Otto Hahn in Silber

Ich denke, das irgendwann gut sein muß. Dass irgendwelche Münzen "weggekommen" sind ist nun 40 Jahre her. Der Materialwert beträgt etwa 5 Euro je Münze. Und die Straftaten (Diebstahl, Unterschlagung) sind lange verjährt. Mehr noch: wer sowas geerbt hat, es lange genug hat liegen lassen, ohne zu wissen, dass da eine solche Münze drunter war, der hat es "ersessen". Für so was Polizisten und Staatsanwälte loszuschicken, das ist doch ein Schlag ins Gesicht jedes Opfers einer Straftat (das geht bei Betrug los bis hin zu Bedrohung und Körperverletzung), dessen Fall aus fadenscheinigen Gründen (mangelndes öffentliches Interesse) nicht ermittelt, verfolgt, angeklagt und abgeurteilt wird. Zuzmal es mir der Zeit immer mehr arglose Bürger treffen wird, die genau so (durch gutgläubigen, arglosen Erwerb, beispielksweise: erben und ersitzen) rechtlich einwandfrei Eigentum erworben haben.

Davon abgesehen: ich würde diese Münze nicht kaufen wollen und empfehle es auch niemandem. Mehr noch: wer keinen Streß haben will, sammelt lieber wirklich seltene und vergleichweise dazu preiswerte und ggf. auch historisch interessante Stücke. Sinngemäß gilt das auch für die "Karlsruher Fälschungen" und mutmaßliche Hehlerware im Allgemeinen. Da gibt es nur einen Rat: Finger weg! Das Leben ist zu Kurz für vermeidbaren Ärger. Und Münzensammeln ist ein viel zu schönes Hobby, als dass man es sich vermiesmuscheln lassen sollte.
 
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß Profis wie Künker sich da nicht rechtlich abgesichert haben.
Ganz unabhängig davon, bin ich der Meinung, daß man diese Münzen freigeben sollte.Der Allgemeinheit dürfte nicht plausibel darzulegen sein, wieso es wichtig sein sollte, ein paar Münzen mit vermutlich nur geringem Gesammtwert auf Steuerkosten einzuziehen und der praktische Nutzen für die Bundesbank ist in Anbetracht der unwesentlichen Silbermenge gleich Null. Da so eine Aktion vermutlich auch medientauglich wäre, könnte sie vielleicht sogar dem Hobby zugute kommen.
 
Ja, @BGK,
welche Anzahl hast du?
Moin Moin,

da Deine diesbezügliche Frage noch einer Antwort bedarf - hier mein Wissensstand:
Die Stücke in Ag waren zu einem großen Teil wie üblich bereits einige Zeit vor dem Ausgabetermin an die Landeszentralbanken ausgeliefert worden (für einen einfacheren Transport wie bei allen Nominalen üblich Abpackungen mehrerer Rollen zu einem Gebinde in Kunststofffolie eingeschweißt - hier 10 Stück).
---> Bei der Rücklieferung soll dann aus einer der LZBs ein geöffnetes Gebinde zwar die erforderlichen 10 Rollen a 40 Stück Gedenkmünzen anthalten haben - allerdings nur 9 Rollen mit dem O. Hahn in Ag.
Daraus würde resultieren, dass es mit einiger Wahrscheinlichkeit die fehlenden 40 Stück "irgendwo" geben wird.
Angeboten wurde diese Münze in der Vergangenheit öffentlich lediglich bei ebay - mit Abbruch der entsprechenden Auktion vor dem Auslaufen. Grund ??
Künker bietet das Stück als erste Münzhandlung in einer Saalauktion an und man sollte aufgrund des Namens "Künker" eigentlich davon ausgehen (können), dass diese die rechtliche Seite gut recherchiert hat und dem Erwerber somit keine rechtlichen Konsequenzen drohen können !?
 
Wenn es eine öffentliche Auktion im Sinne des BGB ist, hat der Erwerber mit der Entrichtung des Kaufpreises die Münze rechtmäßig erworben. Selbst dann, wenn sie aus einer Straftet stammen würde. Dann kann auch kein Staatsanwalt mehr etwas gegen den Käufer unternehmen. Im Gegenteil: er würde sich strafbar machen.
 
Wenn es eine öffentliche Auktion im Sinne des BGB ist, hat der Erwerber mit der Entrichtung des Kaufpreises die Münze rechtmäßig erworben. Selbst dann, wenn sie aus einer Straftet stammen würde. Dann kann auch kein Staatsanwalt mehr etwas gegen den Käufer unternehmen. Im Gegenteil: er würde sich strafbar machen.

Man kann an Diebesgut kein rechtmäßiges Eigentum erlangen.
Es bleibt Diebesgut.
 

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Na dann kann man ja gemütlich über Ebay Geldwäsche betreiben :cool:
 
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