Nervige Nachprägungen...

Dass es z.B. in China Fälscher zuhauf gibt, das war mir schon klar. Ich habe mich aber gefragt, ob es nun legal ist, eine 1:1 Kopie ganz normal als Nachprägung unters Volk zu bringen?
Hallo,
nachdem Du schon über ein halbes Jahrzehnt hier im Forum agierst, müssen Dir die Diskussionen über Münzfälschungen schon mal unter die Augen gekommen sein.
Fälschungen gibt es in vielen verschiedenen Formen - z.B. Deine so beklagten China Fälschungen Altdeutscher Münzen, genau so wie die Nachprägungen von Sparkassen und Kleinstädten um sich zu (Re-) Präsentieren. Das Erscheinungsbild ist hier aber sehr unterschiedlich.
Für mich habe ich einfach den Spieß umgedreht und bewusst die Fälschungen gesammelt, dann brauche ich keine Angst zu haben, dass doch einmal eine echte Münze darunter ist - suche mal hier im Forum danach, bei durchschnittlich 10 Beiträgen pro Jahr ist die Belastung sicherlich nicht zu hoch.

Gruß diwidat
 
Für mich habe ich einfach den Spieß umgedreht und bewusst die Fälschungen gesammelt, dann brauche ich keine Angst zu haben, dass doch einmal eine echte Münze darunter ist -
Gruß diwidat
An deiner Stelle hätte ich schon Angst eine echtes Stück untegejubelt zu bekommen. Stell dir mal vor einer versieht ein echtes Stück mit der Signatur NP. (WAs ich dir gut zutrauen würde um uns vollkommen zu verwirren) Was machst du denn dann?;)
 
Das ist hier geregelt Münzgesetz Deutsche Bundesbank:
(1) Es ist verboten,.....
....Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind*. .....

*Es ist also tatsächlich legal wenn diese NP`s Münzen betreffen, welche vor 1850 geprägt wurden.

das habe ich jetzt nicht verstanden :(
ist es nun legal NP´s ohne Kennzeichnung zu machen, wenn die nachgeahmte Münze vor 1850 entstanden ist (Klaus) -
oder wenn die Nachahmung schon vor 1850 entstanden ist (Münzgesetz)?
oder müssen alle Nachahmungen die nach 1850 hergestellt wurden gekennzeichnet sein? - von wem?

Gruß diwidat
 
Hallo,
nachdem Du schon über ein halbes Jahrzehnt hier im Forum agierst, müssen Dir die Diskussionen über Münzfälschungen schon mal unter die Augen gekommen sein.
Tja. Dann bin ich wohl ein Langsam- Merker. Dass es Fälschungen gibt, war mir schon klar. Dass China da kräftig mitspielt: auch. Dass man Müzen vor 1850 einfach so mal nachprägen und verkaufen kann: das nun nicht!
Ich hatte bislang das Glück, mich in Gefilden zu tummeln, in denen Fälschungen nicht so häufig sind - aber zunehmend interessiere ich mich für bayrische (Geschichts-) Taler und da reibt man sich schon die Augen, wenn man sieht, was da so angeboten wird. Wollte nur mal nachfragen ...
 
das habe ich jetzt nicht verstanden :(
ist es nun legal NP´s ohne Kennzeichnung zu machen, wenn die nachgeahmte Münze vor 1850 entstanden ist (Klaus) -
oder wenn die Nachahmung schon vor 1850 entstanden ist (Münzgesetz)?
oder müssen alle Nachahmungen die nach 1850 hergestellt wurden gekennzeichnet sein? - von wem?

Gruß diwidat


Joh, da hast Du in der Tat recht - hier ist das Münzgesetz wohl nicht ganz eindeutig formuliert. Es müssen alle NP`s von Münzen so gestaltet sein, daß selbige eindeutig auch als solche für jedermann erkennbar sind, welche nach 1850 geprägt worden sind. Münzen, die vor 1850 geprägt wurden, läßt das Gesetz außen vor.
Das am 01. Januar 1975 in der BRD in Kraft getretene überarbeitete obige Münzgesetz soll Münzen vor Nachahmung schützen, welche seit 1850 geprägt wurden. Vergleiche auch hier Karl-Heinz Schmidt (Fälscher) – Wikipedia ;).
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Sinn des Gesetzes erschließt sich mir nicht - eine 5 Mark Münze aus dem Kaisserreich darf ich nicht nachgemacht in den Umlauf bringen, einen alten Taler schon... :(

Vielleicht sollte der Gesetzgeber da mal nachbessern
 
(1)
Es ist verboten,
1.
außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen
a)
nachzumachen oder zu verfälschen oder
b)
solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzu-
halten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzuführen;
2.
Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feil
zuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.

Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt
worden sind.


Ich deute den letzten Satz so, dass sich das Gesetz generell auf die Nachahmung ALLER Münzen bezieht und diese verbietet, es sei denn, diese sind als Nachahmung gestaltet (sind also sofort als NP erkennbar) oder wurden vor 1850 hergestellt. Die Jahresangabe 1850 bezieht sich IMHO auf die Zeit der Herstellung der Nachprägung(!)
Es ist demzufolge außdrücklich erlaubt mit zeitgenössischen(!!!) Fälschungen zu handeln.

Anderenfalls hätte der Augenarzt ja einfach auf alte Dukaten oder Antike Goldmünzen umgeschwenkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch ich finde diese Nachprägungsschwemme mehr als nervig.

Vor 10 bis 15 Jahren konnte man auf ebay noch wirklich tolle altdeutsche Münzen ersteigern. Das Angebot war groß und breit gefächert.

Diese Angebote sind nun rar geworden. Meist finden sich (gekennzeichnete oder nicht gekennzeichnete) Kopien/Fälschungen oder es handelt sich um total abgenudelte Möhren. Bieter sind bei privaten Verkäufern oft recht "zurückhaltend" (wegen der ganzen Fälschungen?), was nicht gerade dazu verleitet, bessere Stücke über ebay zu verkaufen.

Früher habe ich täglich bei ebay meine Suchroutinen durchforscht, was heute nurmehr sporadisch der Fall ist. Ich kaufe nun überwiegend im Fachhandel bzw. versuche, über Saal/e-auktionen an meine Stücke zu kommen.

Ebay ist wohl eher an den eigenen Gewinnen interessiert und kümmert sich nicht so sehr um das Fälschungsthema. Damit schießen sie sich aber über kurz oder lang ein Eigentor, denn attraktiver wird ihr Angebot dadurch nicht.
 
Hab hier einen Kaierreich Willi von 1913 in Uniform bei ebay (als Weihnachtsgeschenk für meinen auch sammelnden Neffen) erstanden, das unscharf fotografiert war, aber aufgrund der hohen Reflexion auf gutes Silber hinwies. Mit einem Preisvorschlag von 20 Euro dachte ich, da kann man nicht viel falsch machen. War dann aber doch erstaunt, was da ankam. Erst mal fiel mir die fehlende Randprägung auf, dann erst dass die Prägung, sofern sie eine ist, sehr holzschnittartig ist. Erst hab ich mich geärgert, dann hab ich die "925" auf der Rückseite entdeckt, was auf Sterlingsilber und eine Nachprägung hindeutet. Genau dieses Stück finde ich aber nirgends im Netz beschrieben. Auch fehlt eine Kennzeichnung/Hinweis, dass es eine Nachprägung ist. Nun zweifle ich, ob es überhaupt Sterlingsilber ist, also dass das eine Fälschung ist, die vorgibt eine Nachprägung/Neuprägung/Nachahmung in Silber zu sein.
 

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Das Problem ist, durch die 925 ist das Stück als NP gekennzeichnet. Ob dies als ausreichend gilt, sei mal dahin gestellt.
Gut möglich das es noch nicht mal Sterlingsilber ist. Versuche doch eine Rückabwicklung, und/oder verbuche es als Lehrgeld.
 

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