Private Konkurverschleppung

Beweislast?

Lieferung nur unter EIGENTUMSVORBEHALT und ihr habe KEINE Beweislast.

Beispiel:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers und darf erst dann weiterverkauft oder weitergegeben werden, wenn sie voll bezahlt ist.

Wenn der Käufer dann noch nich tbezahlte Ware weitergibt, ist das Untreue.

Und wie will man sichergehen, dass es sich wirklich um genau diese Ware handelt und nicht um KMS bzw. Münzen aus anderer Quelle ? Es müsste irgendwie gezeigt werden, dass diese Ware auch vom Münzhändler stammt. Und das geht nur mit Fotos oder wenigstens mit Indizien.

Klappe zu, Affe tot.

Wie bitte ?
 
Das überlass mal Richtern und Staatsanwalt. Wer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, die nicht voll bezahlt ist nicht mehr herausgibt, weil er sie weitergegeben hat, der ist drann.

Trotzdem bleibt insolvent gleich insolvent. Man kann so lediglich zeigen DASS er die Münzen nicht mehr hat, aber keinesfalls beweisen WOHIN die Münzen verblieben sind. So bekommt man ihn dran wegen Betrug, aber will man seine Ware(Eigentum) zurückhaben, dann zählen trotzdem Beweise oder wenigstens Indizien.

Klappe zu, Affe tot.

Wie meinen ?
 
Trotzdem bleibt insolvent gleich insolvent. Man kann so lediglich zeigen DASS er die Münzen nicht mehr hat, aber keinesfalls beweisen WOHIN die Münzen verblieben sind. So bekommt man ihn dran wegen Betrug, aber will man seine Ware(Eigentum) zurückhaben, dann zählen trotzdem Beweise oder wenigstens Indizien.



Wie meinen ?

Deine Ware kriegst Du nicht zurück, wenn der, der von dem Gauner kaufte das in gutem Glauben tat. Es ist ja Unterschlagung und KEIN Diebstahl.

Bei Gold und Silber ist es noch schwieriger, das sind Valoren (Banknoten übrigens auch). Da kann man auch Diebesgut / Hehlerware ganz legal erwerben, wenn man nicht weis, daß es Diebesgut / Hehlerware war. Daher auch die roten Farbbomben in Geldbündeln.... das Geld ist dann als "gestohlen" markiert und daher ist dann auch kein gutgläubiger Erwerb mehr möglich....
 
Das überlass mal Richtern und Staatsanwalt. Wer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, die nicht voll bezahlt ist nicht mehr herausgibt, weil er sie weitergegeben hat, der ist drann.

Aber trotzdem müsste man erstmal die Lieferung beweisen können.
Das war doch die Frage, um die es ging.

Davon, dass man da einen Eigentumsvorbehalt reinknallt, ändert sich doch an der Beweislast nichts :confused:
 
Aber trotzdem müsste man erstmal die Lieferung beweisen können.
Das war doch die Frage, um die es ging.

Davon, dass man da einen Eigentumsvorbehalt reinknallt, ändert sich doch an der Beweislast nichts :confused:


ja, wenn man nicht per Paket oder Einschreiben liefert, sondern per Päckchen, dann sieht es mit der Beweislage dürftig aus.

Normalerweise liegt einer Händlerlieferung ein Lieferschein oder eine Rechnung bei.

Wenn natürlich bestritten wird, daß das, was aufgelistet ist, auch geleifert wurde.... steht letztendlich Aussage gegen Aussage.

Von Vorteil ist es dann, wenn der Händler oder der Empfänger Zeugen hat, die den Inhalt der Leiferung bestätigen können.
 
ja, wenn man nicht per Paket oder Einschreiben liefert, sondern per Päckchen, dann sieht es mit der Beweislage dürftig aus.

Normalerweise liegt einer Händlerlieferung ein Lieferschein oder eine Rechnung bei.

Wenn natürlich bestritten wird, daß das, was aufgelistet ist, auch geleifert wurde.... steht letztendlich Aussage gegen Aussage.

Von Vorteil ist es dann, wenn der Händler oder der Empfänger Zeugen hat, die den Inhalt der Leiferung bestätigen können.

Genau. Und ein Eigentumsvorbehalt hilft dabei kein bisschen.
 
@Poerings: das ist mir schon klar.

Es geht sogar noch viel weiter: Strafanzeigen wegen Wirtschaftsstraftaten werden meist -so eine berliner Staatsanwältin im öffentlich-rechtlichen Fernsehen- wegen Überlastung aus fadenscheinigen Gründen eingestellt.

Praktisch ist es leider so, daß man Straftätern weder habhaft werden kann, noch diese haftbar machen kann. Bestenfalls kriegt man ein Urteil und derjenige hat dann nichts mehr.

Ins Gefängniss gehen nur wenige und meist sind es entweder Dummköpfe oder ganz extreme Fälle.

Man muss dies einfach zur Kenntnis nehmen.

Natürlich kann man nicht wegen jeder Kleinllieferung eine Schufa-Auskunft oder ein Führungszeugnis einholen - sowas macht auf dieser ebene keiner mit und das würde auch den wirtschaftlichen Erfolg gefährden. Bei "größeren" Lieferungen sollte man aber um Referenzen bitten. Großabnehmer fallen schließlich nicht vom Himmel. In Zweifelsfällen lieber verzichten oder direkt: Ware gegen Geld abwickeln.

Auf unsere "Justiz" kann man sich im Zweifelsfall nicht mehr verlassen. Nicht bei "Kleinkram" und gelegentlich selbst nicht bei Schwerstkriminalität.

Hier ein Extremfall, den ich heute auf den Goldseiten gepostet habe:

Ein Gewaltverbrecher, gegen den ein gültiger Haftbefahl u.a. wegen Körperverletzungsdelikten und Mordversuches existiert, erscheint vor einem Familiengericht und wird -obwohl das Gericht durch eine Rechtsanwältin auf den Haftbefehl hingewiesen wird - nicht verhaftet, kann das Gericht ohne Gegenwehr seitens der Justiz / Polizei ungehindert verlassen und ermordet anschließend eine Frau ind ihre Tochter vor deren beiden die Bluttat überlebenden Kinder.....

GoldSeiten-Forum.de | Politik | Ein extremer Fall von Behördenschlamperei und Strafvereitelung im Amt?

Sowas schlägt dem Fass den Boden aus.

Es ist erst kürzlich -keine 40 km von meinem Wohnort entfernt - passiert.
 
Erklärung

Der Kunde W. Rothländer hat bei mir Ware für 500 Euro ersteigert und bezahlt. Bis die Überweisung eingetroffen war, wurde nochmals Ware im Wert von 350 Euro "geschossen", die ich dann im guten Glauben an die Rest-Zahlung (gutes Bewertungsprofil) mit dazugepackt habe. Der Kunde hat dann im Nachgang behauptet, er hätte die zusätzlich ersteigerten Artikel nicht erhalten (aber für seinen Plan unüberlegt - alle Transaktionen positiv bewertet). Dem Richter hat dies als Empfangsbestätigung genügt - Pfändungsbeschluss. Nun ist auf dem Konto nichts zu holen (bei 900 Euro Selbstbehalt auch keine Kunst.... soviel verdient mancher hier nicht netto...). Der Bruder hat in seinem MA-Shop rein zufällig Münzen von der Sorte im Sortiment, die ich angäblich nicht mitgeliefert haben soll. Ist nur ein VERDACHT, ich will ja nicht noch wegen "übler Nachrede" angezeigt werden.... :D

Ein INDIZ dafür, dass die Münzen aus meinem Lagerbestand sind, wäre nur der nicht vorhandene Einkaufsbeleg. Für ein Urteil reicht sowas aber sicher nicht. Vatikan-Silbermünzenetuis haben wohl eine Seriennummer, notiert habe ich mir diese aber nicht...
 
Böse Menschen

würden jetzt einen Dritten die Vatikanmünzen im Shop kaufen lassen, die Nummer notieren und dann vom Rückgaberecht Gebrauch machen. Anschliessend könnte DocKarsten eine Anzeige mit der Karton-Nummer nachreichen... :))) aber sowas würden ja nur böse Menschen machen... :))
 
Ausserdem könnte er diesen Satz auch irgendwo per Handschlag gekauft haben. :rolleyes: Wenn partout ein EK-Beleg vorgelegt werden soll, kennt er sicherlich jemanden im Bekanntenkreis, der ihm dabei hilfreich unter die Arme greift. ;) Solche Spielchen sind bei uns in der Schadenregulierung gang und gebe. :mad:
 
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