Wie bereits im gelöschten, dann wieder vorhandenen und jetzt wieder gelöschten ersten Thread zum Thema:
Das Gesetz betrifft nur die Meldepflicht des Auktionshauses und soll innerhalb der EU für eine bessere Transparenz und Reduzierung von Steuerhinterziehung führen. Unverständlich, warum da soviel Gegenfeuer kommt...
Wer weniger als 30 Artikel oder 1999,99 Euro Umsatz auf derselben Plattform unter dem gleichen Namen macht wird nicht gemeldet und das Finanzamt kann dann nichts addieren. Theoretisch sind zigtausende Euro "nicht gemeldeter" Umsatz pro Nase möglich unter geschickter Ausnutzung der Freigrenzen und der Vielfalt an Plattformen...
Allerdings gilt auch: Seit vielen Jahren sind private Veräußerungsgewinne steuerpflichtig. Da bei Feepay in der Regel nur ein Bruchteil des ursprünglich gezahlten Neupreises für Gebrauchtwaren erlösbar ist, gibt man halt wenn man über der Freigrenze an Auktionen / Betrag ist dieses an und wenn man dann keinen Gewinn gemacht hat zahlt man auch keine Steuern. Eigentlich ganz einfach, muss man nur Kaufbelege aufheben. Wer diese nicht hat weil die Ware geerbt oder geklaut ist hat ja entweder einen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer den er nutzen kann oder eh 100% Gewinn.
Wer tatsächlich mal günstig eingekauft hat und jetzt teuer verkauft, zahlt hat ganz legal die Steuern auf seinen Gewinn die er vorher vielleicht hinterzogen hätte weil es einfach war...
Die meisten modernen Deutschen Münzen sind eh ausgenommen, weil sich der Wert auch ohne Plattformen bei der Bundesbank / Scheideanstalt realisieren lässt. Für alles andere gilt: Die Möglichkeiten der Kleinanzeigen "Preis VHB, Tel. xyz" lassen eh noch genug Spielraum. (Da wird es schon sehr schwer nachzuweisen was der Kaufpreis war und ob ein Verkauf überhaupt stattgefunden hat, insbesondere wenn der Verkäufer 1 Stück einstellt aber heimlich mehrere Gleichartige vertickert an unterschiedliche Interessenten).