Problem - Luxemburg € KMS 2002 beschädigt - Was tun!? :-(

Original geschrieben von DocHoliday
@ AcerSquest

Wenn Shadow3k das tut wie von Dir empfohlen, dann behält er vielleicht die Kohle aus dem Deal, hat dafür aber ein paar Wochen Ärger an der Backe und bekommt vom Käufer in eBay eine beschissene Bewertung. Mit dem Resultat, daß er sich künftige Versteigerungen abschmatzen kann. :(

Ich würde dem Käufer in Teufels Namen seine Kohle zurücküberweisen und die 25 Euro von der Post einstreichen und irgendwie ( wie weiß ich auch nicht ) versuchen, an eine Ersatzkunststoffbox ranzukommen.

Ich könnte IHM einen Ersatz schicken, also dem Käufer!!
Somit hätte ich ja einen KMS verkauft und könnte mit den beiden Stempeldrehungen im defekten KMS money machen und die 25€ von der Post kassieren!!

*naja*
 
Also wenn mir sowas passieren würde, wäre ich einfach so kulant und würde dem Käufer das Geld erstatten... würde ich ja selbst auch erwarten, wenn mir sowas passieren würde. Ich habe den Luxemburg KMS übrigens auch einfach lose in einem Luftpolsterumschlag bekommen... könnte mich heute noch drüber aufregen. ;) Zum Glück ist nichts passiert.

Hatte übrigens schonmal einen ähnlichen Fall das ein Gerät defekt bei jemandem angekommen ist... hab' ihm dann einfach das Geld zurück überwiesen und gesagt er solle das Teil entsorgen. Ist mir jedenfalls lieber als eine negative Bewertung zu riskieren.
 
Was ist eine negative Bewertung bei mehreren positiven? Nichts!!!

Den Ärger wers mir auf jeden Fall Wert.

Dein vater gild genauso als Zeuge mit dem Unterschied das er ein Zeugensverweiergungsrecht hat wovon er sicherlich nicht gebrauch machen wird.
Er reicht als Zeuge völlig aus.

Den Gutachter sowi die Gerichtskosten zahlt der Verlierer des Rechtsstreites.



mfg Patrick
 
AcerSquest: Das ist schon möglich, daß die Aussichten nicht so schlecht sind, aber sich wochenlang mit den Schriftsätzen der Rechtsverdreher rumplagen ist nicht gerade der Brüller. Von der Zeit, die das alles kostet ganz abgesehen. Aber gut, das "für" und "wider" ist glaube ich hinreichend dargelegt.
 
Tja, ich habe in einem früheren Thread auf solch ein Szenario hingewiesen.

Recht und Moral sind hier zwei Paar Schuhe.

1.Recht:
Die Beweispflicht ist schwierig. Du hast das Set "ordentlich" in Noppenfolie verpackt, weggeschickt.
Die Frage ist, ob diese Verpackung ausreicht, dass bei "normaler" Beförderung, der Inhalt nicht beschädigt würde.
Das hat mit "Einschreiben" nichts zu tun.

Mal unterstellt, es hätte ausgereicht, kann dir rechtlich keiner an die Socke.
Du hättest deine Pflicht erfüllt und der Empfänger des Sets, hätte kaum eine Chance vor Gericht.
Der Empfänger trüge hier das Risiko.
Das Geld hast du und somit wäre die Angelegenheit für dich erledigt.
Wenn du natürlich das Set zurückgenommen hast, tja was dann?
Du könntest es zurückschicken, mit dem Hinweis, es täte dir leid, du könntest hier leider nichts machen.

Er hätte es gleich bei der Post reklamieren müssen.
Es hätte ihm auch nicht viel genützt. Es wäre dann von seiner Seite etwas offizieller gewesen. Behälts du das Set, dann blieben dir im besten Fall die 25 Euro der Versicherung.

Das Problem ist, wer will wem was beweisen?
Da du das Geld hast, hast du die besseren Karten.

Wenn er klagt, muss er dir beweisen, dass du das Set nicht geschützt genug, versendet hast.

2. Moral:
Die Moral sieht hier schon anders aus.

Zurück nehmen und das Geld erstatten, bzw. eines neues Set.
Vergleich halbe halbe.
Das Geld behalten und es drauf ankommen lassen.

Ich würde es immer als Paket versenden. Mehr Staufläche (Schutz) und bis 500 Euro versichert.

Also, diese Entscheidung kann ich dir nicht abnehmen.

Viel Glück!!

Die negative Bewertung wäre mir auch egal.
 
Also ich würds draufankommen lassen.

Ich habe zur Zeit den gleichen Ärger: Ich habe ein neues Haus gebaut.Das Geländer habe ich in Auftrag nach mehreren Abweisungen in Auftrag gegeben: Der erste sagte: Wir haben die Geräte für so etwas spezielles nicht".Was der zweite auch sagte.Der dritte nam den Auftrag entgegegn.Dann wurde as Geländer eingebaut. Ein total verkrüpeltes Ding das ich so nicht wollte.Sogar mein alter Nachbar,ein Schweißer, hätte dies besser gekonnt so sagt er.Er hatte halt nicht die Geräte dazu.
Jetzt trudeln die Briefe auch immer hin und her. Jetzt kommt ein gutachter und guckt sich das an. Die Gerichtskosten und Anwaltskosten(er muss meine mit übernehme nwenn er verliert) liegen schon bei 3 Tausend Mark.
Und diese 3 Taused mark,die am Ende noch höher liegen werden muss dann er tragen.



mfg Patrick
 
Original geschrieben von Shadow3k


Ich könnte IHM einen Ersatz schicken, also dem Käufer!!
Somit hätte ich ja einen KMS verkauft und könnte mit den beiden Stempeldrehungen im defekten KMS money machen und die 25€ von der Post kassieren!!

*naja*

Genau so würde ich es machen. Alles andere riecht nach Ärger. So hast du wohl keinen Verlust.

Das dürfte übrigens m. E. ein Transportschaden sein. Vermutlich hat sich der Brief (bei kalten Temperaturen, deshalb die Splitter) in der Sortiermaschine verfangen. Passiert wohl öfter mal. (mir zum glück noch nicht)
 
KMS

Vielleicht hat Pedro ja noch eine Plastikhülle...
Wenn der einen KMS Luxemburg hätte, hätte er bestimmt die Münzen herausgeholt und die Hülle in den Müll geschmissen...:D :D :D

Aber mal Ernst:

Wenn es wenigstens Münzen wären, die es nicht im Umlauf gibt (z. B. San Marino 1 bis 10 Cent...)
Aber, wie Du schon gesagt hast, dass mit den Stempeldrehungen dürfte garnicht mal so schlecht sein, weil es die ja nur in den KMS gibt.

Ich würde in so einem Fall das Geld zurücküberweisen (zumindest wenn der Käufer vertrauenswürdig vorkommt, nicht bei 0 Bewertungen) und versuchen von der Post bze. durch Verkauf der "Überreste" noch möglichst viel zu bekommen.

MfG, Johannes
 
Ich weiß , daß es im Nachhinein nicht viel nutzt, aber vielleicht ist es ja ein Tip für die Zukunft: Immer per Paket versenden und 5,62 Euro zusätzlich als Versandkosten angeben.
Wenn der Käufer es gerne billiger hätte: gut, gerne, aber auf eigenes Risiko!
(Natürlich nicht bei dem Stengel mit Blümchen:D )
 
ist ja wirklich eine dumme Sache.

Ich sehe jedoch nicht nur das Problem einer etwaigen schlechten Bewertung bei Ebay, sondern vieleher auch die Gefahr eines Rechtsstreites. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest du es darauf ankommen lassen.

Eine ander Möglichkeit wäre (jedoch nicht ganz legal)
Kopie von der Vorderseite und Rückseite des orginal KMS
auf einen Karton kleben
Löcher für die Münzen reinschneiden
und mit einem Laminiergerät schön "verschweißen" (inwiefern das schlecht für die Münzen ist, weiß ich nicht)
Somit erzeugst du zwar eine Fälschung !!! [Ich distanziere mich von dieser Anleitung und unterstreiche, daß es strafbar ist]

noch was : wenn du viele Geschäfte über Ebay abschließt, zahlt es sich durchaus aus eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, denn immer wieder kommt es vor, daß Mängel auftauchen.

lg Christian
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet