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@Schneeflocke78 geh doch Mal von dem Gedanken weg, daß derTransporteur des Paketes und der der beim Verschwinden des Paketes Ersatz leistet (zahlt) dasselbe Unternehmen ist.
Der Transporteur kann seine Ersatzpflicht durch AGB praktisch völlig ausschließen oder auch beliebig begrenzen. Das macht DHL auch mit der 500€ Gernze. Andere Transportunternehmen bieten z.T. gegen Aufpreis auch eine Erhöhung der Haftungssumme an
Völlig unabhängig davon kann aber ein anderes Unternehmen (Versicherung) sich verpflichten, beim Verlust des Paketes beim Transporteur dir Ersatz zu leisten (natürlich gegen Entgelt). Dieser zusätzliche Versicherungsvertrag beeinflußt die Haftungsgrenze des Transporteurs natürlich nicht.
Was da nun zweckmäßiger oder billiger ist muß jeder selbst entscheiden.
Der Transporteur kann seine Ersatzpflicht durch AGB praktisch völlig ausschließen oder auch beliebig begrenzen. Das macht DHL auch mit der 500€ Gernze. Andere Transportunternehmen bieten z.T. gegen Aufpreis auch eine Erhöhung der Haftungssumme an
Völlig unabhängig davon kann aber ein anderes Unternehmen (Versicherung) sich verpflichten, beim Verlust des Paketes beim Transporteur dir Ersatz zu leisten (natürlich gegen Entgelt). Dieser zusätzliche Versicherungsvertrag beeinflußt die Haftungsgrenze des Transporteurs natürlich nicht.
Was da nun zweckmäßiger oder billiger ist muß jeder selbst entscheiden.