Plauderthread: Diskussion zu den Saalauktionen

Wie kommst du auf die Idee? Wäre schön, wenn ich Vorsteuerabzug machen könnte...
Warum ist die Aussage rätselhaft? Es ist genau das, was auf der Rechnung steht. Die MWSt. ist nicht explizit ausgewiesen, da die Differenzbesteuerung angewendet wird.

Das "Netto" irritiert hier etwas. Durch die Differenzbesteuerung ist ja trotzdem MWSt enthalten, aber halt nicht ausgewiesen. Jetzt ist alles klar.
 
Durch die Differenzbesteuerung ist ja trotzdem MWSt enthalten
Nicht ganz so.
Die Mwst kommt doch erst zur Anwendung wenn zwischen dem Ankauf des Stückes und dem weiteren Verkauf
eine positive Differenz liegt.
Auf den Unterschied vom VK zu EK wird dann Mwst fällig.
Im Aufgeld ist Mwst enthalten auch wenn sie nicht extra ausgewiesen ist.
 
Nicht ganz so.
Die Mwst kommt doch erst zur Anwendung wenn zwischen dem Ankauf des Stückes und dem weiteren Verkauf
eine positive Differenz liegt.
Auf den Unterschied vom VK zu EK wird dann Mwst fällig.
Im Aufgeld ist Mwst enthalten auch wenn sie nicht extra ausgewiesen ist.
Du scheinst Dich mit dem Thema nicht auszukennen.
 
Warum was ist denn nun falsch.
Dann erklär mir die Dif. Besteuerung.
Sorry, da Dein Beitrag mit "Die Mwst" anfing habe ich den Kontext Differenzbesteuerung übersehen. Insofern ist der Teil korrekt.

Aufschlag und Versandkosten müssen aber trotzdem mit dem normalen MwSt Satz versteuert werden und müssen extra auf der Rechnung ausgewiesen werden. Wenn die mal Besuch von einem Steuerprüfer bekommen wird's lustig. Und auf einer Rechnung von 2016 sollte man auch keine Verordnung von 2014 (die jährlich erneuert wird) zitieren.
 
Aufschlag und Versandkosten müssen aber trotzdem mit dem normalen MwSt Satz versteuert werden und müssen extra auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Bei Künker stehts da, (find ich ok)
bei Wago zbs. nicht.
Versandkosten ist auch so eine Sache, wenns mit deutsche Post bzw. DHL kommt ist ebenfalls keine Mwst enthalten.
 
Die Post ist Ust. befreit.
Nein, die Post ist ein börsennotiertes Unternehmen und kein gemeinnütziger Verein.
Einzelne Artikel bzw. Dienstleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit (z.B. Briefmarken).
Aber das spielt keine Rolle, wenn ein Händler Versandkosten berechnet muß er dafür Umsatzsteuer berechnen und abführen.
 
Wenn die Post Dir Briefmarken berechnet, berechnet sie keine MwSt., wenn aber das Auktionshaus Dir Versandkosten berechnet, in denen die Briefmarken enthalten sind, fällt MwSt sehr wohl an.
 
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