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@Asmodeus,
Wenn er es im Angebotstext deutlich auffûhrt, dann stößt er ja geradezu die Behörden darauf, daß er gegen geltendes Recht verstößt und fordert alle Wettbewerber quasi dazu auf ihn abzumahnen.
Nur was will man jetzt machen? Strafrechtlich relevant ist das nicht. Die zuständigen Aufsichtsbehörden könnten zwar einschreiten, bringt dir aber nichts. Ihn zivilrechtlich auf Rückzahlung von 71 Cent verklagen?
Genau deshalb kommt das ja relativ häufig vor.
Gruß
Verklagen habe ich weder Zeit noch Lust zu wegen 71 Cent, meine Konsequenz lautet hier einfach dieser Händler hat ab jetzt ein gewisses "Geschmäckle" für mich persönlich und werde ihn bei meinen zukünftigen Kauferwägungen dementsprechend (nicht) in Betracht ziehen.