Plauderthread: Diskussion zu den Onlineauktionen - Kein Ebay & Co

Ich bin auch glücklicher WAGO-Auktionsgewinner, mal sehen, wie das Stück tatsächlich erhalten ist.
In den AGB steht, dass man die Münze nur "bei begründeten Mängelrügen" zurückgeben kann.
Also anders als beim gewöhnlichen Händler? Wer hat damit Erfahrung?
Juristischer AGB Formulierungs- Schwachsinn, hat die Münze einen Mangel ist die Mängelrüge begründet und es besteht ein Recht auf Wandlung (Münze und Geld jeweils zuück ), kein Mangel dann ist die Mängelrüge immer unbegründet (keine Rückgabe). Das steht im Gesetz (BGB) und gilt bei allen Kaufverträgen, egal ob Auktionshaus oder Händler.
 
Beim "normalen" Händler darf ich die Münze ohne Begründung zurückgeben.
Hier demnach nicht?
 
Also ich habe schon öfter Münzen bei Saalauktionen zurückgehen lassen wegen Bereibung. Keine Probleme!
 
Ohne Begründung zurück geben, so wie bei sonstigen Einkäufen bei Händlern, geht hier nicht, oder?
 
Natürlich habe ich stets den Grund genannt, ggf. auch mit Foto. Ohne Grund geht sicher nicht...
 
Rücktritt ohne Grund nur bei Verabsatzverträgen (z.B. online/Telefon), gilt aber nicht für Auktionen.
 
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