Privatverkäufe - oder nicht ?

von wegen gewerblich. acht verkäufe in den letzten 30 tagen, alles verschiedene münzen/sätze. da handelt dann mein meerschweinderl auch gewerblich :lachtot: und wenn ich meine rollensammlung auflöse bring ich gut und gerne 2000 münzen auf den mark - gewerblich oder ? nein, weil bei einer (teil-)sammlungsauflösung kannst du auch in gewinnabsicht handeln, hoffen tut ohnedies jeder und trotzdem wird aus dir kein gewerblicher verkäufer. ganz anderes, wenn du die dinger kaufst, um sie mit gewinn zu verhökern ! diwitat du hast schon recht :respekt:
 
aber ein gewerbe anmelden kann ich auch, wenn ich nie und nimmer gewinn mache. rein vom umfang her würde ich ihn jedenfalls nicht als gewerblich einstufen, sagte ja schon das beispiel mit den 100 .-, ich frag mich überhaupt, ob sich in der dimension gewinn machen läßt. aber vielleicht sagen uns die "profis" hier mehr dazu ...
 
beduine62 schrieb:
aber ein gewerbe anmelden kann ich auch, wenn ich nie und nimmer gewinn mache. rein vom umfang her würde ich ihn jedenfalls nicht als gewerblich einstufen, sagte ja schon das beispiel mit den 100 .-, ich frag mich überhaupt, ob sich in der dimension gewinn machen läßt. aber vielleicht sagen uns die "profis" hier mehr dazu ...

Nee, ist klar. Er ist einer der wenigen Händler, die ein Gewerbe angemeldet haben, aber trotzdem nicht gewerblich handeln? :confused:
 
beduine62 schrieb:
von wegen gewerblich. acht verkäufe in den letzten 30 tagen, alles verschiedene münzen/sätze. da handelt dann mein meerschweinderl auch gewerblich :lachtot: und wenn ich meine rollensammlung auflöse bring ich gut und gerne 2000 münzen auf den mark - gewerblich oder ? nein, weil bei einer (teil-)sammlungsauflösung kannst du auch in gewinnabsicht handeln, hoffen tut ohnedies jeder und trotzdem wird aus dir kein gewerblicher verkäufer. ganz anderes, wenn du die dinger kaufst, um sie mit gewinn zu verhökern ! diwitat du hast schon recht :respekt:

Natürlich kann man Sammlungen auflösen oder sich ganze Rollen holen, um die schönste Münze rauszusuchen, ohne gewerblich zu handeln. Man verkauft halt einfach etwas, was man nicht (mehr) braucht. Man wird zwar eventuell etwas diskutieren müssen, wenn man von der passenden Seite drauf angesprochen wird, aber das lässt sich begründen.

Aber der Verkauf von Waren, die man noch gar nicht hat, ist ein ganz klares Indiz für gewerbliches Handeln. Jeder Vorverkauf ist gewerblich. Da lässt sich nicht drüber diskutieren.
 
Ich habe die beiden Threads, in denen parallel über "Privat"verkäufe diskutiert wird, mal zusammengeführt.
 
KMS-Sammler schrieb:
Wirklich jeder?Wie sieht das damit aus, wenn ich z.B. beim Papst mir nem KMS bestelle, um ihn zu sammeln, jedoch geht dann meine Waschmaschine kaputt und ich brauche sofort Geld, und verkaufe es dann per Vorverkauf?

Lass doch deinen Dispo erhöhen. :D
 
KMS-Sammler schrieb:
Wirklich jeder?Wie sieht das damit aus, wenn ich z.B. beim Papst mir nem KMS bestelle, um ihn zu sammeln, jedoch geht dann meine Waschmaschine kaputt und ich brauche sofort Geld, und verkaufe es dann per Vorverkauf?

Pass auf, wir machen's so:

Du bestellst dir einen Papst KMS und stellst in noch vor der Lieferung privat bei Ebay ein und gibst mir die Auktionsnummer.

Ich sag dann meinem Nachbarn Bescheid, dass er das Ding ersteigern soll, und scheiße dich schon mal beim Finanzamt, der Wettbewerbszentrale und deiner Heimatgemeinde an. Außerdem verklagt mein Nachbar dich dann nach erfolgtem Widerruf auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Du erzählst dann den beteiligten Stellen von deiner Waschmaschine.

Wenn du Recht bekommst, geb ich dir ein Kölsch aus.
 
poerings schrieb:
Pass auf, wir machen's so:

Du bestellst dir einen Papst KMS und stellst in noch vor der Lieferung privat bei Ebay ein und gibst mir die Auktionsnummer.

Ich sag dann meinem Nachbarn Bescheid, dass er das Ding ersteigern soll, und scheiße dich schon mal beim Finanzamt, der Wettbewerbszentrale und deiner Heimatgemeinde an. Außerdem verklagt mein Nachbar dich dann nach erfolgtem Widerruf auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Du erzählst dann den beteiligten Stellen von deiner Waschmaschine.

Wenn du Recht bekommst, geb ich dir ein Kölsch aus.
Da es sich hier ja um einen hypothetischen Fall handelt:

wenn es sich hierbei tatsächlich (und nachweislich) um einen singulären Verkauf gehandelt hätte - z. B. aus Geldnot - dann wüßte ich nicht, warum er nicht recht bekommen sollte.

Wenn die Kriterien einer Gewerbstätigkeit nicht vorliegen, dann können diese auch nicht aus einem einzelnen (einzigen) Verkauf abgeleitet werden. ;)

Aber Du kannst mich ja gerne eines Besseren belehren (versuchen)... :D

Alexander
 
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