Privatverkauf von Sammlungen / USt-Pflicht

was ich noch vergessen habe...

Auch die Artikelbeschreibung ist relevant!
Hier ist weniger dann mehr... 3 Mark Kaiserreich Preussen, vorzüglich im Rähmchen reicht!
Der Zusatz "Ich garantiere eine seriöse und diskrete Abwicklung" reicht bereits um als gewerblicher Anbieter eingestuft zu werden ;)
 
Also ich sehe das Finanzamt hier nicht als das größte Problem. Der Münzenhandel bei ebay ist zur Zeit relativ margenschwach (freundlich ausgedrückt)! Daher ist die größte Gefahr, dass ein "Mitbewerber" dich als gewerblich ansieht und sein Anwalt dir die berühmte "Abmahnung" wegen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht incl. Kostennote zuschickt.
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Du sitzt im Gerichtssaal, der Wettbewerber hat dich abmahnen lassen, du wolltest das nicht akzeptieren und nun ist die Gerichtsverhandlung.
Welche Argumente hat dein Gegner um dich in die gewerbliche Ecke zu drängen.
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Unterschätze aber nicht folgendes Argument:
Verkauf ist beim Finanzamt gemeldet und das Finanzamt stuft das ganze als nicht-gewerblich ein! :D

Ich wünsche jedem Händler und seinem Anwalt viel Spaß dabei den Richter dann davon zu überzeugen, daß du dennoch gewerblich bist.:p
 
Bei entgangener Umsatzsteuer sollte man beim Finanzamt vorsichtig sein.

Also ich will es mal vorsichtig ausdrücken, und ganz genau weiß ich es auch nicht, und lasse mich auch gern eines besseren belehren.

Das Finanzamt macht vermutlich eine Kosten/Nutzen Analyse. Soll heißen, ab wann macht der Finanzbeamte Gewinn (Gehalt + Aufwand gegenüber entgangener Umsatzsteuer) bei dem Fall oder gibt es bessere Fälle die mehr abwerfen werden.
Wenn dann der Verkäufer dann noch alle Kaufbelege hat (kann er meiner Meinung nach, die Vorsteuer in Abzug bringen) oder bei Kauf von Privat eine Differenzbesteuerung anwenden.
 
Unterschätze aber nicht folgendes Argument:
Verkauf ist beim Finanzamt gemeldet und das Finanzamt stuft das ganze als nicht-gewerblich ein! :D

Ich wünsche jedem Händler und seinem Anwalt viel Spaß dabei den Richter dann davon zu überzeugen, daß du dennoch gewerblich bist.:p

Ich schätze das etwa 70 % der Richter dem Argument des Finanzamt nicht folgen würden :) , wenn der gegn. Anwalt entsprechend argumentiert.
 
Wenn dann der Verkäufer dann noch alle Kaufbelege hat (kann er meiner Meinung nach, die Vorsteuer in Abzug bringen) oder bei Kauf von Privat eine Differenzbesteuerung anwenden.

Oha, jetzt wird es aber verwegen. Wie soll das denn gehen wenn "der Verkäufer" weder zum Zeitpunkt des Erwerbs noch zum Zeitpunkt des Verkaufs umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer war?
 
Oha, jetzt wird es aber verwegen. Wie soll das denn gehen wenn "der Verkäufer" weder zum Zeitpunkt des Erwerbs noch zum Zeitpunkt des Verkaufs umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer war?

ja hier endet mein Wissen. Das ist dann eher Steuerrecht als Wettbewerbsrecht. Da müssen dann die Steuerberater ran.
Also ich habe die Münzen gekauft, hab Sie dann meiner Frau geschenkt, diese dann von Ihr zurückgekauft (kurz vor der angeblich gewerblichen Tätigkeit) und zahle meine Schuld nun mit Liebesdiensten an sie zurück.... :D ... Scherz beiseite ... hier endet mein gefährliches Halbwissen :schaem:
 
Tja, das Leben ist eines der schwersten....
Gib die Ware einfach in ein Auktionshaus oder biete sie einem seriösen Fachhändler zum Ankauf an. Bei Ebay hunderte Einzelauktionen einzustellen ist wohl eher mühsam, fernabsatzgesetzlich relevant und evtl. gewerblich auslegbar.

Ich schreibs ja nur ungern :D aber so völlig unrecht hat er nicht. Jenseits der rechtlichen Seite sollte man sich die wirtschaftliche bzw. persönliche Seite mal näher ansehen. Selbst verkaufen bedeutet einen Haufen Arbeit, ob man anständige Preise erzielt ist mehr als ungewiss.

Das Mittel der Wahl ist meiner Ansicht nach der Verkauf in Kommission über einen gewerblichen (ebay)Händler bzw. ein Auktionshaus. Natürlich gehen dabei ca. 30% an den Händler, aber dafür kümmert sich ein Profi um den bestmöglichen Verkauf... und erzielt in der Regel höhere Preise als man selbst je bekommen könnte. Evtl. Scherereien mit den Käufern hat man auch nicht, bleibt also nur am Ende den Erlös einzustreichen.;)
 
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Das Mittel der Wahl ist meiner Ansicht nach der Verkauf in Kommission über einen gewerblichen (ebay)Händler bzw. ein Auktionshaus. Natürlich gehen dabei ca. 30% an den Händler, aber dafür kümmert sich ein Profi um den bestmöglichen Verkauf... und erzielt in der Regel höhere Preise als man selbst je bekommen könnte. Evtl. Scherereien mit den Käufern hat man auch nicht, bleibt also nur am Ende den Erlös einzustreichen.;)

Ich persönlich würde meine Münzsammlung nicht über einen Händler verkaufen lassen. Ich sage mal, es kommt immer darauf an wie man selbst bei ebay auftritt, sei es nun beim Erstellen der einzelnen Auktionen oder auch dem eigenen Account. Wenn das alles passt erziele ich auch gute Preise, kaum niedriger als ein Händler. Es kommt natürlich auch immer auf das zu verkaufende Objekt an.

Als ich vor drei Jahren Geld brauchte habe ich mal meinen Steuerberater gefragt, ob der Verkauf evtl als gewerblich bewertet werden könnte. Der hat mich angeguckt wie ein Mockel wenns blitzt.... Und dann hat er gelacht. Er meinte solange ich nicht Münzen kaufe und sie dann zum Zweck der Gewinnerzielung gleich wieder verkaufe habe ich da kein Problem.

Ich habe diesen Thread sehr interessiert verfolgt und kann nur hoffen, dass nicht jeder unbedarfte Neuling, der dieses hier verbreitete gesetzliche und steuerrechtliche Halbwissen liest, alles glaubt was da geschrieben steht.
 

Das ist schon klar. Mein Kommentar bezog sich primär auf die Spekulation dass man dann einen Vorsteuerabzug gelten machen kann.

In dem Link steht dazu: Da das Umsatzsteuerrecht keine „Einlagenentsteuerung“ vorsieht (Abschn. 15a.1 Abs. 6 UStAE), ist sowohl der Ankauf als auch der Verkauf mit 19% Umsatzsteuer belastet.
 
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