Privatverkäufe - oder nicht ?

@ rethorn

Zu dem Beitrag, direkt auf meine inwischen gelöschte Antwort geschrieben, möchte ich mich nicht weiter äußern. Ist mir zu müßig. Trotzdem finde ich es vernünftig, dass über diese Themen hier geschrieben wird. Hier sollte sich wirklich jeder vor Ort bei der zuständigen IHK erkundigen. Eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (bei mir für Großhandel und Lager) ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Zumindest in Niedersachsen ist auch die Mitgliedschaft in der IHK ZWINGEND. Bei den anderen Bundesländern weis ich es nicht.

Aber zu deinem Hinweis mit der Banklizenz für Münzenhändler muss ich anmerken:
Deine Infos scheinen komplett veraltet zu sein. Es existiert ein amtliches Schreiben des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (liegt mir in Kopie vor), dass der Münzenhandel nicht zu den genehmigungspflichtigen Bankgeschäften gehört.
Der Banknotenhandel wurde/wird zu den genehmigungspflichtigen Bankgeschäften gezählt, soll aber herausgenommen werden. Man hatte da wohl eine Gesetzeslücke übersehen. Den aktuellen Sachstand bzgl. des Banknotenhandels kenne ich nicht. Ausgelöst wurde das ganze durch einen übereifrigen eBay-Mitarbeiter, der hunderte von Banknotenauktionen mit dem Hinweis auf das Gesetz gelöscht hatte. Seitdem wird seitens des Gesetzgebers an dem Problem gearbeitet.
By the way: eBay hatte mir auch schon mal Euromünzauktionen mit dem Hinweis gelöscht, der Handel mit irakischer Währung wäre verboten ...
 
Leiber Alex: Nein, die BRD ist der Eigentümer am Design und hat die Urheberrechte daran. Alles steht in der Münz-und Medaillenverordnung und im Kreditgesetz. So darfst du eigentlich auch nur mit Euros handeln, wenn du eine Banklizenz besitzt! Das Thema wurde hier schon ausführlich besprochen, als Ebay Auktionen mit Banknoten gelöscht hatte.

Nein, auch das ist nicht richtig - Münzhändler benötigen keine Banklizenz - dies ist die Auskunft der Berufsverbandes der Münzenhändler.

Die obige abstruse Argumentation kenne ich übrigens, da ein Bilderklauer in einem meiner Verfahren so argumentiert hat. Ergbnis : Weder das Bundesfinanzministerium noch die Bundesbank oder die Bundeswertpapierverwaltung sieht einen Handlungsbedarf, gegen den Lichtbildner / Urheber vorzugehen, da keine rechtlichen Grundsätze verletzt sind. Es handelt sich um absoluten Schwachsinn ! Am Ende wurde auch dieser Querulant zu einer saftigen Zahlung verurteilt - sein ebenfalls betroffener volljähriger Sohn zahlte dann sogar ohne Widerrede ;) (auch seine Petition im Bundestag und Strafanzeige gegen mich verliefen im Sande ;) )
 
@ rethorn

Zu dem Urheberrecht an Bildern. Wenn ich den Beitrag, den du zitierst, richtig verstehe wäre es auch so, dass

- man keinen VW Passat abbilden dürfte, weil das Urheberrecht bei (vermutlich) VW liegt?
- man das Wort eBay nicht benutzen darf, weil die Marke geschützt ist?
- in der Zeitung keine Bilder von AKW-Demos oder Fußballspielen zu sehen sein dürften, weil auf den Fotos Polizisten in Uniform zu sehen sind, deren Design geschützt ist?
- dein Zitat hier nicht stehen dürfte, weil es von einem Dritten stammt?
 
Nein, auch das ist nicht richtig - Münzhändler benötigen keine Banklizenz - dies ist die Auskunft der Berufsverbandes der Münzenhändler.

Rauchen gefährdet nicht die Gesundheit!; nach Aussage von Dr. Dr. Malboro.

sarkasmus/off

Wobei ich doch sehr gerne die entsprechneden Urteile selbst lesen würde, bevor ich mich dazu äußere.

Mir ist aber ein Urteil bekannt, wo es um die Bildrechte eines öffentlichen Gebäudes geht, wo es dem Fotografen untersagt wurde, das Bild kommerziell zu nutzen.

Zu dem Urheberrecht an Bildern. Wenn ich den Beitrag, den du zitierst, richtig verstehe wäre es auch so, dass

- man keinen VW Passat abbilden dürfte, weil das Urheberrecht bei (vermutlich) VW liegt?
- man das Wort eBay nicht benutzen darf, weil die Marke geschützt ist?
- in der Zeitung keine Bilder von AKW-Demos oder Fußballspielen zu sehen sein dürften, weil auf den Fotos Polizisten in Uniform zu sehen sind, deren Design geschützt ist?
- dein Zitat hier nicht stehen dürfte, weil es von einem Dritten stammt?

- mach es kommerziell, dann wird schon Post aus Wolfsburg kommen.
- kommt darauf an. Wenn ich eine Internetplattform erstelle, die Waren in einer Art Auktion vertreibt und ich diese Plattform ebay2 nenne, denke ich schon, dass man hier Schwierigkeiten bekommt.
- Fotos von Personengruppen sind gemeinfrei, wenn a.)einzelne -ersonen nicht zu erkennen und b.) ein bestimmte Anzahl von abgebildeteten Personen überschritten wurde. Dies gilt aber nur für Informationszwecken. Bei der Darstellung zu kommerziellen Zwecken dürfte aber einige ein Wörtchen mitzureden haben.
- Ein Zitat ist dann kein Zitat, wenn keine Rückschlüsse auf den Urheber gemacht werden kann. Erlaubt wäre zudem auch die Verwendung eines Trackbacks, wenn es der Foreninhaber in seinen AGB nicht ausgeschlossen hat.

Gruß

Beate
 
Sachlich falsch

Leiber Alex: Nein, die BRD ist der Eigentümer am Design und hat die Urheberrechte daran. Alles steht in der Münz-und Medaillenverordnung und im Kreditgesetz. ...

Ohne nachgelesen zu haben: Wenn es so im Gesetz steht, ist das Gesetz falsch geschrieben. Niemand (außer dem Urheber selber) kann Urheber von etwas sein oder werden. Er kann höchstens die Nutzungsrechte an etwas erwerben. Urheber und Eigentümer des Designs sind und bleiben die jeweiligen Künstler, die die Nutzungsrechte daran an den Bund übertragen.
 
Aktenzeichen bitte

Rauchen gefährdet nicht die Gesundheit!; nach Aussage von Dr. Dr. Malboro.

sarkasmus/off

Wobei ich doch sehr gerne die entsprechneden Urteile selbst lesen würde, bevor ich mich dazu äußere.

Mir ist aber ein Urteil bekannt, wo es um die Bildrechte eines öffentlichen Gebäudes geht, wo es dem Fotografen untersagt wurde, das Bild kommerziell zu nutzen.

Gruß

Beate

Bitte Aktenzeichen oder Fundort zu diesem Urteil mitteilen. Oder meintest du das hier:
Nutzung von Fotos öffentlicher Gebäude - mediengestalter.info
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu dem Urheberrecht an Bildern. Wenn ich den Beitrag, den du zitierst, richtig verstehe wäre es auch so, dass

- man keinen VW Passat abbilden dürfte, weil das Urheberrecht bei (vermutlich) VW liegt?
- man das Wort eBay nicht benutzen darf, weil die Marke geschützt ist?
- in der Zeitung keine Bilder von AKW-Demos oder Fußballspielen zu sehen sein dürften, weil auf den Fotos Polizisten in Uniform zu sehen sind, deren Design geschützt ist?
- dein Zitat hier nicht stehen dürfte, weil es von einem Dritten stammt?
Na ja, etwas abzubilden (niemand hat behauptet, dass dies verboten sei) sowie ein Urheberrecht zu beanspruchen bzw. dafür bei Verletzung auch Geld einzuforden sind schon 2 Paar Schuhe.

Aber solange rethorn nicht belegen kann, dass es diesbezüglich ein konkretes, schwebendes Verfahren gibt, ist die Diskussion wohl sowieso müßig.

Weil sowenig ich persönlich eine diesbezüglich exzessive Abmahnpraxis schätze, Fakt ist, dass in der Regel für die (Bilderklau-)Abmahn-Kläger entschieden wird.

Alexander
 
Zu diesem Thema passt prima ...

... dieser Wikipedia-Eintrag (weil dort auch über Kunstgegenstände gesprochen wird):
Panoramafreiheit – Wikipedia


Und zum Schluß das Friesenhaus-Urteil des BGH:
Bundesgerichtshof - Friesenhaus - Wikisource

Und genau das haben wir beim Fotografieren von Münzen mit dem Unterschied, dass Münzen (vielleicht bis auf 100.000 Euro Österreich) beweglich sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne nachgelesen zu haben: Wenn es so im Gesetz steht, ist das Gesetz falsch geschrieben. Niemand (außer dem Urheber selber) kann Urheber von etwas sein oder werden. Er kann höchstens die Nutzungsrechte an etwas erwerben. Urheber und Eigentümer des Designs sind und bleiben die jeweiligen Künstler, die die Nutzungsrechte daran an den Bund übertragen.
Der (staatliche) Produzent hat natürlich das Urheberrecht an den Münzen bzw. den betreffenden KMS, nicht an den davon erstellten Bildern.

Soweit sollte die Diskussion eigentlich schon gediehen sein.

Man kann halt so einiges nicht kostenfrei kommerziell nutzen - Musik, Markennamen, damit in Zusammenhang stehende Bilder, Logos, etc.

Sie können ja mal bei der damaligen Produzenten der Euro-Proben Schweiz anfragen (Erst-Version mit Motiv Toblerone), ob Toblerone dann die Nutzungsrechte übertragen haben wollte, oder ob die Geschichte vielleicht nicht doch etwas anders gelaufen ist... :cool:

In der Regel macht der staatliche Münzproduzent sein Copyright nicht geltend - was aber an der grundlegenden Urheberrechts-Situation nichts ändern dürfte. ;)

Alexander
 
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