- Registriert
- 07.11.2001
- Beiträge
- 537
- Punkte Reaktionen
- 461
Liebe Forumgemeinde,
ich hatte im Juni bei einem renommierten deutschen Muenzhaendler eine Goldmuenze in der Erhaltung vz- stgl. erworben.
Er hatte sie seinerzeit sowohl ueber ebay als auch auf seiner homepage angeboten.
Habe ihn angerufen und telefonisch bestellt...es lief auch alles reibungslos.
Nun habe ich die Muenze bei NGC zum Graden eingeliefert und siehe da ein " details" grade erhalten......die Muenze wurde früher anscheinend mal gereinigt und mit AU details bewertet.
Nun meine Frage:
Da ich das Teil nicht behalten will, möchte ich die Münze an den besagten Händler unter Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben. Habe ich Aussicht auf Erfolg oder kann sich der Händler quer stellen?
Wie ist die rechtliche Grundlage zu beurteilen?Danke für eure Hilfe....
VG Thorsten
ich hatte im Juni bei einem renommierten deutschen Muenzhaendler eine Goldmuenze in der Erhaltung vz- stgl. erworben.
Er hatte sie seinerzeit sowohl ueber ebay als auch auf seiner homepage angeboten.
Habe ihn angerufen und telefonisch bestellt...es lief auch alles reibungslos.
Nun habe ich die Muenze bei NGC zum Graden eingeliefert und siehe da ein " details" grade erhalten......die Muenze wurde früher anscheinend mal gereinigt und mit AU details bewertet.
Nun meine Frage:
Da ich das Teil nicht behalten will, möchte ich die Münze an den besagten Händler unter Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben. Habe ich Aussicht auf Erfolg oder kann sich der Händler quer stellen?
Wie ist die rechtliche Grundlage zu beurteilen?Danke für eure Hilfe....
VG Thorsten