Neues Kulturgütergesetz ab 2016

Was mich an dem Update zur Petition stört, ist der ein wenig anmaßend erscheinende Tonfall: "44.500 Bürger haben sich stellvertretend für die Millionen von Bundesbürgern, die noch nicht wissen, wie sehr das neue Gesetz in ihr Sammeln eingreifen wird, (...) gegen Bestimmungen des neuen Kulturgutschutzrechts gewehrt." Soso - entweder ich habe also zu unterschreiben, oder ich bin mit der Materie nicht vertraut. (Mal davon abgesehen, dass das angestrebte Quorum bei weitem nicht erreicht wurde.) Hab' dort zwar auch unterschrieben, aber so etwas geht mir dann doch zu weit.

Ich werde auch nicht an Herrn Lammers schreiben, auch wenn dieser FAQ-Abschnitt einen Rest Nervosität bei mir hinterlässt: "Neu eingeführt werden soll eine Ausfuhrgenehmigungspflicht auch in andere EU-Staaten, wenn gewisse Alters- und Wertgrenzen der Münzen überschritten werden. Der Gesetzentwurf geht hierbei teilweise deutlich über die Alters- und Wertgrenzen des EU-Rechts hinaus."

Und ja, ich kann verstehen, warum die Initiatoren diese private Plattform gewählt haben, anstatt die Petitionsseiten des Bundestages zu nutzen. Schließlich möchte nicht jeder Sammler persönliche Daten über sich veröffentlicht sehen. Aber wer auf openpetition.de, change.org o.ä. eine Petition startet, weiß sicher, dass sie nicht den gleichen rechtlichen Status (Recht auf Anhörung) haben ...

Tschüs,
Christian
 
... Aber wer auf openpetition.de, change.org o.ä. eine Petition startet, weiß sicher, dass sie nicht den gleichen rechtlichen Status (Recht auf Anhörung) haben ...
Tschüs,
Christian
Ich finde es auch eigenartig, dass heute von openpetition.de eine Bitte um eine Spende gekommen ist. Eine Petition kann doch jeder Bürger selbst kostenlos an den zuständigen Peti-
tionsausschus schreiben
 
Eben bekam ich diese Mail von der Betreiberplattform " Openpetition " :

Deutsches Kulturgutschutzgesetz wurde angenommen, nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen

Liebe Unterstützer der Petition für den Erhalt des privaten Sammelns,

an einem historischen Tag, am 23. Juni, an dem auch die Abstimmung über den Austritt Großbritanniens aus der EU stattfand, hat der deutsche Bundestag mit den Stimmen der Koalition von CDU/CSU und SPD das neue deutsche Kulturgutschutzgesetz angenommen. Der Blick in den Tagungsraum war für jeden deprimierend, der von dem Gesetz betroffen ist. Es waren gerade mal zwei Handvoll Politiker bei der „Diskussion“ des Gesetzes anwesend. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen. Sobald er dies getan hat, soll das Gesetz in Kraft treten.
Auch wenn wir mit dem neuen Gesetz nicht zufrieden sind, haben die Politiker doch im Bereich der Münzen und der Fossilien im Vergleich zum ersten Entwurf große Zugeständnisse gemacht. Dies ist Ihnen, den Unterzeichnern der Petition, zu verdanken! Sie haben den Verbänden, die direkt mit den Politikern verhandelt haben, die nötige Rückendeckung und ein besonderes Gewicht gegeben.
Wir haben fast 50.000 Stimmen erreicht, ein Ergebnis mit dem niemand vorher gerechnet hatte! Es fehlen uns nur noch einige wenige daran. Bitte nutzen Sie doch noch einmal Ihren Verteiler, um diejenigen, die bisher nicht unterzeichnet haben, noch zu einer Meinungsäußerung zu veranlassen. Es wäre schön, wenn wir in unserer Pressemeldung auf 50.000 Stimmen verweisen könnten.

Ich möchte jedem einzelnen von Ihnen für Ihren Mut danken, ihre Meinung öffentlich gemacht zu haben.

Und wahrscheinlich werden wir Ihre Stimmen in fünf Jahren wieder brauchen. Einige Politiker haben in der Debatte um das neue Gesetz Verschärfungen gefordert, die anlässlich einer Evaluation in fünf Jahren, beschlossen werden sollen.

Ihre Ursula Kampmann

PS. Eine Berichterstattung über die Bundestagsdebatte finden Sie ab Donnerstag in der MünzenWoche unter www.***************. Dort werden wir auch die gesetzlichen Änderungen vorstellen, sobald der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zugestimmt hat.
 
Weiß jemand nun schon mehr.
Ich hatte im TV gehört das der Bundesrat zugestimmt hat.

Wie siehts denn eigentlich nun mit unseren Münzlein aus?
Vielleicht erklärt es mir jemand mit einfachen Worten.

Was ist denn wenn nun bei Künker und Co. ein Oli bietet aufs Kaiserreich, darf er das dann nun noch ausführen?
 
In der Augustausgabe des Numismatischen Nachrichtenblattes wird ein großer Artikel dazu kommen.

Herr Dr. Albert von der Numismatischen Gesellschaft Speyer hat ihn vorab an alle Vereinsmitglieder verschickt, da aus seiner Sicht Eile geboten ist. Man rät, die Sammlungen jetzt (noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes) zu dokumentieren, da bestimmte Regelungen nicht gelten für Münzen, die sich vor dem Inkraftreten in Deutschland/in Sammlungen befunden haben.

Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich den Artikel nur überflogen habe. Ich werde mal nachfragen, ob ich ihn hier posten darf (wenn ich ihn noch finde...).
 
Was bedeutet dies?
Wie sollte dokumentieren ausgelegt werden?
Rechnungen aufheben sowieso oder was ist damit gemeint.

Danke Andi

In unserem Nachbarforum beschreibt ein Mitglied, dass es eine Photodokumentation sämtlicher Münzen erstellt hat. Diese Dokumente wurden von zwei Zeugen unterschrieben, die so bestätigten, dass sie die Münzen in Deutschland gesehen hätten. Das Dokument wurde anschliessend von einem Notar versiegelt.
Na denn man tau !
 
In der Augustausgabe des Numismatischen Nachrichtenblattes wird ein großer Artikel dazu kommen.

Herr Dr. Albert von der Numismatischen Gesellschaft Speyer hat ihn vorab an alle Vereinsmitglieder verschickt, da aus seiner Sicht Eile geboten ist. Man rät, die Sammlungen jetzt (noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes) zu dokumentieren, da bestimmte Regelungen nicht gelten für Münzen, die sich vor dem Inkraftreten in Deutschland/in Sammlungen befunden haben.

Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich den Artikel nur überflogen habe. Ich werde mal nachfragen, ob ich ihn hier posten darf (wenn ich ihn noch finde...).

Kannst Du Dr. Albert fragen, welche Möglichkeiten er dafür sieht, über die NUm. gesellschaft einen Kommentar zu dem Gesetz in Auftrag zu geben , wenn es in Kraft getreten ist ? Dieser Hinweiss kam ebenfalls im Nachbarfrum von eine dort aktiven Juristen. Der Kommentar, der zuerst steht, soll wohl bei der tatsächlichen Anwendung des Gesetzes dann zuerst beachtet werden, wenn ich das als Fachfremder richtig verstanden habe.
 
In unserem Nachbarforum beschreibt ein Mitglied, dass es eine Photodokumentation sämtlicher Münzen erstellt hat. Diese Dokumente wurden von zwei Zeugen unterschrieben, die so bestätigten, dass sie die Münzen in Deutschland gesehen hätten. Das Dokument wurde anschliessend von einem Notar versiegelt.
Na denn man tau !

Genauso ist das in dem Artikel beschrieben, wenn ich mich nicht irre.

Wer seine Neuzugänge in der Vergangenheit eifrig hier im Forum vorgestellt hat, besitzt ohnehin den Nachweis, dass die Münze vor Inkrafttreten des Gesetzes in seinen Besitz gelangt ist... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst Du Dr. Albert fragen, welche Möglichkeiten er dafür sieht, über die NUm. gesellschaft einen Kommentar zu dem Gesetz in Auftrag zu geben , wenn es in Kraft getreten ist ? Dieser Hinweiss kam ebenfalls im Nachbarfrum von eine dort aktiven Juristen. Der Kommentar, der zuerst steht, soll wohl bei der tatsächlichen Anwendung des Gesetzes dann zuerst beachtet werden, wenn ich das als Fachfremder richtig verstanden habe.

Ich habe zu Herrn Dr. Albert keinen persönlichen Kontakt. Die Nachricht habe ich lediglich erhalten, weil ich im Verteiler der NGS bin.

Ich kann Dir gerne heute Abend gerne seine EMail Adresse raussuchen.

Zunächst wartet man, so habe ich das verstanden, noch auf die Ausführungsbestimmungen, da das Gesetz vielfach nur einen Rahmen vorgibt. Vermutlich wird vieles über die Rechtsprechung geregelt werden müssen.
 
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