Österreich - Ein Steuer und Schwarzhändlerparadies

Hier können wir Sie beruhigen

... unsere Handelspartner sind keine Oxford-Englisch-Übersetzungs-Computer, sondern Menschen, die in der Regel selber nur durchschnittlich gut die englische Sprache beherrschen und von der Umgangssprache umgeben sind. Wir erlauben uns daher, mit "deutschem" Englisch und mit "wanna" zu agieren.

Sie müssen sich um uns keine Sorgen machen. So wie das aussieht, haben wir im letzten Jahr mehr Geld verdient, als so mache Münzhandels-Firma mit 24 Angestellten, von denen 5 Englisch-Zertifikate vorweisen können.

Das wird sich auch nicht ändern, wenn Sie uns - wie andere Schlauberger auch - auf Rechtschreib-, Übersetzungs- oder Grammatikfehler auf einer Homepage hinweisen.

--
 
wenn auch etwas angeboten wird. Es dürfte strittig sein, ob eine gewerbliche Image-Homepage, die sich nur an gewerbliche und nichtdeutschsprachige Handelspartner richtet, - keinerlei Verbraucherangebot beinhaltet - überhaupt Endverbraucher-Schutzinteressen dienen muß.

Es geht nicht unbedingt um Endverbraucher-Schutzinteressen. Es geht einfach darum, dass die USt-ID nach § 6 Satz 1 Nr. 6 TDG in gewerblich orientierte Internetseiten rein muss.
Möglicherweise haben die Finanzbehörden ein viel größeres Interesse an dieser Angabe als ein Verbraucher. Was sollte der auch mit einer USt-ID anfangen?

Es gab schon 3 Schlauberger, die dies übrigens probiert haben. Alle drei vor Gericht abgeschmettert. Nach dem Dritten haben wir übrigens eine Sparte "Tax and Law" o.ä. eingefügt, die von der Startseite aus erreichbar ist.

Ich nehme an, der Dritte wurde heute gegen 14:00 Uhr abgeschmettert.
Der Link zur Seite "Tax & Bank" war mir jedenfalls vorher nicht so sehr ins Auge gefallen...

Zurückkommend auf die sachliche Frage, ob die deutschen Verbraucherinteressen auch dann gewahrt werden müssen, wenn der Anbieter von Waren im Ausland sitz, so kann man dies im Teledienstgesetz und auch entsprechend anderen Gesetzestexten explizit finden, - von daher ist eine Diskussion obsolet.

Dieses Gesetz findet -explizit erwähnt - auch dann Anwendung, wenn der Verbraucher in Deutschland und der Anbieter im restlichen EU-Ausland beheimatet ist, sofern es um Verbraucherschutzinteressen geht. Und genau darum geht es.
netlaw.de - Teledienstegesetz (TDG)

Wo genau im TDG vermuten Sie denn diese Aussage?
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet