Österreich - 20 Euro "Handelsmarine" (07.06.2006)

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Gemäß der Kundmachung der Münze Österreich Aktiengesellschaft im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 12. April 2006 gelangt am 7. Juni 2006 im Wege der Oesterreichischen Nationalbank eine Sammlermünze zu 20 Euro „Handelsmarine“ aus der Serie „Österreich auf Hoher See“ zur Ausgabe.

Die Münze ist aus einer Legierung von 900 Tausendteilen Silber (Toleranz +/- 5 Tausendteile) und 100 Tausendteilen Kupfer hergestellt. Ihr Durchmesser beträgt 34 mm, ihr Raugewicht 20 g (Toleranz +/- 0,20 Gramm) und ihr Feingewicht 18 g (Toleranz +/- 0,28 Gramm). Die Auflage ist mit 50.000 Stück, ausschließlich in polierter Platte, begrenzt und wird direkt durch die Münze Österreich AG ausgegeben.

Die Vorderseite zeigt in der Mitte der Münze und nach rechts verlaufend den Schnelldampfer „Kaiser Franz Joseph I.“. Dieser verlässt das Hafengebiet von Triest, welches im Hintergrund zu sehen ist. Dem dort sichtbaren Verwaltungsgebäude einer Reederei wurde das in den Hafen einlaufende Schiff „Bruenn“ vorgelagert.

Der Text „REPUBLIK ÖSTERREICH 20 EURO“ ist dreizeilig in den unteren Teil der Münze gesetzt. Zwischen oberen Münzrand und dem Schiff „Kaiser Franz Joseph I.“ verläuft die Rundschrift „Österreichische Handelsmarine“. Die Jahreszahl „2006“ ist rechts im unteren Teil der Münze positioniert.

Die Rückseite zeigt eine Ansicht der Stadt Triest mit einem Blick über den Hafen, bis 1918 der wichtigste österreichische Zugang zum Meer. Auf der rechten Seite in der unteren Hälfte der Münze wird das historische Wappen von Triest wiedergegeben. Am oberen Münzenrand steht die Rundschrift: „HAFEN VON TRIEST“.

Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste umrahmt. Der Rand der Münze ist gerippt.

Auf Grund des § 8 des Scheidemünzengesetzes 1988, Bundesgesetzblatt Nummer 597/1988 in der derzeit geltenden Fassung, ist die neu zur Ausgabe gelangende Scheidemünze (Sammlermünze) bis zu ihrer Außerkurssetzung gesetzliches Zahlungsmittel. Bei einer einzelnen Zahlung müssen noch nicht außer Kurs gesetzte Scheidemünzen (Sammlermünzen) von der Oesterreichischen Nationalbank und der Münze Österreich Aktiengesellschaft ohne Begrenzung, von den Gebietskörperschaften bis zu einhundert Stück und von allen übrigen Personen im Ausmaß von bis zu fünfzig Stück, davon auf Euro oder Cent lautende Gedenkmünzen sowie auf Euro oder Cent lautende Münzen aus Gold mit einem Feingewicht von einer Troy-Unze oder einem Bruchteil einer Troy-Unze und jeweils einem Mischungsverhältnis von 999 vT, die zum jeweiligen Tageswert für Barrengold (Londoner Goldfixing, umgerechnet zum Devisenmittelkurs für den US-Dollar) zuzüglich einer Prägegebühr in Umlauf gebracht werden (z.B. Wiener Philharmoniker) jedoch nur bis zu zehn Stück angenommen werden. Die Münze Österreich Aktiengesellschaft ist verpflichtet, noch nicht außer Kurs gesetzte Scheidemünzen (Sammlermünzen) ohne Begrenzung gegen Banknoten oder andere Scheidemünzen (Sammlermünzen) umzutauschen. Scheidemünzen (Sammlermünzen) sind nur im Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel und müssen sich von den Euro- und Cent-Münzen, die für den Umlauf bestimmt sind, unterscheiden.
 

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