Otto Hahn in Silber

Aufgrund der Diskussion hier im Thread habe ich vor einer Woche Künker angeschrieben.
Ich habe darauf hingewiesen, dass nach dem Hörensagen die verbliebenen Silbermünzen aus Diebstählen von Mitarbeitern stammen und ich insoweit Probleme bezüglich des Erwerbs des Eigentums an diesem Stück sehe (§§ 932, 935 BGB).

Nun habe ich eine Zwischennachricht erhalten: Der Sachverhalt wird nochmals eingehend geprüft. Das Stück wird in jedem Fall nur unter der Voraussetzung zur Versteigerung kommen, dass Künker den Eigentumstitel übertragen kann.

Wenn die endgültige Antwort bei mir eingeht, werde ich euch selbstverständlich auch informieren.
 
<...> Der Allgemeinheit dürfte nicht plausibel darzulegen sein, wieso es wichtig sein sollte, ein paar Münzen mit vermutlich nur geringem Gesammtwert auf Steuerkosten einzuziehen und der praktische Nutzen für die Bundesbank ist in Anbetracht der unwesentlichen Silbermenge gleich Null. <...>

Wie bei Radio Yerevan: im Prinzip ja, aber ...

Bei der 20 USD St. Gaudens Double Eagle 1933 mit ähnlicher Geschichte (sollten bis auf zwei Ausstellungsexemplare alle eingeschmolzen werden, aber dann sind doch ein paar mehr "vom Laster gefallen") ist das Finanzministerium der USA auch noch bis in die neuere Zeit regelmäßig beteiligt (Einzug, Beteiligung am Auktionsergebnis + 20 USD für Eigentumserwerb etc. - siehe auch St. Gaudens Double Eagle – Wikipedia) - Behörden haben durchaus einen langen Atem und müssen auch was für Ihre Existenzberechtigung tun getreu dem Motto "Warum machst Du das? - Weil ich's kann und darf!" ;)
 
Grüß dich @Alter Europäer
Ja die US-Justiz ist so.
Da zitiere ich Herta Däubler-Gmelin (Justizministerin 98-02):
"Die USA haben ein lausiges Rechtssystem".
Wir werden sehen, wie es bei K. weiter geht. Sollte er versteigert werden,
wird es nicht der letzte sein. Zumal ich schätze, dass der Otto Hahn mehr als 10.000 € bringen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir liegt nun die Antwort aus dem Hause Künker vor. Man sieht dort kein Problem beim Eigentumserwerb.
Darüber hinaus habe man mit der Deutschen Bundesbank Rücksprache gehalten. Diese habe Künker bestätigt, dass eine Veräußerung über dessen Auktion möglich ist.
Es wird noch ein entsprechender Hinweis auf der Website veröffentlicht.
 
Mir liegt nun die Antwort aus dem Hause Künker vor. Man sieht dort kein Problem beim Eigentumserwerb.
Darüber hinaus habe man mit der Deutschen Bundesbank Rücksprache gehalten. Diese habe Künker bestätigt, dass eine Veräußerung über dessen Auktion möglich ist.
Es wird noch ein entsprechender Hinweis auf der Website veröffentlicht.
Womit die Stücke sämtlich legalisiert wären.
 
sämtlich legalisiert

Ich habe von Künker keine ausführliche Begründung, geschweige denn ein juristisches Gutachten oder ein Schreiben der Bundesbank zur generellen Rechtslage erhalten.
Zumindest für speziell dieses eine bei Künker angebotene Exemplar gibt es anscheinend keine rechtlichen Probleme bei der Eigentumsübertragung. Ob dies verallgemeinert werden kann, kann ich als juristischer Laie nicht beurteilen. Ich würde eher sagen: Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.
 
Jetzt mit folgender Ergänzung:
"Erratum: Eine Genehmigung zur Versteigerung liegt uns von der Deutschen Bundesbank vor. "
 
Ich habe von Künker keine ausführliche Begründung, geschweige denn ein juristisches Gutachten oder ein Schreiben der Bundesbank zur generellen Rechtslage erhalten.
Zumindest für speziell dieses eine bei Künker angebotene Exemplar gibt es anscheinend keine rechtlichen Probleme bei der Eigentumsübertragung. Ob dies verallgemeinert werden kann, kann ich als juristischer Laie nicht beurteilen. Ich würde eher sagen: Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.
Aber man kann sich auf diese Auktion als Präzedenzfall berufen.
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet