Privatverkäufe - oder nicht ?

Guten Abend.
Ich habe jüst vor einigen Minuten eine Antwort bekommen und kopiere sie hier hinein. Das war da drinsteht, müßte für alle verbindlich sein:

Eigentumsrechte am Euro- bzw. DM-Bild einer Münze
Sehr geehrter Herr Rethorn,

zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt dürfen wir Ihnen Folgendes
mitteilen:

1. Euro-Banknoten und -Münzen sind ebenso wie DM-Geldzeichen Sachen im
Sinne von § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). An Sachen kann jeder
Eigentum gemäß den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln (§§ 929 ff. BGB)
erwerben. Banknoten und Münzen gehören somit demjenigen, dem sie übereignet
worden sind. Grundsätzlich kann der Eigentümer mit ihm gehörenden Sachen
(und damit auch mit DM- und Euro-Banknoten oder -Münzen) in den durch die
Rechtsordnung gesetzten Grenzen nach Belieben verfahren.

Der Vollständigkeit halber weisen wir in diesem Zusammenhang allerdings
darauf hin, dass wir für mutwillig beschädigte Banknoten oder Münzen keinen
Ersatz leisten. Der Beschädiger trägt daher das Risiko, dass eine von ihm
mutwillig beschädigte Banknote oder Münze von Dritten im Zahlungsverkehr
nicht mehr angenommen und daher faktisch wertlos wird.

2. Die Münzbilder sind sowohl medaillenrechtlich als auch urheberrechtlich
geschützt. Die medaillenrechtlichen Vorgaben (deren Einhaltung von uns zu
überwachen ist) beziehen sich ausschließlich auf metallische Prägungen. Für
die Durchsetzung des Urheberrechts ist für das Bundesgebiet das
Bundesministerium der Finanzen zuständig, das Ihnen zur Zulässigkeit von
Münzbildreproduktionen weitere Auskunft erteilen kann. Nach unserer
Kenntnis sind Fotografien, bildhafte Wiedergaben auf Papier oder in
elektronischer Form (Internet) - auch zu kommerziellen Zwecken -
grundsätzlich zulässig.

3. Fragen der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Fotografien von
Geldzeichen sind nicht Gegenstand des Geldrechts und unterliegen daher
nicht unserer rechtlichen Beurteilung.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Kroker
_____________________________________________________
Peter Kroker
Deutsche Bundesbank
Zentralbereich Recht - Außenstelle München -
Tel: 089 2889-3519 | Fax: 089 2889-3809
Email: peter.kroker@bundesbank.de
Homepage: Deutsche Bundesbank - Browser-Empfehlung
 
Das ist eine fundierte Antwort, die konform mit den mir vorliegenden gerichtlichen Entscheidungen im Bereich des Urheberrechts geht. Ich hätte nicht gedacht, daß die Bundesbank so ausführlich antwortet.
 
Das was ich gelesen hatte war ein Verständnisfehler, steht in der Medaillenverordnung und bezieht sich nur auf Nachprägen des Münzbildes. Es stand zwar darin etwas von Fotos, Veröffentlichung zu kommerziellen Zwecken. Das gehört aber explicit nur zum Thema Nachahmen einer Münze Medaille, die dem Euro ähnlich sieht.
das hier,was der mann von der Bank geschrieben hat, sollte wohl richtig sein. Allerdings schreibt er ja unten noch etwas speziell über die Fotourheberrechte und daß die Bundesbank dazu nichts zu sagen hat.

Das das Eigentum der Münzen an den neuen Besitzer übertragen wird, habe ich nicht gewußt und auch nicht für möglich gehalten. Bei mir im Kopf schwirrt seit über 30 Jahren die Aussage herum" Nein, du darfst die 50Pfennig nicht mit dem Hammer platthauen, weil sie dir nicht gehört. Die Münze gehört dem Staat und dir nur das , was draufsteht."
Trotzdem passte der falsch recherchierte Beitrag ganz gut in den 1.April und niemand ist drauf gekommen, daß es der 1.April ist.

ENTSCHULDIGUNG
 
Aber folgende Frage tut sich doch noch auf:
Wie kann der Münzhändler beweisen, daß die Münze, mit der er das urheberrechtlich geschütze Foto hergestellt hat, das vom Bilderdieb geklaut wurde,tatsächlich in seinem Eigentum sich befindet. Dann müßte er ja praktisch jede Münze , von der er mal viele Fotos für zukünftige Auktionen hat anfertigen lassen als Ursprungsmuster aufbewahren, falls es mal zu einem Rechtstreit vor Gericht kommen sollte, sprich Feststellungsklage usw. das wäre ja auf die Dauer unwirtschaftlich.:confused:
 
Aber folgende Frage tut sich doch noch auf:
Wie kann der Münzhändler beweisen, daß die Münze, mit der er das urheberrechtlich geschütze Foto hergestellt hat, das vom Bilderdieb geklaut wurde,tatsächlich in seinem Eigentum sich befindet. Dann müßte er ja praktisch jede Münze , von der er mal viele Fotos für zukünftige Auktionen hat anfertigen lassen als Ursprungsmuster aufbewahren, falls es mal zu einem Rechtstreit vor Gericht kommen sollte, sprich Feststellungsklage usw. das wäre ja auf die Dauer unwirtschaftlich.:confused:

Das ist nicht nötig, da man die Urheberschaft an einem Lichbild auch auf andere Art und Weise belegen kann. (z.B. Vorlage der Daten auf CD, Einfügen von besonderen Merkmalen etc.)
 
Aber folgende Frage tut sich doch noch auf:
Wie kann der Münzhändler beweisen, daß die Münze, mit der er das urheberrechtlich geschütze Foto hergestellt hat, das vom Bilderdieb geklaut wurde,tatsächlich in seinem Eigentum sich befindet. Dann müßte er ja praktisch jede Münze , von der er mal viele Fotos für zukünftige Auktionen hat anfertigen lassen als Ursprungsmuster aufbewahren, falls es mal zu einem Rechtstreit vor Gericht kommen sollte, sprich Feststellungsklage usw. das wäre ja auf die Dauer unwirtschaftlich.:confused:

In der Praxis reicht der Nachweis der Urheberschaft am Bild.
 
manche lernen's nie....

...wer "VVK" betreibt, handelt IMMER gewerblich.

Er hier noch nicht: eBay Verkäufer: euroever: Münzen

Könnte teuer werden. Vor allen Dingen, wenn das jemand anzeigt - bei bereits über 100 erhaltenen Bewertungen für Artikel als Verkäufer in 2010.....
rolleyes.gif
 
Zuletzt bearbeitet:
enthaltene Affiliatelinks sind bezahlte Werbung von Ebay
...wer "VVK" betreibt, handelt IMMER gewerblich.

Er hier noch nicht:
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eBay Verkäufer: euroever: Münzen

Könnte teuer werden. Vor allen Dingen, wenn das jemand anzeigt - bei bereits über 100 erhaltenen Bewertungen für Artikel als Verkäufer in 2010.....
rolleyes.gif

Euroever ist auch hier im Forum aktiv. Hoffentlich liest er hier mit, damit er weiss, dass er sich strafbar macht. Bin sicher, dass es sich um ein und die selbe Person handelt, denn ich habe schon mit ihm getauscht und auf Grund seines ungewöhnlichen Namens habe ich mir auch den Wohnort FF/Main gemerkt.
 
enthaltene Affiliatelinks sind bezahlte Werbung von Ebay
Dann schickst du ihm am besten eine Nachricht. Vielleicht ist noch was zu retten. Mit Naivität kann man sich da nicht rausreden.
 
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