Neues Kulturgütergesetz ab 2016

Ich komme gerade von der monatlichen Sitzung der Bayerischen Numismatischen Gesellschaft.

Dort wurde auch über den Gesetzesentwurf diskutiert, wobei ein pensionierter Richter den Standpunkt vertrat, der Entwurf enthalte dermaßen viele schwammige und rechtlich unhaltbare Punkte, dass er später vor dem obersten Gericht scheitern wird, während ein Händlervertreter (meiner Meinung nach zu Recht) sagte, was nützt uns das, wenn er in Kraft tritt und Klagen erst nach mehreren Jahren entschieden werden. Er sagte noch einmal klar, dass das Gesetz in dieser Fassung das Sammlen und den Handel zerstört.
Der Richter hat übrigens Anfang August einen Termin bei einem Landtagsabgeordneten, der sich das Thema anhören möchte. Über ihn kann hoffentlich der Bundestagsabgeordenete sensibilisiert werden.
Man muss bedenken, dass das für die Abgeordneten ein ziemlich nebensächliches Gesetz ist. Die winken das einfach durch. Man muss Abgeordnete ansprechen, die ebenfalls Sammler sind.
Die Aktion von Baselitz, seine Bilder aus den Museen zurück zu ziehen, hat die Aufmerksamkeit nur auf diesen Bereich gelenkt. Im zweiten aktualisierten Gesetzesentwurf, den es seit ca. 3 Tagen gibt, ist das schon berücksichtigt worden. Er lag heute bei der BNG schriftlich vor, aber die Zeit war zu kurz, ihn einzusehen.
Aber wir Sammler sind nach wie vor in höchster Gefahr. Da wurde nichts entschärft, da wir bisher überhaupt nicht gehört wurden.

Bei der Sitzung wurde auch explizit die Petition von Ursula Kampmann (siehe Beitrag von lemur) vorgestellt.
Der Präsident der Deutschen Numismatischen Gesellschaft, Nikol Worbs, Hr. Dr. Lanz aus München und andere anwesende Händler und Rechtsexperten haben dringend darum gebeten, diese Petition, die Ursula Kampmann initiiert hat, zu unterschreiben!

Leitet das auch an andere Sammler (und Familienmitglieder und Freunde) weiter. Auch Möbel-, Bierkrug-, Bücher-, Musikinstrumente-, Briefmarkensammler usw. sind betroffen!

Und beeilt euch, es ist nicht viel Zeit!

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Zuletzt bearbeitet:
Ist Sammeln pervers?
von Dr. Hubert Lanz, Numismatisches Nachrichtenblatt 7/2015 S. 265:
 

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Vielen Dank fuer den Link.
Der Link ist jetzt auch auf der 2Buchstabenplattform eingebunden.
Aber ob eine Petition was verändert bezweifle ich leider.
Heute wird doch meist beschlossen und durchgewunken. :wut:

Deute ich es richtig, dass Münzen erst ab € 2.500/Stück betroffen sind?

"Durch die im Gesetz festgelegte Umkehr der Beweislast muss in Zukunft bei einem Streitfall der Besitzer für ein Kulturgut mit einem Wert von über 2.500 Euro nachweisen können, wo sich ein fragliches Stück die letzten 20 Jahre befunden hat; für „archäologisches“ Kulturgut gilt dies bereits bei einem Wert über 100 Euro."

Oder Fallen Münzen auch unter Archäologisches? Oder nur Antike aus Bodenfunden?

Ich blicke es nicht, aber genau das scheint von der Politik gewollt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Deute ich es richtig, dass Münzen erst ab € 2.500/Stück betroffen sind?
Ich denke nicht, dass legal erworbene Anlagemünzen wie Krügerands, Sovereigns oder normale Reichsgoldmünzen darunter fallen. Eine Petition zu unterschreiben, ist aber eine der wenigen Möglichkeiten für Bürger, die Rechtslage genauer zu klären.
 
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