jeggy
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Hallo zusammen,
Ich war in den letzten Jahren immer etwas verwundert, wie das in Deutschland läuft,
wenn man privat seine Sammlung verkauft. Äusserst schnell erscheint mir da mit der
"du-bist-gewerblich-Keule" geschwungen zu werden, zahl' gefälligst Umsatzsteuer usw.
Und auf Plattformen wie ebay kann es angesichts der Situation jedem Privatverkäufer,
der ein bisschen mehr als 1 Stück verkauft leicht passieren, von Händlern ans Amt verpfiffen
zu werden, da er sich in ihre Pfründe bewegt und als Konkurrent aufgefasst wird. Ich empfand
das immer als sehr ungerechtfertigt. Wenn ich als Sammler meine Sammlung verkaufe,
ist das nicht gewerblich, sondern ich handle als privater Verkäufer.
Selbst wenn die Sammlung aus 300 Münzen zum Erlös von 150.000 Euro besteht.
In der aktuellen c'T erschien ein Artikel, der sich mit dem Thema befasst. Dort sind Zitate
zu finden wie aus einem (wohl älteren) Fall eines Briefmarkensammler, der bei einem
Auktionshaus eine Sammlung für DM 386000 verkaufte.
An anderer Stelle ist von dem Begriff "Nachhaltigkeit" die Rede. Wer über einen
längeren Zeitraum (im Artikel ist ein Beispiel mit mehrere Jahren Verkaufstätigkeit)
tätig ist, läuft Gefahr als Unternehmer eingestuft zu werden. Aber selbst da kam
in einem zitierten Fall das Finanzamt nicht zum Zug, da der Vertragspartner für die
Transaktionen unklar war (sondern nur der Account-Inhaber).
Also, wenn ich eine grössere Sammlung auf ebay verkaufen würde, würde ich
als dem deutschen Finanzamt im Zugriff befindlicher (bei mir zum Glück nicht
der Fall) Sammler keinerlei Werbemassnahmen lancieren (auch hier im Forum
nicht), nur mit dem Nicknamen auftreten und die Sammlung innerhalb eines
möglichst kurzen Zeitaum verkaufen. Das könnte Ärger betreffend USt.-
Forderungen vom Finanzamt ersparen.
Natürlich ist mein Beitrag hier nicht als Rechtsberatung aufzufassen,
ich habe in diesem Bereich keine Qualifikation.
Gruss,
jeggy
Ich war in den letzten Jahren immer etwas verwundert, wie das in Deutschland läuft,
wenn man privat seine Sammlung verkauft. Äusserst schnell erscheint mir da mit der
"du-bist-gewerblich-Keule" geschwungen zu werden, zahl' gefälligst Umsatzsteuer usw.
Und auf Plattformen wie ebay kann es angesichts der Situation jedem Privatverkäufer,
der ein bisschen mehr als 1 Stück verkauft leicht passieren, von Händlern ans Amt verpfiffen
zu werden, da er sich in ihre Pfründe bewegt und als Konkurrent aufgefasst wird. Ich empfand
das immer als sehr ungerechtfertigt. Wenn ich als Sammler meine Sammlung verkaufe,
ist das nicht gewerblich, sondern ich handle als privater Verkäufer.
Selbst wenn die Sammlung aus 300 Münzen zum Erlös von 150.000 Euro besteht.
In der aktuellen c'T erschien ein Artikel, der sich mit dem Thema befasst. Dort sind Zitate
zu finden wie aus einem (wohl älteren) Fall eines Briefmarkensammler, der bei einem
Auktionshaus eine Sammlung für DM 386000 verkaufte.
"Der Bereich, in dem Steuer verlangt werden, müsse gegenüber der Priatsphäre (dem 'Eigenleben')
abgegrenzt werden. Personen, die Gegenstände des Privaten Lebensbedarfs veräusserten,
seien nur dann Unternehmer, wenn sie sich wie Händler verhielten, indem sie An- und Verkäufe
planmässig mit auf Güterumschlag gerichteter Absicht durchführten. Für die Frage der Unternehmer-
eigenschaft sei auch nicht entscheidend, ob der private Verkäufer in Wettbewerb zu Händlern trete.
Selbst wirtschaftlich bedeutende Veräusserungen des Privatvermögens würden unbesteuert bleiben,
wenn der Verkäufer sich nicht wie ein Händler verhalten habe. Zum Unternehmer werde ein Sammler erst,
wenn er händlergleiches Verhalten an den Tag lege, etwa durch Werbemassnahmen oder gezielte Einkäufe."
An anderer Stelle ist von dem Begriff "Nachhaltigkeit" die Rede. Wer über einen
längeren Zeitraum (im Artikel ist ein Beispiel mit mehrere Jahren Verkaufstätigkeit)
tätig ist, läuft Gefahr als Unternehmer eingestuft zu werden. Aber selbst da kam
in einem zitierten Fall das Finanzamt nicht zum Zug, da der Vertragspartner für die
Transaktionen unklar war (sondern nur der Account-Inhaber).
Also, wenn ich eine grössere Sammlung auf ebay verkaufen würde, würde ich
als dem deutschen Finanzamt im Zugriff befindlicher (bei mir zum Glück nicht
der Fall) Sammler keinerlei Werbemassnahmen lancieren (auch hier im Forum
nicht), nur mit dem Nicknamen auftreten und die Sammlung innerhalb eines
möglichst kurzen Zeitaum verkaufen. Das könnte Ärger betreffend USt.-
Forderungen vom Finanzamt ersparen.
Natürlich ist mein Beitrag hier nicht als Rechtsberatung aufzufassen,
ich habe in diesem Bereich keine Qualifikation.
Gruss,
jeggy
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