Original geschrieben von alexander
Meine Meinung:
wenn einer mit der Begründung, gewerblich zu handeln, Kosten für Verpackung und Arbeit verlangt, dann will ich eine korrekte Rechnung mit USt-Ident. und MWSt. Dazu wäre er als Gewerblicher ja verpflichtet.
Sehr gute Bemerkung.
Wenn die Steuern immer (ich meine jetzt keine spezielle Person, keiner braucht sich also angegriffen zu fühlen) so ehrlich berechnet würden, bräuchte das Finanzamt den Ebay-Verkäufern nicht auf die Finger zu klopfen. Ich bezweifle stark, dass der größere Teil der Verkäufer seine Einnahmen aus "Versand"-Kosten derart akkurat versteuert.
Und für private Verkäufer ist das Argument ohnehin hinfällig.