@ caemmy & jjjaaade
Danke für Eure Beiträge.
Ich hätte Verständnis für eine solche Abmahnung, wenn ich das betreffende Bild (der Kompass, das untere Drittel der Vorderseite) z. B. digital ausgeschnitten und weiterverwendet hätte.
In dieser Hinsicht macht der angebrachte Copyright-Vermerk ja auch durchaus Sinn.
Aber Masterfile hat ja diesen Folder nicht produziert, sondern die Münze Österreich.
Das betreffende Kompass-Bild dürften diese entweder direkt bei Masterfile bestellt haben oder sie haben es in der Masterfile-Bilderdatenbank gefunden und eine entsprechende Anfrage gestellt.
Genauers weiß man da nicht, aber es ist davon auszugehen, dass die Münze Österreich ein korrektes Geschäft gemacht hat mit Masterfile, in Bezug auf das in diesen Folder integrierte Bild.
Wobei dieser Folder nicht für den Eigenbedarf produziert wurde, sondern als Zugabe / Zubehör für die 25 € 2006.
Und jeder der diesen Folder (geschätze Menge 65.000 Stück) in der Folge erhalten hat soll Abmahn-fähig sein, sobald er sein Eigentum bildlich ins Netz stellt ?
Warum dürfte in dieser Konstellation so ein Folder von der Münze überhaupt vertrieben werden, wenn es sich um Abmahn-fähige Produkte handelt ?
Wer geht davon aus, dass er zwar etwas erwerben kann aber kein Bild davon ins Netz stellen darf ?