Private Konkurverschleppung

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Ist es wirklich möglich dass eine Privatperson auf Rechnung Münzen bestellt, diese nicht bezahlt und nach dem Gerichtsurteil und Kontenpfändungsbeschluss kommt heraus: Nichts zu holen.

Die bestellten Münzen werden aber vom Bruder desjenigen in einem MA-Shop verkauft.... ein schönes Geschäftsmodell...
 
Ob nun das Auto und das Haus auf den Namen der Ehefrau laufen oder die Münzen an den Bruder weitergereicht werden, das Modell ist nicht neu.
 
Ein hochauflösendes Foto der Münze(n) reicht.
Keine Münze ist bei entsprechender Vergrößerung wie eine zweite, selbst PP nicht.
U.a. deshalb ist ein Foto bei einer Expertise dabei.
 
Wer Münzen bestellt...

, von denen er bei Bestellung schon weiß, daß er diese nicht bezahlen kann und dies trotzdem bestellt, begeht nach gängigem Rechtsverständnis Betrug.

Kunden, die also trotz Eröffnung Insolvenzverfahren/ständiger Gerichtsvollzieherbesuche/Mahnbescheid etc. dennoch nicht bezahlbare Waren bestellen, begehen regelmässig Betrug und sollten angezeigt werden. Die Anzeige kostet nichts.
 
, von denen er bei Bestellung schon weiß, daß er diese nicht bezahlen kann und dies trotzdem bestellt, begeht nach gängigem Rechtsverständnis Betrug.

mitunter könnten betrüger das, aber sie wollen es nicht ... das reicht.

die frage selbst kann strafrechtlich zwanglos als betrug qualifiziert werden, der verkauf solcher münzen, ist je nach vorkenntnis des verkäufers straflos, hehlerei oder ein beitrag zum betrug.

zivilrechtlich ein klassischer scheinkauf, da scheint mir doch - ich geh mal davon aus, karstens sachverhalt ist niet- und nagelfest - eine einstweilige verfügung noch weitaus effektiver, denn bis der staatsanwalt alles in die wege leitet, das dauert auch bei großem bemühn mehrere tage, vielleicht wochen ...
 
Hier schlägt auch ein bisschen die Beweislast zurück:
Welcher Händler macht hochauflösende Fotos von den Stücken, die er dann verkauft ? Unter jeder Kundenkartei müsste dann eine Sammlung hochauflösender Fotos dabei sein - der Aufwand wäre sicher zu hoch.

Oder geht es hier ausschliesslich um Spitzenstücke mit Expertise ?
 
Hier schlägt auch ein bisschen die Beweislast zurück:
Welcher Händler macht hochauflösende Fotos von den Stücken, die er dann verkauft ? Unter jeder Kundenkartei müsste dann eine Sammlung hochauflösender Fotos dabei sein - der Aufwand wäre sicher zu hoch.
...

Nun, bei Neukunden wäre der Aufwand bei den heutigen Digitalkameras sowie den Kosten pro MB für Speicherplatz wohl vertretbar.
 
Hier schlägt auch ein bisschen die Beweislast zurück:
Welcher Händler macht hochauflösende Fotos von den Stücken, die er dann verkauft ? Unter jeder Kundenkartei müsste dann eine Sammlung hochauflösender Fotos dabei sein - der Aufwand wäre sicher zu hoch.

Oder geht es hier ausschliesslich um Spitzenstücke mit Expertise ?


Beweislast?

Lieferung nur unter EIGENTUMSVORBEHALT und ihr habe KEINE Beweislast.

Beispiel:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers und darf erst dann weiterverkauft oder weitergegeben werden, wenn sie voll bezahlt ist.

Wenn der Käufer dann noch nich tbezahlte Ware weitergibt, ist das Untreue.

Klappe zu, Affe tot.
 
Beweislast?

Lieferung nur unter EIGENTUMSVORBEHALT und ihr habe KEINE Beweislast.

Beispiel:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers und darf erst dann weiterverkauft oder weitergegeben werden, wenn sie voll bezahlt ist.

Wenn der Käufer dann noch nich tbezahlte Ware weitergibt, ist das Untreue.

Klappe zu, Affe tot.

Und was beweist das?
 
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