@ insider
Die Feststellung, dass Powerseller wie Gewerbetreibende zu behandeln sind, ergibt ja ein völlig neues Problem für mich, wenn ich bei solchen Verkäufern etwas erwerbe. <br><br>Bei einer Betriebsprüfung muss ich mir vom Finanzamt künftig vorhalten lassen, dass ich beim Kauf von einem Powerseller (der keine Rechnung erteilt) Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet habe. In der Vergangenheit hat es so etwas bereits gegeben. Da wurden Händler ins Visier genommen, weil sie mehrfach Münzen (eindeutig keine Sammlungsauflösung) von den selben Verkäufern gekauft haben.<br>Ähnliches dürfte auch für Großhändler gelten, die ihre Münzen im großen Stil an Powerseller ohne Gewerbeschein verkaufen.<br><br>
Mal sehen wie ich dem Problem künftig entgehen kann. Hierzu werde ich mich kurzfristig mit meinem Stb zusammensetzten. Vermutlich kann ich das nur lösen, wenn mir das Heimatfinanzamt des Verkäufers bestätigt, dass Alles seine Ordnung hat und kein gewerblicher Handel des Verkäufers vorliegt.