Privatverkauf von Sammlungen / USt-Pflicht

jeggy

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Hallo zusammen,

Ich war in den letzten Jahren immer etwas verwundert, wie das in Deutschland läuft,
wenn man privat seine Sammlung verkauft. Äusserst schnell erscheint mir da mit der
"du-bist-gewerblich-Keule" geschwungen zu werden, zahl' gefälligst Umsatzsteuer usw.
Und auf Plattformen wie ebay kann es angesichts der Situation jedem Privatverkäufer,
der ein bisschen mehr als 1 Stück verkauft leicht passieren, von Händlern ans Amt verpfiffen
zu werden, da er sich in ihre Pfründe bewegt und als Konkurrent aufgefasst wird. Ich empfand
das immer als sehr ungerechtfertigt. Wenn ich als Sammler meine Sammlung verkaufe,
ist das nicht gewerblich, sondern ich handle als privater Verkäufer.

Selbst wenn die Sammlung aus 300 Münzen zum Erlös von 150.000 Euro besteht.

In der aktuellen c'T erschien ein Artikel, der sich mit dem Thema befasst. Dort sind Zitate
zu finden wie aus einem (wohl älteren) Fall eines Briefmarkensammler, der bei einem
Auktionshaus eine Sammlung für DM 386000 verkaufte.

"Der Bereich, in dem Steuer verlangt werden, müsse gegenüber der Priatsphäre (dem 'Eigenleben')
abgegrenzt werden. Personen, die Gegenstände des Privaten Lebensbedarfs veräusserten,
seien nur dann Unternehmer, wenn sie sich wie Händler verhielten, indem sie An- und Verkäufe
planmässig mit auf Güterumschlag gerichteter Absicht durchführten. Für die Frage der Unternehmer-
eigenschaft sei auch nicht entscheidend, ob der private Verkäufer in Wettbewerb zu Händlern trete.
Selbst wirtschaftlich bedeutende Veräusserungen des Privatvermögens würden unbesteuert bleiben,
wenn der Verkäufer sich nicht wie ein Händler verhalten habe. Zum Unternehmer werde ein Sammler erst,
wenn er händlergleiches Verhalten an den Tag lege, etwa durch Werbemassnahmen oder gezielte Einkäufe."

An anderer Stelle ist von dem Begriff "Nachhaltigkeit" die Rede. Wer über einen
längeren Zeitraum (im Artikel ist ein Beispiel mit mehrere Jahren Verkaufstätigkeit)
tätig ist, läuft Gefahr als Unternehmer eingestuft zu werden. Aber selbst da kam
in einem zitierten Fall das Finanzamt nicht zum Zug, da der Vertragspartner für die
Transaktionen unklar war (sondern nur der Account-Inhaber).

Also, wenn ich eine grössere Sammlung auf ebay verkaufen würde, würde ich
als dem deutschen Finanzamt im Zugriff befindlicher (bei mir zum Glück nicht
der Fall) Sammler keinerlei Werbemassnahmen lancieren (auch hier im Forum
nicht), nur mit dem Nicknamen auftreten und die Sammlung innerhalb eines
möglichst kurzen Zeitaum verkaufen. Das könnte Ärger betreffend USt.-
Forderungen vom Finanzamt ersparen.

Natürlich ist mein Beitrag hier nicht als Rechtsberatung aufzufassen,
ich habe in diesem Bereich keine Qualifikation.

Gruss,
jeggy
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer seine Sammlung kommplett oder großteils "en Detail", also in Einzelteilen, veräußern will, sollte das vorher beim Finanzamt kundtun, um entsprechenden "Ermittlungen" des Finanzamtes vorzugreifen. Anzeigen konkurenzfürchtender Händler laufen dann meist ins Leere.

Übrigens, zum "wie ein Händler" auftreten. Hierzu gibt es viel widersprüchliche Rechtsprechung. Im Zweifel entscheidet einfach der Gesammteindruck den sich der Richter bildet, und der ist nur sehr schwer vorherzusehen:D.
 
Ja, das Auftreten beim Verkauf ist hierbei sicher das schwammigste Thema.
 
Wenn ich nachweislich in den letzten 15 Jahren eine Euro - und DM-Sammlung mühevoll zusammengesammelt habe und sie jetzt wieder veräußern will, z.B. weil ich jetzt andere Hobbys habe, dann soll ich mir Gedanken um Steuern machen müssen ? Obwohl ich vielleicht gar keine Wertsteigerung erzielt habe ? Das kann doch nicht angehen......:wut:
 
Wenn ich nachweislich in den letzten 15 Jahren eine Euro - und DM-Sammlung mühevoll zusammengesammelt habe und sie jetzt wieder veräußern will, z.B. weil ich jetzt andere Hobbys habe, dann soll ich mir Gedanken um Steuern machen müssen ? Obwohl ich vielleicht gar keine Wertsteigerung erzielt habe ? Das kann doch nicht angehen......:wut:
Tja, das Leben ist eines der schwersten....
Gib die Ware einfach in ein Auktionshaus oder biete sie einem seriösen Fachhändler zum Ankauf an. Bei Ebay hunderte Einzelauktionen einzustellen ist wohl eher mühsam, fernabsatzgesetzlich relevant und evtl. gewerblich auslegbar.
 
Tja, das Leben ist eines der schwersten....
Gib die Ware einfach in ein Auktionshaus oder biete sie einem seriösen Fachhändler zum Ankauf an. Bei Ebay hunderte Einzelauktionen einzustellen ist wohl eher mühsam, fernabsatzgesetzlich relevant und evtl. gewerblich auslegbar.
Natürlich möchten einige Händler gern mehrfach an den Sammlern verdienen und geben solche Ratschläge. Spricht ja auch nix dagegen, denn davon wollen (müssen) sie leben. Daher immer den Sammler schön verunsichern, damit das Geschäft weiter läuft, nicht Karsten.:rolleyes:
Muss halt jeder selbst wissen was er macht.
 
Es gibt doch ein Gerichtsurteil (im Anhang), wonach der Verkauf einer Briefmarken- oder Münzsammlung gesondert zu bewerten ist. Ich habe mal einen Hinweis von Ebay erhalten, dass ich u.U. nicht mehr als Privatverkäufer anbieten kann, sondern dann und dann als gewerblicher Verkäufer anzusehen sei.
Darauf kann man sich einstellen.
 

Anhänge

  • Urteil des 1. Senats 22.9.2010 .pdf
    200,7 KB · Aufrufe: 498
Es gibt doch ein Gerichtsurteil (im Anhang), wonach der Verkauf einer Briefmarken- oder Münzsammlung gesondert zu bewerten ist. Ich habe mal einen Hinweis von Ebay erhalten, dass ich u.U. nicht mehr als Privatverkäufer anbieten kann, sondern dann und dann als gewerblicher Verkäufer anzusehen sei.
Darauf kann man sich einstellen.

Es gibt mehrer obergerichtliche Urteile. Und die sind durchaus unterschiedlich. Es gibt nicht zwingend einen Punkt auf den es allein ankommt sondern das Gesammtbild ist entscheident! Also jeder Einzelfall einzeln und völlig neu Beurteilen. Man muß sich darauf einstellen und nach Möglichkeit vorab das klärende Gespräch suchen.

Mir ist ein Fall aus der eigenen Verwandschaft bekannt wo eine Wohnungsauflösung (gesammter Hausinhalt inkl. Comicheftsammlung und Figurensammlung etc.) großteils über ebay (ebay-Konto des Verstorbenen[Schade daß es danach gelöscht wurde/ soviel positive Bewertungen bekomme ich nie zusammen:heul:) veräußert wurde, ohne Umsatzsteuern und Probleme (Erbschaftssteuern lasse ich mal außen vor;)). Vorher Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen und Nachlaßinventar eingereicht, alle Verkäufe aufgelistet etc. Zum Abschluß nochmals gemeldet, und dabei vom Finanzbeamter gehört, es habe drei Anzeigen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegeben (die seien aber schon eingestellt).
 
Also ich sehe das Finanzamt hier nicht als das größte Problem. Der Münzenhandel bei ebay ist zur Zeit relativ margenschwach (freundlich ausgedrückt)! Daher ist die größte Gefahr, dass ein "Mitbewerber" dich als gewerblich ansieht und sein Anwalt dir die berühmte "Abmahnung" wegen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht incl. Kostennote zuschickt.
Aber wenn man wirklich nur seine Sammlung verscherbeln will, ist das kein Problem, solange man sich an gewisse Regeln hält.
Man sollte sich zuerst bei so einer Verkaufsaktion, nachdem die Problematik Wettbewerbsrecht nun angesprochen ist, einmal fragen, was wäre wenn.
Du sitzt im Gerichtssaal, der Wettbewerber hat dich abmahnen lassen, du wolltest das nicht akzeptieren und nun ist die Gerichtsverhandlung.
Welche Argumente hat dein Gegner um dich in die gewerbliche Ecke zu drängen.
Wie bereits die "Vorredner" erwähnt haben, ist alles eine Einzelfallentscheidung. Aus den bekannten Einzelfällen (Google ---> wann ebay gewerblich Urteil OLG) erhält man schon mal einen ersten Überblick.
1. Irrtum --> ich habe doch keinen Gewinn gemacht
mag sein, ist aber irrelevant. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist hinreichendes aber kein notwendiges Argument der Gewerblichkeit!

Neuware
(alles was nicht ein Jahr alt ist) hat bei einem privaten Ebayer nix zu suchen. Denn gewerbliches Handeln ist der Verkauf z.B. von Neuware
Ergo - kein Problem die 30 Kaiserreich Silberlinge zu verscherbeln, aber den Vatikan-KMS 2014 (auch wenn es von Oma zum Geburtstag war) hat da nix zu suchen!

Nachhaltigkeit
was ist vorher auf dem Account gelaufen? Nur Käufe? Super dann ist es ein prima Verkaufsaccount für den einmaligen Verkauf einer Sammlung. Schon mehr als 100 Bewertung für Verkäufe (egal was! röstige Auspüffe, gebrauchte Unterhosen, defekte Schallplatten - was auch immer!) innerhalb drei Jahren werden dich geschätzte 80 - 90 % der Richter als gewerblich einstufen. Auch ein Zeitraum von mehr als 4 Wochen spricht eher für nachhaltiges und somit gewerbliches Handeln!

Anzahl an Auktionen
Okay alles gut bis jetzt, aber dann der Entschluss alle Euro KMS in Einzelauktionen zu verkloppen. Erst einmal ist es eine Sau-Arbeit und dann noch tausend verschiedene Käufer. Und das schlimmste - der Preis ist nicht wesentlich höher als beim Verkauf als Lot z.B. pro Land. Macht weniger Arbeit und ein gutes Argument gegen die Gewerblichkeit. Denn auch die Anzahl der Auktion bzw. Bewertungen nach dem "Sammlungsverkauf" sind ein gebräuchliches Argument für die Gegenseite.

Dubletten
mehr als zwei Dubletten hat kein Mensch - alles andere war Spekulation und nicht Sammlung ;)

und was wenn dann doch die Abmahnung bzgl. Wettbewerbsrecht kommt?
Ab zum Anwalt und beraten lassen - kurz den Fall schildern am Telefon und dann selbstständig die Frage an den Anwalt stellen "Ich will den Gerichtsstand selbst entscheiden, geht das?" ... Antwort der Anwalt mit "Nein oder vielleicht" such dir einen anderen Anwalt!
 
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