Rechtliche Probleme wegen Beschreibungs-Folder zu 25 € Niob 2006 Satellitennavigation

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Seit einigen Monaten betreibe ich als Einzelunternehmer einen Online-Shop u.a. für Briefmarken, Münzen, Banknoten und weitere Bereiche zum Thema Sammeln.

Wobei der Bereich Münzen quantitativ & qualitativ eher eine Nebenrolle spielt.

Seit kurzem war im Shop auch ein Artikel mit den Münze Österreich Beschreibungs-Foldern zu den Niob-Münzen von 2006 bis 2011.

Natürlich waren die Bilder Eigenproduktionen, eingescannt nach den mir konkret vorliegenden Foldern.

Nun ist heute eine Mail eingetroffen, wo mir im Zusammenhang mit dem Bild zum Folder der 25 € 2006 vorgeworfen wird, eine Verletzung von Nutzungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz begangen zu haben.
Konkret bezieht sich das auf die Vorderseite, nach dem mitgelieferten Vergleichs-Bildmaterial im genaueren auf den (unteren) Bereich mit dem Kompass.

Mit Anwalts- & Recherchekosten, entgangenen Lizenzgebühren etc. pp kommt da schon ein Betrag von knapp 2000 € zusammen, natürlich nur bei praktisch sofortiger Bezahlung & Unterlassungserklärung.

Um eine bessere Grundlage zu bieten dem nachgehen zu können, inwieweit es sich sich um einen Einzelfall oder ein systematisches Vorgehen handelt, bzw. ob vielleicht schon ein anderes Forummitglied etwas ähnliches erlebt hat (oder aus erster Hand davon gehört hat), sei hier konkret dargestellt, wem ich dieses Mail zu verdanken habe:

Masterfile Deutschland ist der Bildproduzent
Illuscope Schweiz (wird als "CH-Ableger" von Masterfile bezeichnet, es gibt auch einen Illuscope "Ö-Ableger" in Wien) ist der Mandant
Denecke, Priess & Partner (Berlin) sind die Rechtsvertretung von Illuscope Schweiz.

Technisches zu diesem Folder:
die Anzahl dürfte in etwa der Anzahl der betreffenden Münzen entsprechen (also vermutlich ca. 65.000 Stück), der Marktwert bewegt sich im Bereich von 2 € - 3,5 €.

Das sollte schon einiges an Information gewesen sein, über Feedback würde ich mich freuen.
Natürlich erwarte ich mir im weiteren Verlauf dieses Threads keine Rechtsberatung ! ;)
 
Natürlich waren die Bilder Eigenproduktionen, eingescannt nach den mir konkret vorliegenden Foldern.

Wenn du vor Gericht beweisen kannst, daß du die Bilder selbst erstellt hast, dann hast du gute Karten.

Normalerweise hat das ursprüngliche Originalbild, das du mit einer Kamera oder einem Scanner erstellt hast ja eine wesentlich höhere Auflösung als das davon abgeleitete, verkleinerte Bild, das du im Internet benutzt hast. Ein direkter Vergleich beider Bilder sollte eigentlich als Beweis reichen, daß du selbst der Urheber des Bildes bist.

Das ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung dazu.

Gruß
Michael
 
@ four9fine

Danke für Deine Antwort & Deinen Tipp.

Nicht zuletzt wegen den zahlreichen (Problem-)Fällen hier im Forum mit geborgten Bildern, war mir klar dass in meinem Shop nur Artikelbilder zur Verwendung kommen dürfen, welche ich selber erstellt habe (mittels Scanner oder Fotoapparat).

Und dann so was ?

Noch sehe ich die Angelegenheit alles in allem eher gelassen (wenn auch zumindest ärgerlich, weil ich genug andere Dinge am Laufen habe, welche meiner unmittelbaren Aufmerksamkeit & Beschäftigung bedürfen).

Ich meine, der Münze Österreich muß doch klar sein, dass ihre diversen Beschreibungs-Folder auch gehandelt werden, egal ob nun auf Ebay, in Online-Shops, etc.
Zumindest jene wo irgendein Marktwert bzw. irgendeine ernsthafte Nachfrage besteht.

Muß man jetzt für jedes Produkt einer offiziellen Münzprägestätte - bevor dieses zum Verkauf gestellt wird - erst stundenlange Recherchen anstellen, wer da auf welchen Teil des Produkts ein Lizenzrecht haben könnte ?
Um dann mit diesen Lizenzhaltern (sofern auffindbar) in Verhandlungen zu treten, ob / zu welchem Preis man deren Nutzungsfreigabe bekommt ?

Konkret weitergedacht, was für Folgen hätte das denn dann für den Handel mit Münzen & Zubehör ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du vor Gericht beweisen kannst, daß du die Bilder selbst erstellt hast, dann hast du gute Karten.

Normalerweise hat das ursprüngliche Originalbild, das du mit einer Kamera oder einem Scanner erstellt hast ja eine wesentlich höhere Auflösung als das davon abgeleitete, verkleinerte Bild, das du im Internet benutzt hast. Ein direkter Vergleich beider Bilder sollte eigentlich als Beweis reichen, daß du selbst der Urheber des Bildes bist.

Das ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung dazu.

Gruß
Michael
Wenn die Sachlage nur so einfach wäre (nach meinem Verständnis): ;)

die Anwälte bestreiten ja gar nicht dass ich die Bilder selbst erstellt habe, sondern der Vorwurf ist, dass ich das Bild erst gar nicht erstellen bzw. zur Verwendung hätte bringen dürfen, ohne die Genehmigung von Masterfile.
 
... in Verhandlungen zu treten, ob / zu welchem Preis man deren Nutzungsfreigabe bekommt ?

Das ist ja meiner Meinung nach genau der Punkt, du brauchst kein Nutzungsrecht an deinen eigenen Bildern erwerben, egal was darauf abgebildet ist.

Ansonsten müßte ja das Fotografieren per se verboten werden. Stell dir vor du fotografierst auf der Straße aus Versehen ein Auto und der Hersteller mahnt dich ab, weil du kein Nutzungsrecht an seinem Design hast. :D

Was ist das mittlerweile eine verkommene und kranke Gesellschaft hierzulande.
Oh Ekel, Ekel, Ekel.

Gruß
Michael
 
Genau aus dem Grund findet sich in Wikipedia schon seit laengerem bei vielen Banknoten und Muenzen keine Abbildung mehr, weil das Urheberrecht daran aeusserst unklar ist.

Sehr viele Elemente aktueller Design sind ganz offensichtlich urheberrechtlich geschuetzt. Keiner wuerde sich wundern, wenn er eine Abmahnung bekommt, wenn er eine hochaufloesende Szene eines Asterix-Comics im Netz veroeffentlicht.

Die Abbildung einer Asterix-Muenze mit der selben Zeichnung soll jedoch bedenkenlos sein?

(Warum koennen wir nicht wie in den USA einfach eine Fair Use Policy haben?)
 
Hallo,

schön mal wieder etwas im Forum von Ihnen zu lesen.

In solchen Fällen würde ich immer ersteinmal einen Beleg einfordern, dass der Kläger auch Inhaber der Urheber-/Nutzungsrechte ist. Weiterhin würde ich die Münze Österreich über die Abmahnung informieren und nachfragen, ob dies in ihrem Sinne geschieht.
 
Genau aus dem Grund findet sich in Wikipedia schon seit laengerem bei vielen Banknoten und Muenzen keine Abbildung mehr, weil das Urheberrecht daran aeusserst unklar ist.

Sehr viele Elemente aktueller Design sind ganz offensichtlich urheberrechtlich geschuetzt. Keiner wuerde sich wundern, wenn er eine Abmahnung bekommt, wenn er eine hochaufloesende Szene eines Asterix-Comics im Netz veroeffentlicht.

Die Abbildung einer Asterix-Muenze mit der selben Zeichnung soll jedoch bedenkenlos sein?

(Warum koennen wir nicht wie in den USA einfach eine Fair Use Policy haben?)
Wenn so eine Abmahnung durchgeht, ist m.E. die Büchse der Pandora geöffnet.

Natürlich nicht nur für den Münzhandel könnte das unabsehbare Konsequenzen haben, zumindest konsequent zu Ende gedacht / wenn sich ein paar Abmahnkanzleien (bzw. auch diverse Rechte-Inhaber) beginnen sich so richtig auf diese potentielle neue Einnahmequelle zu stürzen.

Wie four9four schon kurz angeführt hat, wird damit jedes irgendwie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte Foto zum potentiellen finanziellen Schadensfall - diverseste Copyrights könnten verletzt worden sein, je nach Sujet des Bildes. Detto mit (eigenen) Videos, etc.

Der Verkauf vieler Münzen & -Zubehör wäre dann wohl unrentabel, weil der Aufwand für eine Recherche in Bezug auf mögliche Copyright-Verletzungen sowie in der Folge manchmal notwendige Lizenz-Zahlungen (die Preisvorstellungen sind hier in der Regel alles andere als bescheiden) würde wohl in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zur zu erwartenden Rendite stehen.
Mit der gleichen Problematik hätten dann wohl auch viele andere Handelsbereiche zu kämpfen, sei es der Handel mit Briefmarken, Banknoten, Medaillen, etc,etc. - in jedem Fall beträfe das viele Branchen innerhalb und außerhalb von Sammelartikeln.

Jede Münzprägestätte weiß doch dass ihre Produkte zu einem großen Teil in den Handel gelangen und dass die Händler oft nur mit geringer Marge arbeiten und die Gefahr laufen, auf einem Teil der Ware sitzen zu bleiben.
Wie kann sie es ihren Hauptabnehmern antun, dass er in so große finanziell-rechtliche Kalamitäten geraten kann ?
Davon abgesehen bestünde dann für die Sammler das gleiche Risiko, wenn ein solcher seine Neuerwerbung stolz z.B. auf der eigenen Homepage präsentiert.
Müßte eine Münzprägestätte nicht im vornhinein genau diese (Copyright-/Lizenz-)Thematik klären, bevor sie einer Neuausgabe grünes Licht erteilt ?
Und im Falle dass sich die Dinge so entwickeln könnten wie in meinem Fall, eine Ausgabe unter diesen Umständen erst gar nicht durchführen ?
 
Hallo,

schön mal wieder etwas im Forum von Ihnen zu lesen.

In solchen Fällen würde ich immer ersteinmal einen Beleg einfordern, dass der Kläger auch Inhaber der Urheber-/Nutzungsrechte ist. Weiterhin würde ich die Münze Österreich über die Abmahnung informieren und nachfragen, ob dies in ihrem Sinne geschieht.
Danke in jedem Fall für Ihre Empfehlungen, ich werde in diese Richtung sicher umgehend etwas unternehmen.
 
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