Nachrichten: Private Powerseller: Garantiepflichten wie Händler

unternehmer

haben wir ja alles schon x-mal durchgekaut...aber die Unternehmerdefinition im HGB und Steuerrecht ist relativ einfach: Wer Güter einkauft, um diese mit Gewinn zu verkaufen, handelt wie ein Unternehmer und muss sich auch so behandeln lassen: Das führt ohnehin zur Steuerpflicht der Einnahmen, je nach Grössenordnung zu MwSt und Gewerbesteuerpflicht und vor allen Dingen zum Greifen des Fernabsatzgesetzes und der Garantieverpflichtungen. Davor schützt auch ein Passus "Ich hafte nicht oder ich verkaufe alle meine 1000 Dubletten rein privat" nicht.... Wie mir ein Ebay-Mitarbeiter mitteilte, gibt es schon über 100 Münzverkäufer in Ebay, die unliebsamen Besuch oder Fragebögen Ihres Wohnsitzfinanzamtes bekommen haben.... und ich könnte denen sicherlich nochmal 100 rausfischen... Viel Spass bei der Steuernachzahlung...
 
@ insider

Die Feststellung, dass Powerseller wie Gewerbetreibende zu behandeln sind, ergibt ja ein völlig neues Problem für mich, wenn ich bei solchen Verkäufern etwas erwerbe. <br><br>Bei einer Betriebsprüfung muss ich mir vom Finanzamt künftig vorhalten lassen, dass ich beim Kauf von einem Powerseller (der keine Rechnung erteilt) Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet habe. In der Vergangenheit hat es so etwas bereits gegeben. Da wurden Händler ins Visier genommen, weil sie mehrfach Münzen (eindeutig keine Sammlungsauflösung) von den selben Verkäufern gekauft haben.<br>Ähnliches dürfte auch für Großhändler gelten, die ihre Münzen im großen Stil an Powerseller ohne Gewerbeschein verkaufen.<br><br>
Mal sehen wie ich dem Problem künftig entgehen kann. Hierzu werde ich mich kurzfristig mit meinem Stb zusammensetzten. Vermutlich kann ich das nur lösen, wenn mir das Heimatfinanzamt des Verkäufers bestätigt, dass Alles seine Ordnung hat und kein gewerblicher Handel des Verkäufers vorliegt.
 
Original geschrieben von Muenzenexperte
Mal sehen wie ich dem Problem künftig entgehen kann. Hierzu werde ich mich kurzfristig mit meinem Stb zusammensetzten. Vermutlich kann ich das nur lösen, wenn mir das Heimatfinanzamt des Verkäufers bestätigt, dass Alles seine Ordnung hat und kein gewerblicher Handel des Verkäufers vorliegt.

Interessanter Aspekt. Da würde mich die Antwort des Stb auch interessieren.
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untergeordnete Bedeutung

das problem dürfte doch wohl von untergeordneter Bedeutung sein. Beihilfe zur Steuerhinterziehung wird man da wohl kaum unterstellen können. Ggf. müsste MwsT nachentrichtet werden. Und die kann man dann als Vorsteuer ggf. absetzen..
 
Seitdem..

mir einmal ein solcher powerseller keine Rechnung ausstellen wollte, keine mit und keine ohne MwSt habe ich es mir zur Angewohnheit gemacht, eine Kopie des Vorgangs an das vermeintliche Betriebsstättenfinanzamt zu senden. Zumindestens in zwei Fällen war der Betroffene hinterher etwas undankbar und bedachte mich in Telefonanrufen mit Wörtern, die sonst üblicherweise eine Gegend unterhalb des Rückens abdecken... aber ich decke halt keine gewerbsmässigen Steuerhinterzieher. Ich muss ja schliesslich auch Steuern zahlen... wäre ja sonst auch ungerecht....
 
Re: untergeordnete Bedeutung

Original geschrieben von Insider
das problem dürfte doch wohl von untergeordneter Bedeutung sein. Beihilfe zur Steuerhinterziehung wird man da wohl kaum unterstellen können. Ggf. müsste MwsT nachentrichtet werden. Und die kann man dann als Vorsteuer ggf. absetzen..

Das sind mir zuviele ggf's. Das würde ich gerne genauer wissen.
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witzig war auch ...

...der Händler auf der Stuttgarter Messe, der Anfang des Jahres für einen Karton (!) voller Benelux-Sätze keine Rechnung ausstellen wollte, weil er die "nur im Auftrag von privat" verkauft...habe ich gelacht....der gute Mann hat 10 Wochen später seine Privatverkäufe dem Finanzamt erklären wollen... schade, dass die vor dem Besuch keinen Termin vereinbart hatten. Schade war sicherlich auch, dass der gute Mann seine Einkäufe, die alle auf ihn lauteten, schön übersichtlich abgeheftet hatte... :))) Der Händler, eh "von privat-Verkäufer" hatte übrigens hinterher ein Einsehen und hat gesagt, es war auch falsch, was er tat... :)) und kann jetzt ruhiger schlafen...
 
Re: Seitdem..

Original geschrieben von Insider
... habe ich es mir zur Angewohnheit gemacht, eine Kopie des Vorgangs an das vermeintliche Betriebsstättenfinanzamt zu senden.

Holla! Als Kinder haben wir so jemanden immer "Petze" genannt. Heute würde man Dich vielleicht eher als Denunziant bezeichnen.

Arroganz, Anmaßung, Rechthaberei, Missgunst, ... was kommt als nächstes, Insider?
 
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