Neues Kulturgütergesetz ab 2016

Vermutlich geht es bei diesem Gesetz (egal in welcher Form / Fassung es denn kommt) wieder den üblichen Gang in Deutschland:

1.
Das Gesetz wird nach langem Hin und Her in kraft gesetzt
2.
Irgendeiner klagt dagegen und geht vor´s Verfassungsgericht
3.
Das Verfassungsgericht haut dem Gesetzgeber das Gesetz um die Ohren und sagt ihm dabei, wie´s richtig gewesen wäre


Das Vorgehen "erstmal in Kraft setzen und dann abwarten was das Verfassungsgericht dazu sagt" ist ja mittlerweile Volkssport in der Politik.
:motz:

Ich bin politisch aktiv in einer Partei und daher in dem ein oder anderen unserer Fachausschuss vertreten. Und da hat tatsächlich jemand mal genau das gesagt:
"... dann können wir ja mal sehen, was das Verfassungsgericht dazu sagt"
:wut:
 
Sammeln, insbesondere das Sammeln von Fossilien, aber auch von Münzen und Gemälden ist wahrlich eine zumeist anspruchsvolle Tätigkeit, welche auch Horizonte eröffnen kann und angewachsenes Wissen voraussetzt, welches dem passiven, dauerberieselten TV-Gucker vor der Glotze schlicht und einfach verschlossen bleibt. Mit Brot und Spielen kann man zwar Völker regieren, bekommt aber selten die Intelligenz an die Seite der Regierenden. Viele Sammler arbeiten immer wieder mit Wissenschaftlern zusammen und verstehen durchaus ihr Handwerk "Kultur zu schützen". Oft ist dieses Handwerk (Bergen, Bewahren, Aufbereiten, Restaurieren und Präsentieren) durchaus kostspielig, geschieht in Eigenintiative und geht weit über landläufige Hobbies wie das Sammeln von Überraschungseiern hinaus.

Es ist daher für ernstzunehmende Sammler kränkend mit illegalen Metallsondengängern und Raubgräbern in einen Topf geworfen zu werden.

Von Abgeordneten mit Gesetzen überfallen bzw. regiert zu werden, die nicht einmal wissen wie ihre vorgeblich geliebte Heimatlandschaft einst geologisch entstand, die nicht wissen, was Gymnospermen-Pflanzen sind und es sie erst seit 270 Millionen Jahren gibt und daher nicht wissen, das es zuvor keine Bienen gab, die Honig für Abgeordnete sammelten, die nicht wissen, dass Dinosaurier nicht über Grasweiden oder Streuobstwiesen galoppierten, auch nicht unter Palmen schliefen, und dass der nächstgelegene Bach vielleicht nicht mehr als 15000 Jahre im Wahlkreis vorbeirauschte ... Was soll man mit solchen Leuten anfangen?


Diese Leute setzen aber stillschweigend voraus, dass wir brav ihren Gesetzesvorstößen folgen werden. Wenn aber solche Initiativen mehr sein sollen als bloß der durchsichtige Versuch mehr Geld in die öffentlichen Kassen zu spülen, dann bedarf es schon mehr Mühewaltung und Überzeugungsarbeit von Seiten der Legislative.
Viele Sammler haben lediglich versucht etwas Vernünftiges zu tun und nebenbei echte Werte zu schützen und aufzubauen. Wenn jetzt Leute der Politik/Hochfinanz Gelüste bekommen auf die Sammlungen und Sparvermögen des Privatbesitzes zugreifen zu wollen (weil sie sonst zu dämlich sind um nachhaltig wirtschaftlich zu agieren), dann ist dies mehr als ein Armutszeugnis der Politik, wenn sie solche Bestrebungen auch noch gut heißt.

Aus diesem Kontext geht auch hervor, dass ich Abgeordneten vorerst misstraue, falls es ihnen nicht gelingt mich von ihrer Redlichkeit zu überzeugen.
Daher fürchte ich auch, dass die Petition im Sande verlaufen wird, weil wir da in "Gottes Hand" sind - und "Gottes Hand" wiederum just aus ein paar Abgeordneten besteht.

An einer Verfassungsklage wird m.E. wiederum kein Weg vorbeiführen. Die Auferlegung nachträglicher/ nicht erfüllbarer Beweispflichten ist imho eine stichhaltige Basis für eine Klage.

Das Debakel ist hausgemacht!
http://www.welt.de/kultur/kunst-und-arc ... macht.html

Endlich mal klare Worte in der Presse.
 
Daher fürchte ich auch, dass die Petition im Sande verlaufen wird, weil wir da in "Gottes Hand" sind - und "Gottes Hand" wiederum just aus ein paar Abgeordneten besteht.
Zitat von Lloyd Blankfein- Goldman Sachs."der Banker der Gottes Werk verrichtet"
Aber das ist ja bekannt. Unsere Politikdarsteller sind auch nur Lakain der Elite.

Das beste ist ja noch das Thema Vorkaufsrecht des Staates !!!!!!
Da Zahle ich dann mit meinen Steuergeldern meine eigene Sammlung bei Beschlagnahmung.

Total schön wäre es ja wenn alles staatlich eingezogen wird im Laufe der nächsten Zehn Jahre und dann
kommt eine Abänderung des Gesetzes und die Menschen dürfen sich Ihre Stücke wieder vom Moloch zu Liebhaber bzw. Sammlerpreisen
zurückkaufen.

Es ist sehr schade das es zu wenige gibt die klar denken können und meinen das irgentwas von dehnen da oben vernünftiges bei raus kommt.
Wie kann es sein das vom Volk gewählte angebliche Vertreter nur noch Schand und Unheil vollbringen.
Es geht nur um Macht, Geld und Kontrolle und Knechtschaft des Volkes.
 
Der Vollständigkeit halber - ich habe heute eine antwort einer SPD-Abgeordneten auf meine Anfrage bzgl. des Gesetzes bekommen (Markierungen von mir):


"Die Novelle des Kulturschutzgesetzes zielt auf den Erhalt und den Schutz des national bedeutsamen Kulturguts. Somit betrifft das Gesetz hauptsächlich Kunstwerke von hohem materiellen und ideellen Wert und nicht den durchschnittlichen Brief- oder Münzsammler.


Der Gesetzentwurf enthält in Bezug auf das Sammeln von Münzen und Briefmarken keine Regelungen, die den Sammler in seiner Freiheit beschränken, Münzen und Briefmarken zu sammeln. Auch die Voraussetzungen für die Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes sind so formuliert, dass Münz- und Briefmarkensammler davon regelmäßig nicht betroffen sind. Insbesondere scheidet die Eintragung einzelner Münzen und Briefmarken, abgesehen von absolut herausragenden Einzelfällen, aus.


Im Zuge der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten, muss der Sammler allein dafür Sorge tragen, dass er keine Münzen und Briefmarken in Verkehr bringt, die gestohlen, illegal eingeführt oder illegal ausgegraben wurden. Diese Sorgfaltspflicht beschränkt sich ausdrücklich auf den "zumutbaren" Aufwand", so dass bezogen auf die gängigen Werte von Münzen und Briefmarken keine besonderen Anstrengungen von Sammlern gefordert werden.


Für die Ausfuhr in Staaten außerhalb der EU bleibt die geltende EU-Rechtslage unverändert. Neu eingeführt werden soll eine Ausfuhrgenehmigungspflicht auch in andere EU-Staaten, wenn gewisse Alters- und Wertgrenzen der Münzen oder Briefmarken überschritten werden. Der Gesetzentwurf geht hierbei teilweise deutlich über die Alters- und Wertgrenzen des EU-Rechts hinaus.


Ich hoffe, Ihnen eine ausführliche und fundierte Antwort gegeben zu haben."
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber Lorry62,
zunächst einmal schätze ich dein Engagement sehr. Leider tragen deine Informationen trotzdem nicht zu meiner Beruhigung bei, da andere Informationen gar nicht beruhigend sind, sondern ganz im Gegenteil! Der Gesetzgeber wird just versuchen die grundgesetzliche Garantie am Eigentum willkürlich (in Einzelfällen oder generell) außer Kraft zu setzen; auch die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist in Gefahr.
Sorry, was sind "gewisse Alters- und Wertgrenzen der Münzen und Briefmarken, die überschritten werden können"? Da werden Frankaturen/Briefmarken vor und kurz nach 1850 und Münzen sehr schnell dabei sein!!!

Ich las gerade ein neunseitiges Papier der Kanzlei der Rechtanwälte Walser in München. Es beschäftigt sich mit den Widersprüchen des Gesetzesvorhabens mit bestehenden Gesetzen und (internationalen) Bestimmungen.
Glaub mir, wir Sammler werden uns wohl warm anziehen müssen, wenn dieser "pädagogische Gesetzesentwurf" der Bundesregierung durchgehen wird.
Ich hoffe, dass dieser Mist der GroKo keinen Bestand haben wird. (Obwohl ich Frau Merkel wegen ihres Muts in der Flüchtlings- und Außenpolitik durchaus Respekt bezeuge.)
Aber was da an populistischem Gedankengut in der Kulturpolitik vom Stapel läuft, da kann man sich einfach nur mit Grausen wenden ...
Gruß
Blechatzen
 
Hallo Blechbatzen,

wie vor ein paar Seiten in diesem thread mal versprochen, gebe ich hier nur die antworten weiter, die man mir auf meine Anfrage(n) gegeben hat.
Das heißt nicht, dass ich die jeweiligen Aussagen / Meinungen auch teile.

Im Gegenteil; ich bin durchaus Deiner Meinung, hoffe aber trotzdem inständig, dass zumindest meine Sammlung davon nicht betroffen sein wird (zumal deren Wert / Inhalt auch für das kleinste Museum kaum von Interesse sein dürfte).

Ich würde das von Dir genannte Papier übrigens gern lesen - ist das öffentlich irgendwo zugänglich ?

Beste Grüße
 
Es ist erstaunlich dass immer noch allerhand "Unterschriften" gegebn werden obwohl das Thema schon seit längerer zeit nicht mehr im Focus steht.
 
@lorry62
Hallo Lorry,
hier der Text zum Download von der Seite Steinkern.de
Steinkern.de - Die Fossilien-Community - Anwaltliche Stellungnahme zum "Kulturgutschutzgesetz" - Rechtsstaat adé?
Interessant wird es mit den "Rechtswidrigkeiten" ab S.6

Verantwortlich für die Steinkernseite ist dort Sönke Simonsen, ein sehr engagierter junger Mann, der z.B. auch die (neugestaltete) Petrefakta 2015 , Fossilienbörse in der Filderhalle Leinfelden, unter seinen Fittichen hatte.
Fossilien sind zwar Naturgüter, Münzen Kulturgüter; was aber die Sache interessant macht ist die Tatsache, dass es gesetzgeberisch zu einer Vermengung gekommen ist, wo alles durcheinander geht. Es gibt anscheinend Politiker, die Paläontologie und Archäologie durcheinanderwerden - nur weil in beiden Fällen gelegentlich Grabungen vorgenommen werden.
Jede Münze gilt gleichermaßen als "Kulturgut", d.h. auch mit Wert 0, bei einem Alter der Münze ab 100 Jahren! Betroffen wären also alle Besitzer alter Münzen, die vor 1915 erscheinen sind; z.B. dem Haller Heller, nicht jedoch die massig bis inflationär vorhanden Euromünzen; wobei ich deren Sammelwürdigkeit aber nicht bezweifle! Schließlich kommt es bei der Qualität einer Sammlung nicht nur auf den Schätzwert der Einzelstücke an, sondern auf den sog. "Sammlungszusammenhang"!
Herr Honscha ist sich u.U. der Tragweite des Gesetzesentwurfes nicht vollständig bewusst oder vertraut noch darauf, dass nichts so heiß gegessen wird als es gekocht wird.
Von konservativen Sammlern wie unserem Freund Hegele mit seiner mutmaßlich exquisiten Altdeutschlandsammlung hört man gerade gar nicht mehr, leider.
Für Händler und Sammler wird es wohl eine drastisch erhöhte Sorgfaltsplicht geben, Eigentumsnachweise und Einfuhrnachweise auch rückwirkend bis überaus rückwirkend; mit umgekehrter Führung der Beweislast.
Lorry, du als politisch Aktiver mit Abgeordnetenauftrag(?) hättest zumindest die Kompetenz auf Einsichtnahme und Einwirkung, damit vielleicht ein unausgegorener Gesetzesentwurf noch korrigiert werden kann.
Weitere Rückfragen willkommen.
Beste Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Bofried schrieb:
"Es ist erstaunlich dass immer noch allerhand "Unterschriften" gegebn werden obwohl das Thema schon seit längerer zeit nicht mehr im Focus steht."

Dies verstehe wer will. Das "Kulturgutschutzgesetz" ging am 04.11.2015 in den Bundestag! Es ist also mitten im Gesetzgebungsverfahren und somit hochaktuell und das Thema ebenso. Jeder Sammler ist grundsätzlich berechtigt seine Unterschrift zwecks Erhaltung des privaten Sammeln abzugeben. Wer dazu nicht den Mut oder die Absicht hat, soll es eben bleiben lassen, aber bitte nicht die Aktualität des Themas in Abrede stellen.
 
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