Mein Beitrag hat nichts mit dem Porto zu tun, passt aber zum ursprünglichen Thema.
Folgendes ist mir passiert:
Ich habe vor 4 Wochen bei einem Verkäufer einige Artikel ersteigert. Der Mann hatte erst 1 Bewertung, aber ich dachte mir, jeder muß einmal anfangen.
Tags darauf wurde er von Ebay vom Handel ausgeschlossen, worauf ich das Geld natürlich nicht überwiesen habe. Auf meine Anfrage meinte er, es handle sich um einen Irrtum, der bald geklärt sein werde. Daraufhin habe ich bis heute nichts von ihm gehört.
Heute kamen Mails mit Zahlungsaufforderungen und der Androhung eines Inkassoverfahren.
Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen.
Bleibt der Kaufvertrag gültig, obwohl der Verkäufer vom Handel ausgeschlossen wurde?
Wenn ja, wie wickle ich die Angelegenheit am besten ab?
Die Überweisung des Betrages als Vorauskasse erscheint mir riskant, denn ich nehme an, der Verkäufer wurde nicht ohne Grund gesperrt.
Hat es Sinn, auf Vorauslieferung zu bestehen?
Vielleicht hat jemand Erfahrung in diesen Dingen und kann mir helfen.
Danke im Voraus.
Folgendes ist mir passiert:
Ich habe vor 4 Wochen bei einem Verkäufer einige Artikel ersteigert. Der Mann hatte erst 1 Bewertung, aber ich dachte mir, jeder muß einmal anfangen.
Tags darauf wurde er von Ebay vom Handel ausgeschlossen, worauf ich das Geld natürlich nicht überwiesen habe. Auf meine Anfrage meinte er, es handle sich um einen Irrtum, der bald geklärt sein werde. Daraufhin habe ich bis heute nichts von ihm gehört.
Heute kamen Mails mit Zahlungsaufforderungen und der Androhung eines Inkassoverfahren.
Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen.
Bleibt der Kaufvertrag gültig, obwohl der Verkäufer vom Handel ausgeschlossen wurde?
Wenn ja, wie wickle ich die Angelegenheit am besten ab?
Die Überweisung des Betrages als Vorauskasse erscheint mir riskant, denn ich nehme an, der Verkäufer wurde nicht ohne Grund gesperrt.
Hat es Sinn, auf Vorauslieferung zu bestehen?
Vielleicht hat jemand Erfahrung in diesen Dingen und kann mir helfen.
Danke im Voraus.