Plattformen Steuertransparenz-Gesetz

Wenn ich Sachen, die ich nicht mehr brauche über solche Plattformen verkaufen würde, komme ich locker über 30 Angebote und habe zu keinem eine Quittung. Wer hat die noch, bei Klamotten, Dekowaren und dem " Schrott" den man sonst noch zu Hause hat.
 
Ob es da einen Zusammenhang gibt?

Zumal Secondhand deutlich mehr als nur Kleidung ist.

 
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In dem Zusammenhang steht wohl auch die geplante EBay-AGB-Änderung, dass pro Privatperson nur noch ein EBay-Account erlaubt sein soll, und sich nicht einfach unter einer anderen Emailadresse eine neuer angelegt werden kann. Diese Mitteilung kam schon vor Monaten von einem Mitarbeiter der Hotline.
 
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Ganz verstanden habe ich das jetzt noch nicht.
Da aus Euromartin jetzt Rentnermartin wurde, wird er ab und zu ein paar Münzen verkaufen. Auch über ebay.
Bsp. Ich verkaufe dieses Jahr 10 Goldhunderter für 8.500 Euro, wenn mal wieder Provisions-Sparaktionen bei ebay sind. Dann werde ich dem Fiskus gemeldet. Ich habe einen Gewinn von vielleicht 5.000 Euro. Da ich diese Münzen aber länger als ein Jahr gehalten habe, ist die Spekulationsfrist (1 Jahr) ausgelaufen und der ganze Quatsch steuerfrei. Oder?

Grüße
Rentnermartin
 
Am besten, Du kaufst ein Haus dafür, vermietest es 10 Jahre und verkaufst es dann für das doppelte - das ist definitiv steuerfreier Gewinn.
 
Das ist klar. Spekufrist Immobilie 10 Jahre, Spekufrist Münze 1 Jahr. Wenn ich beim Händler verkaufe, habe ich meinen Goldgewinn nach 1 Jahr halten weiterhin definitiv steuerfrei. Das müsste dann doch aber bei Plattformverkauf genauso gelten, oder? Das ist der Punkt den ich bisher nirgendwo sauber definiert finde.
 
Ganz verstanden habe ich das jetzt noch nicht.
Da aus Euromartin jetzt Rentnermartin wurde, wird er ab und zu ein paar Münzen verkaufen. Auch über ebay.
Bsp. Ich verkaufe dieses Jahr 10 Goldhunderter für 8.500 Euro, wenn mal wieder Provisions-Sparaktionen bei ebay sind. Dann werde ich dem Fiskus gemeldet. Ich habe einen Gewinn von vielleicht 5.000 Euro. Da ich diese Münzen aber länger als ein Jahr gehalten habe, ist die Spekulationsfrist (1 Jahr) ausgelaufen und der ganze Quatsch steuerfrei. Oder?

Grüße
Rentnermartin
Das ist richtig, es fallen keine Steuern an da Spekulationsfrist abgelaufen. Nur das Finanzamt fragt jetzt evtl. nach warum in der Steuererklärung steht "keine privaten Veräußerungsgewinne" aber die Plattform 8500 Euro Umsatz meldet. Dann zeigt man die Kaufbelege oder Kontoauszüge mit der Zahlung vor und gut ist. Ist dann natürlich praktisch wenn es Münzen sind die vor mehr als einem Jahr erschienen sind damit es glaubhaft ist...
Bei zum Goldpreis gehandelten Münzen könnte man aber auch einfach zur Scheideanstalt oder ProAurum oder Bank mit Edelmetallhandel gehen und dort ähnlich viel dafür bekommen (ohne Provisionen, Versandprobleme / Käuferärger).
 
Ich bedanke mich sehr herzlich und sehe mein Jungrentnerdasein nicht bedroht. :)
 
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