Paypalgebühen als Sonderkosten


Unfug. In der Richtlinie steht ausdricklich, daß sie nicht für Barzahlungen gilt (23).

Aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften darf der Händler aber zuzüglich zum ausgezeucchneten Preis keine Aufschläge oder Gebühren für bestimmte Zahlungsarten verlangen, Rabatte auf den ausgezeichneten Preis kann er dagegen gewähren.

Gruß
 
Mein Bäcker (na ja, Verkaufsstelle und Café einer Bäckereikette) gewährt aus diesem Grund sogar 3% bei bargeldloser Zahlung. :)

Siehe dazu hier:

 
Unfug. In der Richtlinie steht ausdricklich, daß sie nicht für Barzahlungen gilt (23).

Aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften darf der Händler aber zuzüglich zum ausgezeucchneten Preis keine Aufschläge oder Gebühren für bestimmte Zahlungsarten verlangen, Rabatte auf den ausgezeichneten Preis kann er dagegen gewähren.

Gruß

Das heißt aber doch nun, dass der Aufpreis für Paypal in meinem Fall nicht rechtens ist...?
Oder ist Paypal dann wieder die Ausnahme der Vorschrift?
 
Das heißt aber doch nun, dass der Aufpreis für Paypal in meinem Fall nicht rechtens ist...?
Oder ist Paypal dann wieder die Ausnahme der Vorschrift?
Solange der Händler min. eine Bezahlmöglichkeit anbietet, die keinen Aufschlag kostet, dürfte das absolut rechtlich okay sein. Zusätzliche Bezahloptionen sind wie Extras bei einem Deutschen Autohersteller. Premium kostet extra...
 
Wenn er einen Zuschlag zum ausgezeichneten Preis für paypal-Zahlung verlangt hat, dann hat er m.M.n. rechtswidrig gehandelt. In der von Linde zitierten Verordnung steht im ellenlangen Vorwort sogar der Verweis auf die Verordnung, in der solche Zuschläge verboten werden.

Solange der Händler min. eine Bezahlmöglichkeit anbietet, die keinen Aufschlag kostet, dürfte das absolut rechtlich okay sein. Zusätzliche Bezahloptionen sind wie Extras bei einem Deutschen Autohersteller. Premium kostet extra...
Nicht richtig, auch wenn es in der Praxis genau so oft ungeandet vorkommt wie besoffen Autofahren, ist beides unzulässig.

Gruß
 
Solange der Händler min. eine Bezahlmöglichkeit anbietet, die keinen Aufschlag kostet, dürfte das absolut rechtlich okay sein. Zusätzliche Bezahloptionen sind wie Extras bei einem Deutschen Autohersteller. Premium kostet extra...

Du verstehst es scheinbar immer noch nicht, worum es mir geht, deshalb nochmal deutlich und zur Klarstellung:
Der Aufschlag soll bitte im Angebot deutlich aufgeführt werden, so dass man danach seine Kaufentscheidung bzw. Überlegung richten kann. Von mir aus kann jeder noch so absurde Aufschläge auf seinen Preis schlagen, aber bitte DEUTLICH kennzeichnen. Ob ich dann das Angebot in Erwägung ziehe, ist ja meine Entscheidung. Ich mag aber gar nicht, wenn mir ganz am Ende kurz vor Kaufabschluß noch so ein "ach ja, da wär noch was.... wir berechnen ihnen da noch 10 % Nasengebühr, ist doch nicht schlimm, oder?" vor den Kopf gestossen wird. Das entspricht nicht meinem Verständnis vom Verhalten eines "ehrbaren Kaufmanns".
 
@Asmodeus,

Wenn er es im Angebotstext deutlich auffûhrt, dann stößt er ja geradezu die Behörden darauf, daß er gegen geltendes Recht verstößt und fordert alle Wettbewerber quasi dazu auf ihn abzumahnen.

Nur was will man jetzt machen? Strafrechtlich relevant ist das nicht. Die zuständigen Aufsichtsbehörden könnten zwar einschreiten, bringt dir aber nichts. Ihn zivilrechtlich auf Rückzahlung von 71 Cent verklagen?

Genau deshalb kommt das ja relativ häufig vor.

Gruß
 
@Asmodeus,

Wenn er es im Angebotstext deutlich auffûhrt, dann stößt er ja geradezu die Behörden darauf, daß er gegen geltendes Recht verstößt und fordert alle Wettbewerber quasi dazu auf ihn abzumahnen.

Nur was will man jetzt machen? Strafrechtlich relevant ist das nicht. Die zuständigen Aufsichtsbehörden könnten zwar einschreiten, bringt dir aber nichts. Ihn zivilrechtlich auf Rückzahlung von 71 Cent verklagen?

Genau deshalb kommt das ja relativ häufig vor.

Gruß

Verklagen habe ich weder Zeit noch Lust zu wegen 71 Cent, meine Konsequenz lautet hier einfach dieser Händler hat ab jetzt ein gewisses "Geschmäckle" für mich persönlich und werde ihn bei meinen zukünftigen Kauferwägungen dementsprechend (nicht) in Betracht ziehen.
 
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