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alex11 schrieb:Da es sich hier ja um einen hypothetischen Fall handelt:
wenn es sich hierbei tatsächlich (und nachweislich) um einen singulären Verkauf gehandelt hätte - z. B. aus Geldnot - dann wüßte ich nicht, warum er nicht recht bekommen sollte.
Wenn die Kriterien einer Gewerbstätigkeit nicht vorliegen, dann können diese auch nicht aus einem einzelnen (einzigen) Verkauf abgeleitet werden.
Aber Du kannst mich ja gerne eines Besseren belehren (versuchen)...
Alexander
Pass auf, wir machen's so:
Du diskutierst dir deine Welt weiter zurecht wie es dir gefällt, und ich belehre die Leute eines Besseren, die sich belehren lassen.