Österreich - Ein Steuer und Schwarzhändlerparadies

Krankenhausdrohung

Heute erhielt ich von einem unbekannten älteren Herrn, der vorgab auch ein "Kleiner Händler" zu sein, einen anonymen Anruf. Ihm wäre zu Ohren gekommen, ich hätte auf der World-Money-Fair Berlin Kollegen denunziert. Wenn ich nicht damit aufhören würde, würde ich verprügelt werden und im Krankenhaus landen. Ich kann mich zwar nicht erinnern, einen mir bekannten KOLLEGEN denunziert zu haben, aber wenn die EBAY-Schwarzhändler- und Steuerhinterziehungsmafia mich ruhigstellen will, dann halte ich eben meinen Mund. Tja, dann ist es wohl vorbei mit den lustigen Gesprächen mit den RICHTIGEN Kollegen über die Machenschaften der lieben unbekannten Mitbewerber, man weiß ja nie, wer gerade mithört. :wut:
 
Heute erhielt ich von einem unbekannten älteren Herrn, der vorgab auch ein "Kleiner Händler" zu sein, einen anonymen Anruf. Ihm wäre zu Ohren gekommen, ich hätte auf der World-Money-Fair Berlin Kollegen denunziert. Wenn ich nicht damit aufhören würde, würde ich verprügelt werden und im Krankenhaus landen. Ich kann mich zwar nicht erinnern, einen mir bekannten KOLLEGEN denunziert zu haben, aber wenn die EBAY-Schwarzhändler- und Steuerhinterziehungsmafia mich ruhigstellen will, dann halte ich eben meinen Mund. Tja, dann ist es wohl vorbei mit den lustigen Gesprächen mit den RICHTIGEN Kollegen über die Machenschaften der lieben unbekannten Mitbewerber, man weiß ja nie, wer gerade mithört. :wut:

Bei so einem Verhalten kann ich auch nur dringend raten, bei der örtlichen Polizei oder Kriminalpolizei (je nach regionaler Zuständigkeit) Strafanzeige wegen Bedrohung und versuchter Nötigung (§§ 241, 240 StGB) durch Unbekannt zu erstatten. Lass Dir aber nicht zu lange Zeit damit. Die Möglichkeiten den Anschlussinhaber zu ermitteln sind, auf Grund technischer Vorgaben der Netzbetreiber, zeitlich sehr eng begrenzt.

Im übrigen liegen in dem von Dir geschilderten Sachverhalt ganz klar Straftaten vor, deren Verfolgung nicht im "Ermessen" von Polizei oder Staatsanwaltschaft liegen. Hier dürfte es wohl kein Problem geben.
 
Bei so einem Verhalten kann ich auch nur dringend raten, bei der örtlichen Polizei oder Kriminalpolizei (je nach regionaler Zuständigkeit) Strafanzeige wegen Bedrohung und versuchter Nötigung (§§ 241, 240 StGB) durch Unbekannt zu erstatten. Lass Dir aber nicht zu lange Zeit damit. Die Möglichkeiten den Anschlussinhaber zu ermitteln sind, auf Grund technischer Vorgaben der Netzbetreiber, zeitlich sehr eng begrenzt.

Im übrigen liegen in dem von Dir geschilderten Sachverhalt ganz klar Straftaten vor, deren Verfolgung nicht im "Ermessen" von Polizei oder Staatsanwaltschaft liegen. Hier dürfte es wohl kein Problem geben.

Ich würde dies auch versuchen - aber der Anrufer liest im Forum sicherlich mit und kommt Ihnen vielleicht mit einer Entschuldigung zuvor !
 
Ich würde dies auch versuchen - aber der Anrufer liest im Forum sicherlich mit und kommt Ihnen vielleicht mit einer Entschuldigung zuvor !

Das sollte man dann im Einzelfall abwägen. Aber wie gesagt - der Zeitfaktor steuert in derartigen Fällen einen wesentlichen Teil zum Ermittlungserfolg bei.

Ihre Meinung, Hr. Honscha ehrt sie, doch lassen Sie mich einige grundsätzliche Ausführungen aus meiner Sicht hierzu machen.

Grundsätzlich sind solche Einschüchterungsmethoden mafiös und nicht entschuldbar. Wir sprechen hier nicht von einem Dumme-Jungen-Streich.

Außerdem geht es hier nicht um fahrläsiges Handeln. Wenn ich fahrlässig Unrecht begehe, versteht es sich von selbst, dass ich mich dafür entschuldige. Bei vorsätzlichem Handeln hätte ich aber besser vorher über die Konsequenzen meines Handelns nachdenken müssen. Ich kann mich doch nicht hinterher dafür entschuldigen, dass ich zuvor absichtlich gegen Regeln verstoße. Der nächste Schritt wäre dann die Entschuldigung vorher - quasi als eine Art Rechtfertigungsgrund. Nein, beim besten Willen - hier fehlt mir das Verständnis. Bei jeder Art von Fahrlässigkeit, sei es aus Dummheit, Unerfahrenheit, Leichtsinn oder wie auch immer kann man sich im Nachhinein für seinen Fehler oder sein Versehen entschuldigen. Doch gerade das liegt hier nicht vor. Hier liegt planvolles und zielgerichtetes Handeln und somit Vorsatz vor.
 
Bei jeder Art von Fahrlässigkeit, sei es aus Dummheit, Unerfahrenheit, Leichtsinn oder wie auch immer kann man sich im Nachhinein für seinen Fehler oder sein Versehen entschuldigen. Doch gerade das liegt hier nicht vor. Hier liegt planvolles und zielgerichtetes Handeln und somit Vorsatz vor.

Hallo
Ich widerspreche dir Oberlandler einbisschen. Man kann sich immer entschuldigen, ob die Tat geplant oder fahrlässig war. Aber das ist auch hier egal. Ich würde einfach mal bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt
erstellen lassen.
1. Das ich weiß wer des war.
2. Damit man zieht, dass man sowas nicht mit jedem machen kann.
Aber am Ende bleibt es wieder die Entscheidung von Karsten72. Und ich würde dafür plädieren, dass du das dann schnell in Angriff nimmst, damit die Erfolgschance hoch ist.
 
Hallo
Ich widerspreche dir Oberlandler einbisschen. Man kann sich immer entschuldigen, ob die Tat geplant oder fahrlässig war. Aber das ist auch hier egal. Ich würde einfach mal bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt
erstellen lassen.
1. Das ich weiß wer des war.
2. Damit man zieht, dass man sowas nicht mit jedem machen kann.
Aber am Ende bleibt es wieder die Entscheidung von Karsten72. Und ich würde dafür plädieren, dass du das dann schnell in Angriff nimmst, damit die Erfolgschance hoch ist.
Ich erhielt ausserdem eine von mir nicht bestellte WELTBILD Sendung, welche eine Steuersoftware und eine Bud Spencer und Terrence Hill - DVD-Collection enthielt. Dies ist für mich eine eindeutige Bedrohung. Ich gehe sofort zur Polizei und erstatte Anzeige.
 
Servus Karsten,

das ist der einzig richtige Weg, um so einem Trottel "in die Schuhe zu helfen". Solche Leute übersehen gerne, dass dieses Verhalten über einen blossen Spass weit hinausgeht.

Gruß Razorback
 
Servus Karsten,

das ist der einzig richtige Weg, um so einem Trottel "in die Schuhe zu helfen". Solche Leute übersehen gerne, dass dieses Verhalten über einen blossen Spass weit hinausgeht.

Gruß Razorback
Ja, es soll Trottel geben, die denken, wenn man die Rufnummer unterdrückt, dann wird die Nummer nicht übertragen. Die Nummer wird nur beim Angerufenen unterdrückt. Bis kurz davor wir alles schön durch die Vermittlungsstellen geleitet, protokolliert und ist durch richterlichen Beschluss nachvollziebar, ausser der Anrufer hat von einer Telefonzelle aus angerufen. aber auch von da wird die Rufnummer übertragen.

Der Anruf war kein Spass, sondern eine ernstgemeinte Drohung. Wahrscheinlich ist der Haupt-Vertriebskanal eines alten Händlers in Gefahr, der seinen jahrzehntelang angehäuften Lagerstand an DDR- und BRD-Silbermünzen über seine Ebay-Stroh-Existenzgründerfrau "differenzbesteuert" oder sonstwie absetzen will. Da gehts um mehrere XX.000 Euro im Jahr.
 
Auch bei Rufnummernunterdrückung

ist in der Regel bei zeitlicher Nähe der Nachfrage eine Rückverfolgung bis zum Anrufer möglich. Auch zu Analoganschlüssen. Auch zu Telefonzellen. Wobei es da ein wenig schwierig wird, die Person zu identifizieren, die den Anruf getätigt hätte.
Wenn mich so einer anrufen würde, würde ich - wenn ich denn vorgehabt hätte, jemanden einer Straftat zu überführen und sei es eine Steuerstraftat dies mit noch mehr Hochdruck weiterbetreiben und mich darum kümmern, daß eine etwaige Verfolgung schneller und härter erfolgt.

Wir sind ja nicht in Sizilien oder Sittensen.
 
und wer so

blöd ist und in Ebay jahrelang "schwarz" Münzen verkauft oder angibt Neuware differenzbesteuert anzubieten, obwohl dies im Regelfall mit Münzen nur schwer möglich sein sollte, ist selber schuld. Irgendwann holt dann die Vergangenheit einen ein. Und je länger man rumgemauschelt hat, desto härter wird die Strafe. Gerade heute hatte ich auch wieder so einen Fall, wo mir jemand 10.000x Slowenien Rollenware differenzbesteuert verkaufen wollte. Ich habe dazu 3 Stellungnahmen eingeholt: BMF, Bundesamt für Finanzen und Betriebsstättenfinanzamt. Alle drei verneinen im konkreten Fall die Möglichkeit der Differenzbesteuerung und interessieren sich in höchstem Masse für die Identität des Anbieters.

Insoweit werden diejenigen "Kollegen", die jetzt meinen Ware billiger anbieten zu können, voraussichtlich bald gar keine Ware mehr anbieten.

Weder aus dem Kofferraum beim Ladengeschäft noch per Versand.
 
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