Rechtliche Frage

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Macht man sich strafbar, wenn man im internet römische oder griechische Münzen kauft?
Wie ich meine, stehen in Deutschland solche Objekte unter einer Art Denkmalschutz, aber die Münzen werden so leicht vertrieben, dass ich erst gar nicht daran gedacht hatte.

Sind "echte" Händler eine sichere (obwohl natürlich auch teurere) Quelle?

Würde ganz gern mal eure Stellungnahme und Vorschläge hören.

caio for now

eckhard
 
Zur rechtlichen Frage kann ich nichts sagen. Händler, Seriösität vorausgesetzt, sind aber generell immer eine sicherere Quelle als Internetverkäufe bzw. Internetauktionen, hier spielen viele Faktoren eine Rolle.
 
Hallo,

der Handel mit antiken Münzen ist nicht verboten, sie stehen nicht unter Denkmalschutz. Sie müssen halt legal erworben worden sein, dürfen also z.B. nicht gestohlen sein oder aus Raubgrabungen stammen.
 
Tja, das mit den Gesetzen....

Achtung: Ich schreibe hier als Laie - ich bitte jetzt schon um Gnade für eventuelle Fehler :D :D

Leider sind die gesetztlichen Bestimmungen nicht eindeutig, die Differieren von Land zu Land. Aus der Türkei zum Beispiel würde ich bei der Ausreise gar keine Münzen oder andere historische Dinge mitnehmen. Auf Grund ihrer Erfahrungen mit Raubgräbereien hat die Türkei eine sehr restriktive Gesetzgebung zum Schutz ihrer Kulturgüter. Und diese Gesetze werden von den Zollbehörden mitunter äußerst pingelig ausgelegt. Da kann man schon für praktisch nix wochenlang "eingelocht" werden :mad:

In allen europäischen Ländern gibt es Gesetze zum Schutz national bedeutender Kulturgüter vor Raub oder Verkauf ins Ausland. Leider ist der Begriff "Kulturgut" ebenso schwammig wie der der "nationalen Bedeutung".

Derzeit gibt es ein Gesetzgebungsverfahren in Deutschland, welches Richtlinien der EU zu diesem Thema umsetzen soll. Wenn dies in der derzeit vorgegebenen Weise umgesetzt werden sollte, wird tatsächlich ein gut Teil des Münz- und Antiqutätenhandels an den Rand der Illegalität gedrängt. Neben der Übernahme der Bestimmungen zum "national bedeutsamen Kulturgut" wird z.B. darüber nachgedacht, dass die einzelnen Länder Listen erstellen sollen, welche Kulturgüter eben "bedeutend" sind....
Welch ein Quatsch :wut: :wut:
Zum einen klappt das Verfahren mit den schon existierende (und mit unserem Thema vergleichbaren) Listen zu den mehrwertsteuerfreien Goldmünzen schon überhaupt nicht.
Zum zweiten kann dann jedes Land auf die Liste setzen, was immer es will - wenn das keine Willkür ist....

Tja, es ist wohl so - der Kunst- / Kultur- / Münzhandel bewegt sich in einem sehr sensiblen Umfeld. Einerseits ist der Wunsch verständlich, wichtige Kulturgüter zu "vergesellschaften" , also allen zugänglich zu halten.
Andererseits gäbe es viele der Kulturgüter (inkl. Münzen) nicht mehr, wenn die privaten Sammler sie nicht schon seit Jahrhunderten zusammengetragen und bewahrt hätten.

Für mich allerdings steht folgendes fest:
Was ich legal erworben habe (also kein Diebesgut) gehört mir. Wenn sich eine der Münzen wider Erwarten als kulturhistorisch wertvoll erweisen sollt, lasse ich gern mit mir reden wegen einer (Dauer-) Leihgabe.
Aus dem Ausland würde ich nur "Peanuts" mitbringen, also Kursmünzen o.ä. - wirklich richtig tolle Sachen können eben richtig tollen Ärger bringen :D

Alles, was in meiner Münzsammlung bisher zusammengekommen ist, wird mit Sicherheit in die Kategorie "schon vom Wert her unbedeutend" fallen und mangels Finanzkraft wird sich daran in nächster Zeit leider nichts ändern :(

Tja, nun mal die Rechts-Experten ran ! :newwer:
 
Hallo zum Theme:
Wer Münzen bei einem Händler, auch überebay kauft, der seine Ware ordnungsgemäß eingekauft hat, besser noch , verzollt hat, gibt es keine Probleme.
Bei Münzen aus Raubgrabungen , wie z.B die tausende von Römern, die bei Ebay von Privatverkäufern (angebliche) abngeboten werden, handelt es sich um Schmuggelware aus Serbien oder anderen Ländern.Da der Verkäufer schon nicht der rechtmäßige Eigentümer sein kann, wird der Ersteigerer es auch nicht sein.Merke : Du wirst nur Besitzer, und das solange bis jemand die Teile beschlagnahmt.Eigentümer kannst du nur sein, wenn die Münzen vom Verkäufer rechtmäßig erworben sind!
Frage einfach beim Kulturmisnisterium nach.Da bekommst du dieselben Antworten.
Es liegt nur zur Zeit noch nicht im Interesse der deutschen Behörden(Kostengründe), ausser Sachsen,die Straftaten der Münzenmafia auis Serbien zu verfolgen.
Die Personen sind aber bekannt und werden voerst im Auge behalten.
 
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