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Nachprägungen wirklich NICHTS wert?

Ich glaub, Verweise zu solcherlei Händlern sind hier nicht erlaubt. Im allgemeinen würde ich dir auch davon abraten, dort zu bestellen.

Heißt polierte Platte in diesem Fall polierte Blechplatte mit Blattgold überzogen?

Polierte Platte ist eine besondere Prägequalität und hat nichts mit dem Material zu tun.
 
Ich glaube Münzen sind als Wertanlage einfach eine schlechte Idee...

Hallo münznewbie

Du musst nur die "richtigen" Münzen kaufen.

Das erfordert allerdings, daß Du Dir Zeit nimmst und Dich über Münzen erstmal informierst.
Den ersten wichtigen Schritt hast Du ja mit Deiner Anmeldung im Forum bereits gemacht :).

Und bevor Du bei irgendwelchen eBay-Händlern kaufst - der Forumsbetreiber ist eine empfehlenswerte Adresse !
 
Dummes Zeug. Der Verkäufer muss sein Angebot so formulieren, dass der normale, nicht fachlich vorgebildete Leser ein zutreffendes Bild von dem Charakter des Angebots erlangt. Das ist seit ewigen Zeiten geltendes Recht und ständige Rechtsprechung. Tricksereien dieser Art sind Betrug.

Es mögen hier Verstöße gegen andere Rechtsvorschriften vorliegen, aber Betrug (§ 263 StGB) ist eine Auktion mit diesem Angebotstext nicht!
@ münznewbie: Ich gehe mal davon aus, dass sich der Verkäufer die Münze als "Privatperson" verkauft hat, um Dein Widerrufs- und Rückgaberecht "auszuschalten".
Schau Dir mal seinen Account an. Meistens ergeben sich daraus eindeutige Hinweise auf gewerbsmäßiges Handeltreiben.
In einem solchen Fall würde ich den Verkäufer (nachdem ich den Account "gesichert" hätte) zur Rückabwicklung des Kaufes auffordern, da er dann Deine o.a. Rechte nicht ausschließen kann. Du könntest ihn ferner darauf hinweisen, dass eine Prüfung seines Accounts durch andere Stellen durchaus nachteilige Folgen nach sich ziehen könnte, wenn diese Stellen zu demselben Ergebnis kämen.
Das Ausüben eine Gewerbes ohne entsprechender Erlaubnis stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit gem. der §§ 144 ff der Gewebeordnung dar, wird dies beharrlich wiederholt, ist es eine Straftat. Eine Prüfung durch die Steuerbehörden, ob bei dem Gewerbe die fällige Umsatz- und Einkommenssteuer abgeführt wurden, hätte unter Umständen Steuernachzahlungen zur Folge die den Betrag von 7,-
erheblich übersteigen würden und könnten zudem auch noch unter Umständen ein Steuerstrafverfahren gem. der §§ 369, 370 ff der Abgabenordnung nach sich ziehen.
Meistens lassen solche "guten Ratschläge", die freundlich und keinesfalls drohend vorgetragen werden, bei einen Verkäufer sehr schnell die Erkenntnis reifen, in diesem Fall selbstverständlich mit einer Rückabwicklung einverstanden zu sein. :D
 
Massenhafter Betrug bei EBAY

Da werden Kruegerrands angeboten, manchmal mit Kopie oder NP eingepraegt. Aber es steht frech 1OZ Fynegold eingepraegt auf der Muenze. Das ist unverschaemter Betrug, denn diese Muenzen beinhalten nichts dergleichen, sondern sind nur duenn vergoldet, also praktisch wertlos. Trotz Benachrichtigung unternimmt ebay nichts gegen diese Verbrecher. Staatanwaltschaften sollten alarmiert werden und Anklage erheben. Denn diese Muenzen gelangen in den Umlauf und zerstoeren das Vertrauen der unwissenden Verbraucher in Goldmuenzen!
 
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