Rechtliche Probleme bei Kaufvertrag via EBAY

Mein Beitrag hat nichts mit dem Porto zu tun, passt aber zum ursprünglichen Thema.

Folgendes ist mir passiert:
Ich habe vor 4 Wochen bei einem Verkäufer einige Artikel ersteigert. Der Mann hatte erst 1 Bewertung, aber ich dachte mir, jeder muß einmal anfangen.
Tags darauf wurde er von Ebay vom Handel ausgeschlossen, worauf ich das Geld natürlich nicht überwiesen habe. Auf meine Anfrage meinte er, es handle sich um einen Irrtum, der bald geklärt sein werde. Daraufhin habe ich bis heute nichts von ihm gehört.
Heute kamen Mails mit Zahlungsaufforderungen und der Androhung eines Inkassoverfahren.

Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen.

Bleibt der Kaufvertrag gültig, obwohl der Verkäufer vom Handel ausgeschlossen wurde?

Wenn ja, wie wickle ich die Angelegenheit am besten ab?
Die Überweisung des Betrages als Vorauskasse erscheint mir riskant, denn ich nehme an, der Verkäufer wurde nicht ohne Grund gesperrt.

Hat es Sinn, auf Vorauslieferung zu bestehen?

Vielleicht hat jemand Erfahrung in diesen Dingen und kann mir helfen.

Danke im Voraus.
 
bluehe schrieb:
Bleibt der Kaufvertrag gültig, obwohl der Verkäufer vom Handel ausgeschlossen wurde?

Ja, der Kaufvertrag ist wirksam zu Stande gekommen. Ob und wo der Verkäufer Mitglied ist, hat auf den Vertrag keinen Einfluss.

bluehe schrieb:
Wenn ja, wie wickle ich die Angelegenheit am besten ab?
Die Überweisung des Betrages als Vorauskasse erscheint mir riskant, denn ich nehme an, der Verkäufer wurde nicht ohne Grund gesperrt.

Hat es Sinn, auf Vorauslieferung zu bestehen?

Vielleicht hat jemand Erfahrung in diesen Dingen und kann mir helfen.

Danke im Voraus.

Hast du mal einen Link zur Auktion?
Es lässt sich vieles einfacher beantworten, wenn man genau weiß, worum es geht ;)
 
Florin schrieb:
Das könnte sogar stimmen, und das wäre ja auch gut für mich, aber ich glaube es ist anders. Seine Haftung endet am Postschalter, ab da bin ich für den Weg verantwortlich. Und zwar "Weg" generell - das müsste folglich auch den Weg zurück miteinbeziehen, selbst dann, wenn er diesen Rückweg durch unwahre Warenbeschreibung verschuldet hat. Weil das mit "Bring-" oder "Holschuld" zu tun haben müsste, auch BGB. Ich glaube, er ist in keinem Fall verpflichtet, mir etwas zu bringen; die Frage ist halt nur, ob er es doch ist, wenn er die Ware falsch beschrieben hat. Die Logik sagt "ja", genau so wie du das auch sagtest. Aber das Recht scheint mir oft eine merkwürdige Logik zu haben. Auf jeden Fall, so genau weiss ich es nicht, in diesem Falle kennst du dich vermutlich besser aus. Mir ist es sogar lieber wenn du Recht hast, denn dann ist das ja zu meinem Vorteil...

Ich ärgere mich auch inzwischen nicht mehr über das Porto, sondern würde mich vor allem dann ärgern, wenn die Ware auch noch Sch*** wäre. Denn das PLUS dreifach/vierfach Porto, des is mir a bisserl viel.

Ich habe übrigens auf den klugen Rat einiger hier gehört: Ich habe ihm geschrieben er hätte Recht und die Auktionen würden rechtlich völlig getrennt gehandhabt. Folglich bekäme er auch getrennte Überweisungen, und getrennte Lieferadressen.
:D

Das hat den Vorteil, wenn nach der ersten Überweisung nichts kommt, werde ich mit Sicherheit keine zweite überweisen.

Der erste Betrag ist seit letzter Woche überwiesen. Auf Mails antwortet er nicht. Noch keine Ware da.

Dieser Mensch ist übrigens nicht mal das größte Ärgerniss. Habe bei einer Frau, die ganz OK schien, mehrere Silberadler gekauft. Über 200 Euro dafür hingelegt. Beschrieben unter "Sammlerqualität", auf den Fotos strahlt einem traumhafter Stempelglanz (meinetwegen "Bfr" mit kleinen Kratzerchen) entgegen. Viele sind "OK", aber längst nicht so gut wie auf den Fotos. Ich habe keinen blassen Schimmer wie sie diese Fotos gemacht hat, denn man sieht, es handelt sich tatsächlich um diese Münzen, aber die Erhaltung sieht auf den Fotos um Welten besser aus. Bei den meisten ist es Ok, weil sie halt "in Ordnung" sind, da kann man trotz besserer Fotos nichts sagen. Aber besonders extrem sind alle 3 Stücke von 1956. Die gab sie in einer Email vor dem Kauf "nach kritischer Einschätzung" als "ss-vz" an, und auf dem Foto strahlten sie so bankfrisch, dass man davon ausgehen konnte dass die Münzen zum Besseren hin tendieren. "ss-vz" und "ss" scheinen zwar nicht weit voneinander entfernt. Aber ab "vz" kann man von "gut erhalten" sprechen, während "ss" ordinäre Umlaufqualität, zum Teil mit Schmutz ist.

Es sind alle drei sind nach meiner Meinung verranzte popelige "ss" Dinger, ich war gestern beim Händler der mir das bestätigte.

Ich habe bisher selten von Privat gekauft, und weiss nicht wie man so was handhabt. Auf jeden Fall ärgert es mich, da es Münzen für fast die Hälfte des Preises betrifft. Wer die Fotos sieht, und danach die Münzen in Wirklichkeit, würde sagen dass die wenig miteinander zu tun haben. Auf jeden Fall bin ich für Tipps, wie ihr mit so was umgeht, dankbar. Wie ihr seht, interessiere ich mich allgemein für die Rechtslage bei EBay-Problemen, denn diese Probleme tauchen ja sehr oft auch für Euch selber auf. Danke schon mal im Vorraus.

(Soll ich hierfür besser einen eigenen Thread aufmachen??!)

Kommt jetzt etwas spät, aber trotzdem:

Das, was (bei privaten Verkäufern) am Postschalter endet, ist die Verantwortung für Verschlechterung oder Verlust auf dem Transportweg. Der private Verkäufer kann sich mit dem Hinweis auf die Abgabe am Postschalter nur dann herausreden, wenn eine an sich einwandfreie Ware auf dem Transportweg beschädigt wurde oder verschwunden ist. Im Fall der Beschädigung geht das übrigens auch nur, wenn er die Ware objektiv anständig oder aber auf besonderen Kundenwunsch schlecht verpackt hat.

Wenn der private Verkäufer mit der Einlieferung bei der Post jeder Verantwortung enthoben wäre, könnte er dir auch eine Dose Brechbohnen schicken und sagen, du müsstest das Rücksendeporto dafür tragen.

Du hast bei deinem Kaufvertrag folgendes mit dem Verkäufer vereinbart:

1. Kauf von bestimmten Münzen in bestimmter Qualität,
2. Lieferung dieser Münzen per Post zu dir nach Hause,
3. das Ganze zu einem bestimmten Preis.

Wenn der Verkäufer jetzt Münzen in schlechterer Qualität liefert, hat er seinen Vertragsteil nicht wie vereinbart erfüllt. Daraus ist dir ein Schaden entstanden. Dieser Schaden lässt sich nur beheben, indem der Verkäufer die Ware in vereinbarter Qualität liefert, und dir daraus gegenüber der ursprünglichen Vertragsvereinbarung keine Mehrkosten entstehen. Es mag zwar sein, dass der Verkäufer dich bittet, die Münzen zur Vereinfachung der Angelegenheit auf deine Kosten zurück zu senden (ist insgesamt billiger als unfrei), aber er muss dir die entstandenen Kosten zurück erstatten.
 
In seinem Impressum steht doch eine Telefonnummer. Ich würde da einfach mal anrufen. Ein persönlicher Eindruck - wenn auch nur telefonisch- ist sicher hilfreich bei der Entscheidung.
Kommt natürlich auch drauf an, um wieviel Geld es geht.
Vielleicht kannst dich ja auf 50 % Anzahlung - Lieferung - restl. 50 % einigen.

Nachtrag:
Ich seh´s gerade, sind doch einige Euros, für die Du gekauft hast. Frag mal einige andere Käufer, ob sie ihre Ware bekommen haben (speziell die Lux-Rollen).

Nachtrag 2 (jaja, ich weiß: Erst denken, dann posten. :eek: )

Die Bewertung gibt mir allerdings zu denken; 1/2 Stunde nach Auktionsende. :mad: Das werd ich mir mal näher ansehen. Ergebnis folgt in Nachtrag 3. :D :p

Nachtrag 3:
couch.gif

torsten2025 hat 5 Auktionen beboten. Immer 58,08 Eur, bis auf eine. Nicht unbedingt auffällig, nur die Bewertungszeit... Ansonsten sticht nur noch ein Bieter ins Auge, aber der hat einen völlig anderen Artikelstandort und verscherbelt selbst lose Sätze. Vermutlich wollte der sich nur eindecken. Daher lass ich den Namen weg.
Frag einfach mal bei anderen Käufern an, aber nicht bei torsten.
 
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