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Gerichtsurteile, alle einheitlich, so z.B. das folgende Urteil:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030153.htm
Demzufolge ist es ein Muß und auch abmahnbar.
Nein, grundsätzlich nicht. Da ist § 4 Abs. 1 und 2 TDG schon recht eindeutig.
TDG - Einzelnorm
In dem aufgeführten Urteil liegt der Fall anders, weil das Unternehmen zwar seinen (Haupt-)Sitz in Großbritannien hat, aber im Impressum eine Firmenanschrift in Deutschland angegeben war und von dort auch tatsächlich die angebotenen Dienstleistungen erbracht wurden.