Paketdienstleister hat Paket "verbummelt"

Ich habe den Inhalt wahrheitsgemäß mit Münzen angegeben, diese sind lt. AGBs nicht versichert.


Münzen sind Valoren der Klasse II und somit für den DHL-Paketversand zulässig bis zu einem Wert von 500,- Euro:

Zulässige Inhalte (Wertgegenstände und Gefahrgut)

Beim Versand größerer Münzsammlungen darf der obige Wert von 500,- Euro je Paket nicht überschritten werden.
Ist der Wert höher, kann man jedoch die Sendung auf zwei oder mehrere Pakete aufteilen. Allerdings dürfen diese
nicht gleichzeitig am selben Tag dem gleichen Empfänger zugeschickt werden, sondern müssen auf mehrere Tage
verteilt werden:

Schmuck und Wertsachen - Versandtipps


:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie kommst Du darauf, dass es hier DHL betrifft?

Die Bezeichnung Depot, siehe #1, kommt eher bei
den kleineren Mitbewerbern vor. ;)


Nun ja, wenn`s so ist bleibt ja eigentlich nur als einzige Option eine Anzeige. Zumindest erreicht man unbequeme Nachfragen im betreffenden Dienstleistungs-
unternehmen und damit eine eventuelle Unterbindung weiterer diesbezüglicher "Verfehlungen". Und vielleicht tut sich ja doch noch etwas im konkreten Fall :).
 
Hallo suppenkoch,

Silberheini hat hier einen Tipp zu einer Anzeige gegeben der auch bei Dir zutreffen sollte.

Gruß stauba
 
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