ist es nicht laut § 447BGB so, daß das Risiko der Versendung immer auf den Käufer geht? Was wurde denn als Versendungsform vereinbart?
So aus dem Stegreif würde ich sagen, Du mußt gar nichts machen, außer den KMS zur Abholung bereit zu halten, denn Du hast Dich mit der Rücksendung nicht einverstanden erklärt, oder?
Bleibt Dein Problem mit der evtl. schlechten Bewertung. Wie wäre eine Einigung auf 50 % des Kaufpreises? Da müßte der Käufer m.E. nach Hinweis auf § 447 eigentlich drauf eingehen, und Du hast Deine Ruhe.
Gruß
So aus dem Stegreif würde ich sagen, Du mußt gar nichts machen, außer den KMS zur Abholung bereit zu halten, denn Du hast Dich mit der Rücksendung nicht einverstanden erklärt, oder?
Bleibt Dein Problem mit der evtl. schlechten Bewertung. Wie wäre eine Einigung auf 50 % des Kaufpreises? Da müßte der Käufer m.E. nach Hinweis auf § 447 eigentlich drauf eingehen, und Du hast Deine Ruhe.
Gruß