Privatverkäufe - oder nicht ?

alex11 schrieb:
Da es sich hier ja um einen hypothetischen Fall handelt:

wenn es sich hierbei tatsächlich (und nachweislich) um einen singulären Verkauf gehandelt hätte - z. B. aus Geldnot - dann wüßte ich nicht, warum er nicht recht bekommen sollte.

Wenn die Kriterien einer Gewerbstätigkeit nicht vorliegen, dann können diese auch nicht aus einem einzelnen (einzigen) Verkauf abgeleitet werden. ;)

Aber Du kannst mich ja gerne eines Besseren belehren (versuchen)... :D

Alexander

Pass auf, wir machen's so:

Du diskutierst dir deine Welt weiter zurecht wie es dir gefällt, und ich belehre die Leute eines Besseren, die sich belehren lassen.
 
poerings schrieb:
Pass auf, wir machen's so:

Du diskutierst dir deine Welt weiter zurecht wie es dir gefällt, und ich belehre die Leute eines Besseren, die sich belehren lassen.
Du gibst hier (tw.) kruse Stellungnahmen ab, und wenn sich jemand die Freiheit herausnimmt dazu Gegenposition zu beziehen, kannst Du nicht sachlich darauf eingehen sondern machst einen auf von oben herab - nur ich bin hier der Oberchecker... :rolleyes:

Ja, genau so stelle ich mir gediegene Diskussionskultur vor... :respekt:

Alexander
 
poerings schrieb:
Natürlich kann man Sammlungen auflösen oder sich ganze Rollen holen, um die schönste Münze rauszusuchen, ohne gewerblich zu handeln. Man verkauft halt einfach etwas, was man nicht (mehr) braucht. Man wird zwar eventuell etwas diskutieren müssen, wenn man von der passenden Seite drauf angesprochen wird, aber das lässt sich begründen.

Aber der Verkauf von Waren, die man noch gar nicht hat, ist ein ganz klares Indiz für gewerbliches Handeln. Jeder Vorverkauf ist gewerblich. Da lässt sich nicht drüber diskutieren.

du hast ja großteils recht, aber selbst der vorverkauf ist nicht automatisch gewerblich. ich kann mir ja eine gedenkrolle - natürlich im vorverkauf - kaufen, brauch selbst aber nur einige münzen, idr kommen die im einzelkauf teurer, den rest verscherble ich wieder. nie und nimmer gewerblich. und auch blöd, wir wissen ja aus der vergangenheit, wie dumm es ist, münzen zu verkaufen, die ich nicht in händen halte.

aber für mich bleiben letztlich nur zwei indikatoren über, aufgrund deren ich mich trau einzuschätzen, ob ein gewerblicher auftritt oder nicht. und das ist zuerst das umsatzvolumen, und bei 100.- oder so kommt mir da das gähnen, und zum anderen die gleichförmigkeit der angebotenen artikel. karsten72 hat da etwa auf 100 stück vatikan 06 im vorverkauf hingewiesen. keiner der beiden indikatoren sagt mir aber, das ist ein gewerblicher oder nicht, sie bieten letztlich nur eine orientierungshilfe.

was mich letztlich allgemein interessieren würde ist, ob der deutsche gewerbebegriff vielleicht ein anderer ist, als der österreichische. letzterer wird ja auch - gerade auch - im münzbereich durch die "liebhaberei" verwässert, weil nach dieser regelung ein an sich durchaus gewerbliches handeln dann nicht gewerblich ist, wenn über einen größeren zeitraum kein gewinn gemacht wird - ich glaube das liegt so bei 5 oder 10 jahren.
 
enthaltene Affiliatelinks sind bezahlte Werbung von Ebay
Mit Händlern braucht man ja über das Thema "gewerblich/nicht gewerblich"
nicht zu diskutieren. Die würden es alle gerne sehen, wenn alle Privatverkäufe
ab sofort verboten würden. Würde ich mit Handel meine Brötchen verdienen,
würde ich das genau so sehen.

Jeder hat halt seine eigene Sichtweise, die hautpsächlich von der eigenen
Situation bzw. was für diese vorteilhaft wäre, abgeleitet ist.

Ich würde aber nie auf die Idee kommen, im grösseren Stil Schwarzhandel
zu betreiben, die Folgen vor allem für mich, aber auch die Wirtschaft bzw.
diejenigen, die gewerblich ihre Brötchen damit verdienen müssen) wäre
mir das nicht wert.

Jedoch lege ich grossen Wert darauf, auch ab und zu mal etwas (was ich
bereits besitze, Vorverkauf ist für mein Verständnis auch gewerblicher Natur)
privat verkaufen zu dürfen, ohne gleich als "gewerblich" abgestempelt zu
werden.

Gruss,
jeggy
 
Dieses Problem ist derzeit schon in Arbeit. Ich vermute bald wird "nicht mehr angemeldetes Mitglied" dabei stehen.
 
jeggy schrieb:
Mit Händlern braucht man ja über das Thema "gewerblich/nicht gewerblich"
nicht zu diskutieren. Die würden es alle gerne sehen, wenn alle Privatverkäufe
ab sofort verboten würden. Würde ich mit Handel meine Brötchen verdienen,
würde ich das genau so sehen.

Jeder hat halt seine eigene Sichtweise, die hautpsächlich von der eigenen
Situation bzw. was für diese vorteilhaft wäre, abgeleitet ist.

Ich würde aber nie auf die Idee kommen, im grösseren Stil Schwarzhandel
zu betreiben, die Folgen vor allem für mich, aber auch die Wirtschaft bzw.
diejenigen, die gewerblich ihre Brötchen damit verdienen müssen) wäre
mir das nicht wert.

Jedoch lege ich grossen Wert darauf, auch ab und zu mal etwas (was ich
bereits besitze, Vorverkauf ist für mein Verständnis auch gewerblicher Natur)
privat verkaufen zu dürfen, ohne gleich als "gewerblich" abgestempelt zu
werden.

Gruss,
jeggy
Das stimmt so nicht ganz. Wer privat aus seiner Sammlung oder die Reste einer Wohnungsauflösung bei ebay einstellt, der handelt privat und kein gewerblicher Händler wird etwas dagegen haben.

Das Problem besteht in den Personen, die über längere Zeiträume hinweg in Massen Neuware anbieten und Ihren Schwarzhandel als Privatverkauf tarnen.

Prinzipiell schaden Sie nicht nur den betroffenen Mitbewerbern, die höhere Kosten haben (Mwst./Einkommenssteuer) und deshalb teurer anbieten müssen, sondern Sie unterwandern auch den Verbraucherschutz (Widerrufsrecht, Gewährleistung, Garantie). Ganz davon abgesehen schaden Sie der Allgemeinheit durch die hinterzogenen Steuern, was zu höheren Steuersätzen für alle führt, die nicht vom Schwarzhandel leben.
 
Ich frage mich ganz andere Dinge bei so einem. Der bietet 2-Euro-Stücken für 2,45 an. Und was hat er davon ?
 
Der da macht auch klasse Geschäfte: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8420854340&rd=1&sspagename=STRK:MEWA:IT&rd=1

3 Euro Porto und "Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden keine Ansprüche mir gegenüber geltend zu machen, da die neue Regelung für Privatpersonen wie mich nicht tragbar ist."

Für die Käufer seine Regelung eben auch nicht.
Besser kann man die Kundschaft nicht abschrecken.
Hier entfällt ja wohl der Grund für den Gewährleistungsausschluß, den ich eingesehen habe: Daß man Leute daran hindern will, Sachen auf Kosten des Verkäufers zurückzuschicken, sobald sie ein günstigeres Gebot sehen.
 
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