jemand bei der Post und kann mir sagen, ob man normalerweise eine Quittung bekommt, wenn man als Empfänger den NN-Betrag bezahlt hat?

Ich habe mir einen Lap-Top per NN schicken lassen, bar bezahlt, und dafür das Paket bekommen.

Nach über einem Monat bekomme ich ein DHL-Schreiben, daß das Paket abhanden gekommen sei.

Auf Nachfrage beim Verkäufer wurde mir gesagt, daß er das Geld immer noch nicht bekommen hat, und deswegen eine Recherche in Auftrag gegeben hat.

Meine Sorge ist, daß ich den Betrag nochmal zahlen muß, denn ich habe keine Quittung über den Betrag erhalten. Eben nur das Paket :schaem:
Oder geht das immer so?

Ich hatte vor einem Jahr ein Boxenpaar per Nachnahme erhalten. An eine ausgestellte Postquittung kann ich mich in dem Zusammenhang nicht erinnern. Die lassen Dich nur -sofern mein Erinnerungsvermögen noch stimmt- auf dem Handheltgerät unterschreiben. Bester Beweis dafür, daß Du den Laptop erhalten hast, ist seine Existenz. Die Sendung bekommt man doch nur gegen Cash - oder ansonsten vielleicht noch über die Leiche des Zustellers....
 
Hallo Sonja,

soweit ich weiß, bekommt man eine Nachnahmesendung nur ausgehändigt, nachdem man bezahlt hat; einen extra Beleg bekommt man nicht. Somit ist der Besitz an dem Gerät (oder was auch immer) Dein "Beleg", daß Du bezahlt hast. Wenn die Post dann das Geld verschlampt, dann muß sie auch dafür bezahlen, sprich haften und dem Verkäufer seinen Betrag auszahlen (wo auch immer sie das Geld dann hernehmen, jedenfalls nicht noch einmal von Dir :D ).
 
Über die Sendungsverfolgung sollte man es bestätigt bekommen, dass du den Empfang quittiert hast. Die Nummer sollte der Versender haben.
 
undecim schrieb:
Hallo Sonja,

soweit ich weiß, bekommt man eine Nachnahmesendung nur ausgehändigt, nachdem man bezahlt hat; einen extra Beleg bekommt man nicht. Somit ist der Besitz an dem Gerät (oder was auch immer) Dein "Beleg", daß Du bezahlt hast. Wenn die Post dann das Geld verschlampt, dann muß sie auch dafür bezahlen, sprich haften und dem Verkäufer seinen Betrag auszahlen (wo auch immer sie das Geld dann hernehmen, jedenfalls nicht noch einmal von Dir :D ).

So sehe ich das auch ! Die Angelegenheit ist zwar ärgerlich, aber ich denke Du solltest nicht damit rechnen, nocheinmal zahlen zu müssen; wie oben bereits erwähnt: Der Besitz des Laptop ist quasi Dein Zahlungsbeleg !
 
Nn

Hallo Sonja,

normalerweise sollte in dem Paket eine Rechnung sein wo die Ware per Nachnahme bezahlt worden ist. Anders kommt man ja an die bezahlte Rechnung nicht dran.
Ansonsten reicht meinem Steuerberater auch vom Paket der Umschlag wo auch der Nachnahmebetrag und Datum drauf steht. Da ist dann auch der Absender und Empfänger festgehalten.
 
Super Jungs! Vielen Dank für Eure Antworten :)
Dann werde ich der DHL mal schreiben, damit der arme Verkäufer recht bald sein Geld bekommt. :)

Ich habs bisher genauso gesehen, aber wollte noch mal sichergehen, daß ich keine Quittung brauche. Ansonsten würde das ein teurer Laptop :schaem:
 
Raphael schrieb:
Über die Sendungsverfolgung sollte man es bestätigt bekommen, dass du den Empfang quittiert hast. Die Nummer sollte der Versender haben.

Sonja schrieb (seltsam genug das so etwas passieren kann, aber so steht es):

Nach über einem Monat bekomme ich ein DHL-Schreiben, daß das Paket abhanden gekommen sei.

Das dürfte an sich schon das (falsche) Ergebnis der Sendungsverfolgung sein, dessen Recherche der Verkäufer in Auftrag gab... ;)

Daraus ergeben sich folgende zwei Erklärungen:
a) ein administrativer Fehler der Post (bzw. eigentlich sogar zwei):
1) das Geld nicht weitergeleitet
2) die Sendungsverfolgung brachte das falsche Ergebnis.

b) der Auslieferer hat das Geld in die eigene Tasche gesteckt und die Sendung als verlustig an die Post-Zentrale gemeldet.

Falls der Lap-Top genügend individuelle Merkmale aufweist -> Aussehen, Inhalt der Festplatte(n) - sehe ich kein Problem, ansonsten könnte es im worst case noch haarig werden für Sonja... :rolleyes:

Alexander
 
Sonja könnte das Paket ja auch aus dem offen stehenden Paketwagen geklaut haben, während der Fahrer grad beim Nachbarn war. :newwer: :p
 
Manno, macht mich nicht kirre :D

Ist denn hier keiner, der vor kurzem noch eine Nachname bekommen hat und mir sagen kann, ob man da eine extra Quittung bekommt wenn man bezahlt hat?

Unterschrieben wurde auf diesem Handcomputer, der Diebstahl scheidet also aus :newwer: es sei denn der Fahrer kann das Löschen :eek:

@Snappy
ne, der Laptop war nagelneu. Keine besonderen Eigenschaften.
 
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