Tja, ich habe in einem früheren Thread auf solch ein Szenario hingewiesen.
Recht und Moral sind hier zwei Paar Schuhe.
1.Recht:
Die Beweispflicht ist schwierig. Du hast das Set "ordentlich" in Noppenfolie verpackt, weggeschickt.
Die Frage ist, ob diese Verpackung ausreicht, dass bei "normaler" Beförderung, der Inhalt nicht beschädigt würde.
Das hat mit "Einschreiben" nichts zu tun.
Mal unterstellt, es hätte ausgereicht, kann dir rechtlich keiner an die Socke.
Du hättest deine Pflicht erfüllt und der Empfänger des Sets, hätte kaum eine Chance vor Gericht.
Der Empfänger trüge hier das Risiko.
Das Geld hast du und somit wäre die Angelegenheit für dich erledigt.
Wenn du natürlich das Set zurückgenommen hast, tja was dann?
Du könntest es zurückschicken, mit dem Hinweis, es täte dir leid, du könntest hier leider nichts machen.
Er hätte es gleich bei der Post reklamieren müssen.
Es hätte ihm auch nicht viel genützt. Es wäre dann von seiner Seite etwas offizieller gewesen. Behälts du das Set, dann blieben dir im besten Fall die 25 Euro der Versicherung.
Das Problem ist, wer will wem was beweisen?
Da du das Geld hast, hast du die besseren Karten.
Wenn er klagt, muss er dir beweisen, dass du das Set nicht geschützt genug, versendet hast.
2. Moral:
Die Moral sieht hier schon anders aus.
Zurück nehmen und das Geld erstatten, bzw. eines neues Set.
Vergleich halbe halbe.
Das Geld behalten und es drauf ankommen lassen.
Ich würde es immer als Paket versenden. Mehr Staufläche (Schutz) und bis 500 Euro versichert.
Also, diese Entscheidung kann ich dir nicht abnehmen.
Viel Glück!!
Die negative Bewertung wäre mir auch egal.