Tja, das mit den Gesetzen....
Achtung: Ich schreibe hier als Laie - ich bitte jetzt schon um Gnade für eventuelle Fehler
Leider sind die gesetztlichen Bestimmungen nicht eindeutig, die Differieren von Land zu Land. Aus der Türkei zum Beispiel würde ich bei der Ausreise gar keine Münzen oder andere historische Dinge mitnehmen. Auf Grund ihrer Erfahrungen mit Raubgräbereien hat die Türkei eine sehr restriktive Gesetzgebung zum Schutz ihrer Kulturgüter. Und diese Gesetze werden von den Zollbehörden mitunter äußerst pingelig ausgelegt. Da kann man schon für praktisch nix wochenlang "eingelocht" werden
In allen europäischen Ländern gibt es Gesetze zum Schutz national bedeutender Kulturgüter vor Raub oder Verkauf ins Ausland. Leider ist der Begriff "Kulturgut" ebenso schwammig wie der der "nationalen Bedeutung".
Derzeit gibt es ein Gesetzgebungsverfahren in Deutschland, welches Richtlinien der EU zu diesem Thema umsetzen soll. Wenn dies in der derzeit vorgegebenen Weise umgesetzt werden sollte, wird tatsächlich ein gut Teil des Münz- und Antiqutätenhandels an den Rand der Illegalität gedrängt. Neben der Übernahme der Bestimmungen zum "national bedeutsamen Kulturgut" wird z.B. darüber nachgedacht, dass die einzelnen Länder Listen erstellen sollen, welche Kulturgüter eben "bedeutend" sind....
Welch ein Quatsch
Zum einen klappt das Verfahren mit den schon existierende (und mit unserem Thema vergleichbaren) Listen zu den mehrwertsteuerfreien Goldmünzen schon überhaupt nicht.
Zum zweiten kann dann jedes Land auf die Liste setzen, was immer es will - wenn das keine Willkür ist....
Tja, es ist wohl so - der Kunst- / Kultur- / Münzhandel bewegt sich in einem sehr sensiblen Umfeld. Einerseits ist der Wunsch verständlich, wichtige Kulturgüter zu "vergesellschaften" , also allen zugänglich zu halten.
Andererseits gäbe es viele der Kulturgüter (inkl. Münzen) nicht mehr, wenn die privaten Sammler sie nicht schon seit Jahrhunderten zusammengetragen und bewahrt hätten.
Für mich allerdings steht folgendes fest:
Was ich legal erworben habe (also kein Diebesgut) gehört mir. Wenn sich eine der Münzen wider Erwarten als kulturhistorisch wertvoll erweisen sollt, lasse ich gern mit mir reden wegen einer (Dauer-) Leihgabe.
Aus dem Ausland würde ich nur "Peanuts" mitbringen, also Kursmünzen o.ä. - wirklich richtig tolle Sachen können eben richtig tollen Ärger bringen
Alles, was in meiner Münzsammlung bisher zusammengekommen ist, wird mit Sicherheit in die Kategorie "schon vom Wert her unbedeutend" fallen und mangels Finanzkraft wird sich daran in nächster Zeit leider nichts ändern
Tja, nun mal die Rechts-Experten ran !