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code46 schrieb:Also, das der Zoll in manchen Bereichen keine Ahnung hat, ist glaube ich hinlänglich bekannt. Deshalb ist das jetzt für mich keine hinzunehmende Erklärung. Hier ist der Empfänger oft in der Beweispflicht.
Wenn ich z.b. eine 10/20 oder 50 € Goldmünze aus Frankreich kaufen, ist diese nicht besteuert. Bei keinem Händler.
Aber hier gibt es sicher auch eine "Grauzone" in der sich alle bewegen, ohne
sich ganz genau an die Vorgaben zu halten.
Gruß
code46
Wieso nicht?
nenne mir bitte das Gewicht und den Verkaufspreis von den Münzen, die Du meinst.
z.B. bei einer Unze ist immerhin momentan bis knapp 920,- Euro Steuerfrei.
Wer darüber verkauft, kann sich evtl. noch was mit dem Goldkurs zurechtrücken. Sprich Zeitpunkt der Festsetzung.
(PS: ich meine damit nicht, dass er ewig Spielraum hat)