Plattformen Steuertransparenz-Gesetz

Tobias Honscha

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Das wird dann wohl in ca. einem bis zwei Jahren die Angebote auf Ebay drastisch eindampfen. Der Staat braucht die Kohle, um sie an anderer Seite mit vollen Händen rausschmeißen zu können. Sofern denn dann überhaupt genug Finanzbeamte da sind :D

Aber war es nicht sowieso schon seit Monaten so, dass man bei Ebay seine Steuernummer hinterlegen musste?
 
Aber war es nicht sowieso schon seit Monaten so, dass man bei Ebay seine Steuernummer hinterlegen musste?
Ja, denn nur so kann der Service funktionieren, dass Privatverkäufer ihre auf den Plattformen generierten Einkünfte nicht selbst dem Finanzamt melden müssen.
 
Hat Ebay & Co das ganze schon kommuniziert?

Die Freigrenze max. 30 Verkäufe, max. 2.000 Euro pro Jahr ist ja schnell erreicht und einige dürften jetzt schon - nach 3 Tagen - darüber liegen.
 
Aber war es nicht sowieso schon seit Monaten so, dass man bei Ebay seine Steuernummer hinterlegen musste?
Ich habe noch keine Steuernummer angeben müssen, weder bei Ebay, noch bei Ebay Kleinanzeigen. Ich frage mich noch, wie wollen sie dann bei Ebay Kleinanzeigen feststellen was und für welchen Betrag verkauft wurde, wenn man bei ihrem Bezahlsystem nicht angemeldet ist. Wollen die den ganzen Schriftverkehr durchlesen.
 
Wie bereits im gelöschten, dann wieder vorhandenen und jetzt wieder gelöschten ersten Thread zum Thema:
Das Gesetz betrifft nur die Meldepflicht des Auktionshauses und soll innerhalb der EU für eine bessere Transparenz und Reduzierung von Steuerhinterziehung führen. Unverständlich, warum da soviel Gegenfeuer kommt...
Wer weniger als 30 Artikel oder 1999,99 Euro Umsatz auf derselben Plattform unter dem gleichen Namen macht wird nicht gemeldet und das Finanzamt kann dann nichts addieren. Theoretisch sind zigtausende Euro "nicht gemeldeter" Umsatz pro Nase möglich unter geschickter Ausnutzung der Freigrenzen und der Vielfalt an Plattformen...
Allerdings gilt auch: Seit vielen Jahren sind private Veräußerungsgewinne steuerpflichtig. Da bei Feepay in der Regel nur ein Bruchteil des ursprünglich gezahlten Neupreises für Gebrauchtwaren erlösbar ist, gibt man halt wenn man über der Freigrenze an Auktionen / Betrag ist dieses an und wenn man dann keinen Gewinn gemacht hat zahlt man auch keine Steuern. Eigentlich ganz einfach, muss man nur Kaufbelege aufheben. Wer diese nicht hat weil die Ware geerbt oder geklaut ist hat ja entweder einen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer den er nutzen kann oder eh 100% Gewinn.
Wer tatsächlich mal günstig eingekauft hat und jetzt teuer verkauft, zahlt hat ganz legal die Steuern auf seinen Gewinn die er vorher vielleicht hinterzogen hätte weil es einfach war...

Die meisten modernen Deutschen Münzen sind eh ausgenommen, weil sich der Wert auch ohne Plattformen bei der Bundesbank / Scheideanstalt realisieren lässt. Für alles andere gilt: Die Möglichkeiten der Kleinanzeigen "Preis VHB, Tel. xyz" lassen eh noch genug Spielraum. (Da wird es schon sehr schwer nachzuweisen was der Kaufpreis war und ob ein Verkauf überhaupt stattgefunden hat, insbesondere wenn der Verkäufer 1 Stück einstellt aber heimlich mehrere Gleichartige vertickert an unterschiedliche Interessenten).
Mir ist es prinzipell egal was jeder macht, aber was du so schreibst, ist nah dran an der anstiftung zur Steuerhinterziehung.
 
Ich habe noch keine Steuernummer angeben müssen, weder bei Ebay, noch bei Ebay Kleinanzeigen. Ich frage mich noch, wie wollen sie dann bei Ebay Kleinanzeigen feststellen was und für welchen Betrag verkauft wurde, wenn man bei ihrem Bezahlsystem nicht angemeldet ist. Wollen die den ganzen Schriftverkehr durchlesen.
Das Gesetz beruht auf Weiterentwicklung, die Kleinanzeigen fallen (noch) unter:

§ 10 PStTG-E regelt das Verfahren für die Feststellung eines von der Meldepflicht freigestellten Plattformbetreibers.

Die "Schlupflöcher" werden nicht über Nacht abgeschafft, auch das geht scheibchenweise.
 
Ja, denn nur so kann der Service funktionieren, dass Privatverkäufer ihre auf den Plattformen generierten Einkünfte nicht selbst dem Finanzamt melden müssen.
Kann man als "Service" sehen, oder als Datenkrake. Ich habe zuletzt ich glaube vor fünf(?) Jahren Teile eines alten Rechners verkauft, für weniger als 100€.

Ich sehe da nicht den Sinn drin, aus diesem Verkaufsgrund Ebay meine Steuernummer zu überlassen, und das Finanzamt geht es auch nix an, was ich mit einem ausgelutschten Mainboard mache. Oder nicht?
Oder rennen jetzt bald Finanzbeamte über jeden Flohmarkt Deutschlands? :D
 
Mir ist es prinzipell egal was jeder macht, aber was du so schreibst, ist nah dran an der anstiftung zur Steuerhinterziehung.
Und was du so schreibst könnte man langsam als Verleumdung auslegen...
Weise mir doch bitte mal nach, inwieweit mein zitierter Beitrag gegen geltendes Recht in irgendeiner Form verstößt.
 
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