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Problem mit einem Münzhändler

Mach das bloß nicht! Dadurch wird das Negative in der Geschäftsbeziehung nur verstärkt.

Hak es für dich ab. Nach meinen Erfahrungen gibt es bei den Händlern wie bei allen Menschen sehr unterschiedliche Charaktere. Manche haben ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihren Kunden, manche sind so misstrauisch, dass sie sich sehr leicht betrogen fühlen. Fehler passieren im Münzhandel ebenso wie überall. Da gibt es auch hier Menschen, die zu ihren Fehlern stehen, und andere, die die Fehler bei anderen suchen, weil sie sich selbst für unfehlbar halten.

Wenn du dich jetzt zu Unrecht beschuldigt fühlst, betrachte es doch einmal aus deiner Sicht. Bei wem liegt das Problem? Du hast dich korrekt verhalten - also dir nichts vorzuwerfen. Das Problem hat jetzt der Händler, weil er mindestens einen Kunden (dich) verstimmt hat. Belaste dich nicht mit seinen Problemen, die er bei dir abladen will indem er dir einen "Betrug" unterstellt.
hahab, das ist richtig was du schreibst. Das mit dem Abgleich wäre sicherlich eine letzte Option. Nur wenn mir ein Händler Betrug unterstellen würde, wäre die Geschäftsbeziehung eh am Ende, egal ob dann noch getauscht wird oder nicht. Fehlerfrei sind wir alle nicht, aber irgendwo hört der Spass auf.
Selbstverständlich gilt das auch für einen Händler, denn es gibt durchaus auch Kunden die auf so etwas aus sind. Ich kann mir gut vorstellen das man auch als Händler Dinge erlebt, die jenseits von gut und böse sind.
 
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Ich würde vom Rückgaberecht Gebrauch machen und in Zukunft woanders kaufen.
 
Dann dürfte es auch Fingerabdrücke des Händlers oder seiner Angestellten darauf sein.. Schlage ihm doch mal vor, die Abdrücke abzugleichen. Aufwand und Nutzen würden zwar in keinem Verhätnis stehen, aber es dürfte eine eindeutige Klärung geben.

Mach das bloß nicht! Dadurch wird das Negative in der Geschäftsbeziehung nur verstärkt. Hak es für dich ab.... Belaste dich nicht mit seinen Problemen, die er bei dir abladen will indem er dir einen "Betrug" unterstellt.

hahab, das ist richtig was du schreibst. Das mit dem Abgleich wäre sicherlich eine letzte Option. Nur wenn mir ein Händler Betrug unterstellen würde, wäre die Geschäftsbeziehung eh am Ende, egal ob dann noch getauscht wird oder nicht. Fehlerfrei sind wir alle nicht, aber irgendwo hört der Spass auf.

Das mit den Fingerabdrücken hätte ich sicher als allerletzte Option genommen. Das Thema ist ja im Prinzip abgehakt. Er tauscht mir den Satz um, auch wenn er das seinerseits mit knirschenden Zähnen macht. Hätte er sich allerdings wirklich stur gestellt, so nach dem Motto "ich kann anhand meiner Unterlagen nachweisen, dass ich seit Monaten keinen 2010er Satz mehr habe und tausche den Satz deshalb nicht um", dann hätte ich eine Betrugsanzeige gemacht. Dort hätte er zwar zu seiner Entlastung seine Unterlagen vorlegen können, aber als Beweismittel hätte ich den KMS eingereicht, um ihn notfalls auf Fingerabdrücke oder DNA untersuchen zu lassen.

Aber eben genau dieses Verhalten wollte ich eigentlich vermeiden. Ich bin vom Sternzeichen Waage. Und Waagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie immer versuchen, eine Lösung zur Zufriedenheit aller Seiten zu finden. So bin ich eben auch von meinem Naturell her gestrickt. Werde diese Einstellung auch künftig nicht ändern. Aber wie gesagt, als letzten Ausweg hätte ich die Anzeige erstattet.

Sehr schlechter Kundenservice ... bei mir passieren zwar auch Fehler, aber die werden umgehend und ohne große Fragerei richtiggestellt.

Genau so sehe ich das eben auch. Niemand ist fehlerfrei. Besonders stören mich vor allem folgende seiner Aussagen:

Sinngemäß: Hier wird alles sehr gründlich kontrolliert vor dem Versand und solche Fehler sind ausgeschlossen.

Damit stellt er sich als fehlerfrei dar. Aber seine erste Mail lautete sinngemäß:

war mein Fehler - habe mich wohl vergriffen

Wie denn nun? Ist er absolut fehlerfrei, weil alles vorher sehr gründlich kontrolliert wird oder kann es ihm auch passieren, dass er sich vertut?

Ich würde vom Rückgaberecht Gebrauch machen und in Zukunft woanders kaufen.

Wie gesagt, ich konnte schlecht auf Rücknahme des fälschlicherweise geschickten 2010er Satzes hoffen. Das hätte er sicher auch nicht mitgemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe ein kleines Problem mit einem Münzhändler.

Hallo FooFighter,

nicht, dass wir Dich noch im Gefängnis besuchen müssen.

Das Verhalten des Münzhändlers halte ich für unschön.

Aber (mahnender Zeigefinger): google doch bitte nach einem Paragrafen, der sich mit der "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" befasst.

Oder hat Dein Verkäufer zugestimmt, dass Du seine emails in vollem Wortlaut veröffentlichen darfst?

Wenn nein, dann halte ich Dich für den größeren Sünder.

Viele Grüße
Hermann
 
(mahnender Zeigefinger): google doch bitte nach einem Paragrafen, der sich mit der "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" befasst.

Oder hat Dein Verkäufer zugestimmt, dass Du seine emails in vollem Wortlaut veröffentlichen darfst?

Wenn nein, dann halte ich Dich für den größeren Sünder.

Hallo Hermann,

ich weiß, was du meinst. Den Schutz der sog. "Geheimsphäre" als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Allerdings verstoße ich nicht dagegen, wenn ich die E-Mail anonymisiere. Die E-Mail wird also so unkenntlich gemannt, dass man sie keinem Absender zuordnen kann. Sie enthält weder Namen, Adressen, Webseiten, E-Mail-Adressen, körperliche Merkmale und typische Verhaltensweisen bei Personen oder typische Waren und Dienstleistungen. Es gibt sicher hunderte Münzhändler in Deutschland, und es könnte jeder von ihnen gemeint sein. Somit wird auch kein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil nur ich allein weiß, von wem die Mails sind.
 
Hallo Hermann,

ich weiß, was du meinst. Den Schutz der sog. "Geheimsphäre" als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Allerdings verstoße ich nicht dagegen, wenn ich die E-Mail anonymisiere. Die E-Mail wird also so unkenntlich gemannt, dass man sie keinem Absender zuordnen kann. Sie enthält weder Namen, Adressen, Webseiten, E-Mail-Adressen, körperliche Merkmale und typische Verhaltensweisen bei Personen oder typische Waren und Dienstleistungen. Es gibt sicher hunderte Münzhändler in Deutschland, und es könnte jeder von ihnen gemeint sein. Somit wird auch kein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil nur ich allein weiß, von wem die Mails sind.

Es ist also für Münzhändler typisch, dass sie ihre Ware vor dem Versand dreimal überprüfen?????

"So etwas kommt in letzter ..." kann durchaus ein typischer Satz für den Händler sein, den er häufiger benutzt.

Berücksichtigen musst Du auch, dass selbst der Text einer email problemlos unter das Urheberrecht fallen kann.

Ich halte die Beschreibung einer Sachlage in eigenen Worten für die spürbar stabilere Brücke.

Viele Grüße
Hermann
 
Ich halte die Beschreibung einer Sachlage in eigenen Worten für die spürbar stabilere Brücke.

Hallo Hermann,

da du sicher nicht Unrecht hast, habe ich meine Beiträge von der wörtlichen Wiedergabe ins Sinngemäße geändert. Der Inhalt dürfte ja trotzdem verständlich sein.
 
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