Rechtliche Probleme bei Kaufvertrag via EBAY

... @Florin, dein Ärger ist verständlich! Ich mag den Spruch auch nicht gerne hören, aber nimm es einfach als Lehrgeld hin!

Rechtlich ist das eine echte Grauzone! Wenn der Verkäufer sich stur stellt, hast du keine reale Chance! Leider!

Versuche es doch positiv zu sehen. Wenn er so etwas nötig hat, muß es ihm schon richtig schlecht ergehen. Wahrscheinlich hast du ihm nur eine "warme Suppe" gegönnt. Langfristig kann so eine Masche nämlich kein Erfolg haben! ;)

kruxman
 
Zuletzt bearbeitet:
Florin schrieb:
Mich hatte nur interessiert, was das Gros hier meint, und ich bin überrascht, dass die meisten hier - offensichtlich keine Juristen - glauben, es sei rechtlich in Ordnung.

Ich hab ja schon mal gesagt, ob es rechtlich in Ordnung ist oder nicht - wie willst Du dieses Recht denn durchsetzen?
Zum Anwalt gehen und für einen Brief dann 50 Euro zahlen? Die Münzen hast Du damit immer noch nicht und wahrscheinlich trotzdem eine negative Bewertung.

Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei verschiedene Dinge und kein Gericht der Welt würde sich mit einem Fall befassen, dessen Streitwert bei 12 Euro liegt! Wahrscheinlich befasst sich nichtmal eBay selbst damit, wenn Du es meldest.
 
Florin schrieb:
@Supersoenk



Danke für einen Beitrag, aber du hast mehrmals das selbe gesagt, ohne es zu begründen. "Man darf nicht von zusammengefasstem Versand ausgehen". Wieso nicht? Er hat es nicht geschrieben, das stimmt, aber er hat auch nicht das Gegenteil geschrieben. Folglich ist es unklar, und man darf nicht nur, sondern man muss von dem ausgehen, was üblich ist. Ich bin kein Neuling bei Ebay, und ich habe -zig Münzen auf diese Weise ersteigert.

Also erstmal vorweg: Du hast hier bestimmt 20 mal das gleiche gesagt. Wenn ich mich wiederholt habe, dann tut mir das Leid.
Aber jetzt nochmal: Nur weil etwas üblich ist, heißt es nicht, dass man dazu verpflichtet ist. Es geht nur um die Bedingungen, wie sie im Vertrag stehen.
Wenn nicht als Bedingung aufgeführt ist, dass Artikel zusammen versendet werden können, dann werden sie auch nicht zusammen versendet, es sei denn du hast es mit dem Verkäufer anders vereinbart.
Bei einem Kaufvertrag kannst du als Käufer die Bedingungen lesen und dann durch dein Gebot akzeptieren, das hast du getan, also mußt duch dich auch damit abfinden.
Wenn dir das als Begründung nicht reicht, dann musst du wirklich einen Anwalt fragen, aber der wird dir nix anderes erzählen können. So sind die Vertragssachen halt im BGB geregelt.

Vielleicht solltest du zum Thema Online Auktionen nochmal hier nachgucken, damit es in Zukunft nicht noch zu anderen Überraschungen kommt.
 
Mache es doch ganz einfach.
Bezahle eine Münze mit einfachem Porto (= 3,00) Euro und lasse sie dir zukommen.
Wenn sie da ist (aber auch echt nur wenn sie da ist ;) ) kannst du die zweite bezahlen.
Sollte sie nicht ankommen, was bei einem uneingeschriebenen Brief ja nicht nachverfolgbar ist, würde ich bei dem bezahlen der zweiten Münze warten.

Alternativ folgendes!
Desweiteren würde mich interessieren, was in der ersten Mail vom Verkäufer stand.
Bei dem Link zu einer Auktion von ihm konnte ich nicht erkennen, Versand der Ware nach Zahlungseingang. Sollte dieser Hinweis auch in der ersten Mail nicht stehen, schreibe den Verkäufer nochmals an und weise ihn darauf hin, das du die Ware (jede Auktion natürlich einzeln) nach Erhalt bezahlst, da entsprechender Hinweis fehlt. Er kann sich nicht im nachhinein rausreden, dieses sei so üblich. Später kann er ja auch nicht mehr seine Vertragsbedingungen ändern, indem er meint, du sollst erst zahlen und dann Ware. Genauso wenig kannst du sie ändern.

Was auch schon angesprochen wurde, würde ich vielleicht mal in Erwägung ziehen. Teile doch den Wohnort vom Verkäufer mit. Die ersten zwei oder drei Zahlen der Postleitzahl sollten offen reichen. Wenn jemand in dem Gebiet wohnt und bereit ist, die Münzen für dich zu holen, versuche doch diesen Weg.

Vertragsrechtlich hat der Verkäufer die besseren Karten. Dagegen kommst du nicht an, da relevante Daten in der Auktion stand. Aber moralisch ist das Recht auf deiner Seite. Für meine Begriffe kannst du den Verkäufer nur bekommen, wenn du eine Auktion abwickelst (bezahlen und auf den Erhalt der ersten Münze warten) und solltest ;) du diese haben, dann die zweite bezahlen. Die Alternativen sind bekannt, entweder einen zu ihm hinsenden und die Münzen holen lassen oder auf dein evtl. Recht (sofern erste Mail keinen Hinweis erhält) erst auf Ware bestehen und dann Bezahlung vornehmen.
 
Möchte man unangemessen hohe Veresandkosten nicht bezahlen, so gibt es eine super Rezept: NICHT Mitbieten und sich den ganzen Ärger einfach sparen.

Es ist ja nicht so, als ob die meisten Gelegenheiten niemals wieder kommen würden :D:D:D

Ansonsten habe ich die Erfahrung gemacht, daß überhöhte Versandkosten bei Münzen oftmals Schüsse sind, die für den Verkäufer nach hinten los gingen. Will sagen: selbst unter Berücksichtigung der hohen Kosten war der Gesamtpreis oftmals billiger, als bei Anbietern mit sehr niedrigen Versandkosten. 3 Euro füe einen Posrbrief sind für mich kein Problem, wenn ich dafür eine Münze für 2,50 Euro bekomme, die ansonsten vielleicht 10 bis 15 Euro gekostet hätte.

Manchmal lohnt es sich vorher zu rechnen, als sich nachher zu ärgern oder gar aufzuregen..........
 
Hallo

Ich glaube keinem ist es bis her aufgefallen oder es wurde zumindest noch nicht erwähnt,bei soviel Bewertungen im letztem halben Jahr bzw. Monat unterstelle ich dem Verkäufer eine gewerbliche Tätigkeit den er handelt ja bei soviel Angeboten einfach mit Gewinnabsicht.
In dem Auktionstext steht nichts von Widerruf oder Rückgaberecht wozu er verpflichtet ist,von dem könntest du nämlich Gebrauch machen allerdings verzichtest du damit auf die Münze und ich weiß nicht was dir wichtiger ist.
Schreibe ihm das doch mal mit einem dezenten Hinweis auf(Verbraucherzentrale,Wettbewerbszentrale,IHK oder auch Finanzamt)eventuell kommt er dir bei den Versandkosten doch noch entgegen.
(manchmal bewirken solche Hinweise wahre Wunder )

Falls du Fragen zwecks eines Widerrufes hast schreibe mir ne Mail und ich kann dir ein paar Tips geben.

Gruß Henne :D
 
Henne74 schrieb:
Hallo

Ich glaube keinem ist es bis her aufgefallen oder es wurde zumindest noch nicht erwähnt,bei soviel Bewertungen im letztem halben Jahr bzw. Monat unterstelle ich dem Verkäufer eine gewerbliche Tätigkeit den er handelt ja bei soviel Angeboten einfach mit Gewinnabsicht.

Woher kennst du die Absichten des Verkäufers?
Wenn er seine private Sammlung auflöst, kann er durchaus eine Menge Einzelposten anbieten, ohne dadurch zum gewerblichen Anbieter zu werden. Er weist auch ausdrücklich darauf hin, dass er privat verkauft (was natürlich nur wirkt, wenn es auch stimmt). Aber in diesem Fall scheint mir das recht glaubhaft. Das, was er verkauft, sieht nach Sammlungsauflösung aus.
 
Muss er nicht trotzdem seinem Finanzamt mitteilen, was er alles verkauft?
Mal einfach so in den Raum gefragt...
 
-mod-modus off-

sorry, ich muss das mal loswerden:

wenn ich ehrlich bin, verstehe ich rein sachlich florins problem überhaupt nicht,
es gibt 2 verschiedene kaufverträge mit entsprechenden nebenabreden --> porto und basta.

das ganze gejammer nach portozusammenfassung usw. ist doch nichts weiter als der ausdruck des eigenen ärgers bzw. des vergessens, das vorher zu klären.

hätte man das vorher gemacht (so wie das erfahrene ebayer halt tun), würde man hier nicht soviel worte verlieren müssen.

außerdem ätzten mich die ganzen, zum teil weit hergeholten, spekulationen (zb widerruf, es könnte ja ein händler sein, usw) an. ich möchte nicht jeden ebay-nick aller jammerer und besserwisser hier im forum durch das zuständige finanzamt prüfen lassen, ich glaube, das wäre bei einigen mehr als fatal (anwesende und angemeldete (hobby-) händler selbstverständlich ausgenommen).

@ florin
zahl die beträge, rein rechtlich hast du gar keine chance und das weißt du auch

-mod-modus on-
 
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