Rechtliche Probleme wegen Beschreibungs-Folder zu 25 € Niob 2006 Satellitennavigation

Auf dem Folder steht Copyright Joel Benard/Masterfile, Getty-Images.

Dann ist die Sache klar:
Bei einem Scan dieser geschützten Abbildung handelt es sich nicht um ein Lichtbild, sondern um eine einfache Reproduktion - da ist die Abmahnung rechtens.
 
Um keine einstweilige Verfügung zu kassieren würde ich in einem Beispielfall eine Unterlassungserklärung (aufpassen: modifiziert, die meisten UE sind viel viel zu weitgehend) abgeben, natürlich ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage.

Forderungen würde ich im gleichen Schreiben ablehnen und schauen was von der Gegenseite zurückkommt.

Vorsicht: beziehe mich natürlich nur auf einen völlig selbstausgedachten Beispielsfall und mein Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar;)
 
Was eine perverse Welt.

Ich drück Dir die Daumen Alex11, möge der Blitz in sämtliche Büroräume dieser werten Advokaten einfahren, am besten tagsüber.
 
@ caemmy & jjjaaade

Danke für Eure Beiträge.

Ich hätte Verständnis für eine solche Abmahnung, wenn ich das betreffende Bild (der Kompass, das untere Drittel der Vorderseite) z. B. digital ausgeschnitten und weiterverwendet hätte.
In dieser Hinsicht macht der angebrachte Copyright-Vermerk ja auch durchaus Sinn.

Aber Masterfile hat ja diesen Folder nicht produziert, sondern die Münze Österreich.
Das betreffende Kompass-Bild dürften diese entweder direkt bei Masterfile bestellt haben oder sie haben es in der Masterfile-Bilderdatenbank gefunden und eine entsprechende Anfrage gestellt.
Genauers weiß man da nicht, aber es ist davon auszugehen, dass die Münze Österreich ein korrektes Geschäft gemacht hat mit Masterfile, in Bezug auf das in diesen Folder integrierte Bild.

Wobei dieser Folder nicht für den Eigenbedarf produziert wurde, sondern als Zugabe / Zubehör für die 25 € 2006.

Und jeder der diesen Folder (geschätze Menge 65.000 Stück) in der Folge erhalten hat soll Abmahn-fähig sein, sobald er sein Eigentum bildlich ins Netz stellt ?
Warum dürfte in dieser Konstellation so ein Folder von der Münze überhaupt vertrieben werden, wenn es sich um Abmahn-fähige Produkte handelt ?

Wer geht davon aus, dass er zwar etwas erwerben kann aber kein Bild davon ins Netz stellen darf ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wollte nicht letztes Jahr die Bundesregierung gegen diese kriminelle Abmahn-Mafia vorgehen und entsprechende Gesetze erlassen?
Was ist denn daraus geworden?

Gruß
Michael
 
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