Plattformen Steuertransparenz-Gesetz

Nur mal so aus Interesse und weil mir die Erfahrung fehlt.
Gilt dies auch dann für alle Auktionshäuser? Oder ist das schon lange üblich. Wenn ich bei Künker/ Teuto etc. einliefern würde und Münzen werden versteigert, wird dies auch automatisch ans FA gemeldet?
Nach meiner Erfahrung wird das nicht dem Finanzamt gemeldet. Dieses könnte jedoch (muss es sogar meines Wissens), beim Sichten von Kontoauszügen nachfragen, woher der Betrag XY kommt, der dem Konto gutgeschrieben worden ist.
Wenn du belegen kannst, dass die Stücke schon länger als ein Jahr in deinem Besitz sind, sollte nichts weiter passieren.

Bei kürzeren Eigentumsverhältnissen kann dir das FA aber Spekulation unterstellen und den Gewinn nachträglich versteuern.

Man sollte ebenso wissen, dass der Auktionator auf seinen Ertrag Umsatzsteuer zahlen muss. Das Finazamt geht also keineswegs leer aus.
 
Nur mal so aus Interesse und weil mir die Erfahrung fehlt.
Gilt dies auch dann für alle Auktionshäuser? Oder ist das schon lange üblich. Wenn ich bei Künker/ Teuto etc. einliefern würde und Münzen werden versteigert, wird dies auch automatisch ans FA gemeldet?
Ich denke nicht, dass ein physisches Auktionshaus und die Plattformregelung fällt. Letzters betrifft meines Wissens nach nämlich nur digitale Plattformen?

Beim physischen Auktionshaus bezweifle ich auch, dass die die Daten der einzelnen Käufer und Verkäufer weitermelden (müssen). Was aber natürlich immer ein Thema sein könnte ist eine Betriebsprüfung beim Auktionshaus mit einer damit verbundenen stichprobenartigen Querprüfung der aufscheinenden Buchungen und Daten, somit unter Umständen auch ein Nachgehen der Umsätze bei den Einlieferern.

Aber ehrlich gesagt: Wenn hier in diesen Fällen jeder Person nachgegangen werden sollte, kommt das Finanzamt mit der Arbeit überhaupt nicht mehr nach. Die haben ja jetzt schon vor lauter Arbeit zu kämpfen das sie irgendetwas auf die Reihe bekommen. Und in der Regel sind die Privaten auch nicht so lukrativ, sodass sich der Arbeitsaufwand im Verhältnis zu dem was als Nachzahlung rauskommen könnte eher weniger lohnt. Da ist wahrscheinlich (leider) bei jedem Unternehmer aus Finanzamtsicht mehr zu holen (An alle Selbständigen: Bitte nicht falsch verstehen, es mag natürlich keiner etwas an den Fiskus zahlen, egal ob Privater oder Unternehmer. Die Aussage soll nur versuchen das Verhältnis Privat/Unternehmer widerzuspiegeln ;-) - und natürlich müssen alle steuerpflichtigen Umsätze - egal von wem - ordentlich versteuert werden)

Edit: Man darf auch weitere Plattformen nicht unterschätzen, vor allem airbnb und booking.com. Hier läge für das Finanzamt sicher auch mehr und größeres Potential für etwaige Steuernachforderungen, wenn jemand Wohnraum vermietet und diesen nicht ordentlich dem Finanzamt meldet. Ich glaube mich auch zu erinnern, einmal irgendwo gelesen zu haben, dass diese Wohraumvermittlerplattformen der Grund für das Gesetz sein sollen???
 
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